
Die meisten Verträge über Verbraucherkredite in Deutschland sind fehlerhaft – und zwar in vielen Punkten (Az. C‑33/20, C‑155/20). Das hat vergangene Woche der Europäische Gerichtshof geklärt. Konkret ging es um Verträge der Autobanken von Volkswagen, Skoda und BMW. Die Folge: Autokäufer können ihre Verträge auch noch nach Jahren rückabwickeln und das Auto zurückgeben. Deutsche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof müssen das Urteil aus Luxemburg berücksichtigen. Bisher hatte der BGH den Banken einiges durchgehen lassen.
Die Fehler im Vertrag machen es möglich, dass Du auch Jahre später noch den Abschluss formal widerrufen kannst – weshalb man auch vom „Widerrufsjoker“ spricht. Ihn zu ziehen kann sich für alle lohnen, die aus einer teuren Finanzierung herauskommen wollen oder mit dem Auto unzufrieden sind. Aber nicht jeder Widerruf ist wirtschaftlich sinnvoll. Denn die Bank muss zwar die Raten und die Anzahlung erstatten; den Wertverlust des Fahrzeugs zwischen Kauf und Rückgabe darf sie aber gegenrechnen. Die Rechnung ist nicht ganz einfach, auch weil einige Fragen dazu noch ungeklärt sind.
Je mehr Dein Auto an Wert verloren hat, desto geringer ist die Summe, auf die Du hoffen kannst. Deshalb solltest Du unbedingt klären, ob sich für Dich eine Klage lohnt. Denn auf den Gang vor Gericht musst Du Dich einstellen – und ohne Rechtsschutzversicherung geht in der Regel nichts. Wir haben eine Liste von Rechtsanwälten zusammengestellt, die viel Erfahrung haben und eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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