Mann am Briefkasten
Bild: SolStock / GettyImages

In der Post liegt die neue Bahncard. Mist! Schon wieder die Kündigung vergessen. Und beim Mobilfunkanbieter gab‘s günstig ein tolles Smartphone. Nun hat sich der Handyvertrag zum zweiten Mal um ein Jahr verlängert. Das Gerät ist damit doppelt bezahlt – wie ärgerlich!

Zum Glück ist es zuletzt viel einfacher geworden, Verträge zu kündigen und zu wechseln. Zwei Gesetze hat der Bundestag diese Woche verabschiedet, die das noch leichter machen: das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ und das novellierte Energiewirtschaftsgesetz. Auch wenn sie nicht so verbraucherfreundlich ausfielen, wie sie anfangs geplant waren.

Das solltest Du wissen:

 

1. Vorsorglich kündigen

Verschusselst Du regelmäßig Kündigungsfristen? Dann kündige einfach vorsorglich. Das geht direkt nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist (kündigst Du in der Frist, kann der Anbieter den Vertrag zurücknehmen). Du solltest dabei Formulierungen wie mit sofortiger Wirkung vermeiden.

Auch eine Erinnerung im Kalender wirkt Wunder. Am besten aber, Du gehst es gleich an. Das hilft auch, wenn Du später zu guten Konditionen verlängern willst.

 

2. Einwurf-Einschreiben? Nicht nötig!

Vielleicht hast Du noch den Spruch im Hinterkopf, dass Du einen Vertrag am besten per Einwurf-Einschreiben kündigst. Doch es geht wesentlich einfacher: Seit 2016 müssen Anbieter eine Kündigung per E-Mail grundsätzlich akzeptieren – egal, ob Zeitungsabo, Stromvertrag oder die Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Es gibt nur ein paar Ausnahmen: Mietverträge, Arbeitsverträge, notariell beurkundete Verträge etwa.

Vertrag
Bild: somebody / GettyImages

 

3. E-Mail genügt

In der Regel reicht ein formloses Schreiben mit den wichtigsten Daten: Name, Adresse, Datum und Deine Vertragsnummer sollten enthalten sein. Sonst kann sich der Anbieter später herausreden, er habe Dein Schreiben nicht zuordnen können. Unterschreiben musst Du die Kündigungsmail nicht.

Wichtig: Die Kündigung sollte von einer E-Mail-Adresse kommen, die der Anbieter schon von Dir kennt. Sonst stellt er sich vielleicht auf den Standpunkt, jemand anderes könnte versucht haben, Deinen Vertrag zu kündigen.

Einen geeigneten Text für die Kündigung findest Du in unserem Musterschreiben.

 

4. Kündigung bestätigen lassen

Lass Dir unbedingt von Deinem Vertragspartner bestätigen, dass er die Kündigung erhalten hat. Wenige Minuten, nachdem Du die E-Mail abgeschickt hast, bekommst Du in der Regel eine automatische Empfangsbestätigung. Damit hast Du einen ersten Nachweis.

Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt übrigens als Stichtag, an dem Du offiziell gekündigt hast. Noch ein Grund also, nicht auf den allerletzten Drücker zu kündigen.

 

5. Was jetzt noch einfacher wird

Durch das „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ muss Dir der Anbieter künftig immer auch einen Vertrag mit einem Jahr Laufzeit ermöglichen, falls er auch einen Vertrag mit bis zu zwei Jahren Laufzeit anbieten will. Die kürzere Laufzeit kann etwas mehr kosten.

Mehrere Monate lange Kündigungsfristen sind ebenso passé: Anbieter müssen Deine Kündigung noch einen Monat vor Verlängerung akzeptieren. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, dass die nächste Vertragsverlängerung ansteht.

Bei Stromverträgen gehen die Änderungen sogar noch weiter. Mehr dazu in diesem Artikel.

 

6. Preise erhöht? Dann kommst Du schneller raus

Wenn Dein Anbieter seine Preise erhöht, musst Du Dich nicht an die normalen Fristen halten: Dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht und kannst kurzfristig aus dem Vertrag raus. Allerdings musst Du schnell reagieren. Manchmal ist es nicht so einfach, die Preiserhöhung überhaupt zu bemerken. Einige Anbieter verstecken sie in einem Schwall an Werbeversprechen.

Warum das altmodische Faxgerät beim Kündigen hilfreich sein kann und was Kündigungsdienste taugen, liest Du in unserem Ratgeber.

Arne Düsterhöft
Autor

Stand:

13 Kommentare

  1. Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Kündigung. Gut zu wissen, dass man grundsätzlich einen Kündigungsgrund benötigt. Ich werde mich mal zum Kündigungsschutz beraten lassen.

  2. Ich bin schon etwas älter und nicht sehr technikaffin ist, deshalb fand ich diesen Artikel über die Kündigung von Verträgen per E-Mail äußerst hilfreich. Die Tatsache, dass ich meine Verträge einfach per E-Mail kündigen kann, ohne eine Unterschrift oder komplizierte Formulare, war eine große Erleichterung. Ich habe die Anweisungen im Artikel befolgt und konnte meine Zeitungsabonnements und die Mitgliedschaft im Fitnessstudio erfolgreich kündigen. Dieser Artikel hat mir das Selbstvertrauen und die Anleitung gegeben, die ich brauchte, um diese Aufgabe selbstständig zu bewältigen. Ich danke „Finanztip“ für diese wertvollen Informationen. Es ist schön zu wissen, dass es Ressourcen gibt, die auch für Menschen wie mich zugänglich sind.

    Liebe Grüße

  3. Ich wusste nicht, dass ich als Kunde ein Sonderkündigungsrecht habe. Da letzte Woche mein Vertrag einfach erhöht wurde, bin ich sehr erleichtert zu wissen, dass ich das Recht habe zu kündigen. Die Erfahrung mit den versteckten Kosten habe ich leider auch schon gemacht, da muss man sehr vorsichtig sein.

  4. Großartig geschrieben, sehr informativ. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, brauche ich keine weiteren Informationen mehr. Ich denke, ich bin jetzt ausreichend über das Kündigungsschreiben informiert.

  5. Vielen Dank für diesen Beitrag über Kündigung im neuen Verbraucherrecht. Gut zu wissen, dass man leichter aus Verträgen kommt, wenn die Preise erhöht werden. Fällt ein Bauträgervertrag auch in diese Kategorie? Ich habe da gerade Probleme und werde mich auch mal an einen Spezialisten für Bauträgervertragsrecht wenden.

  6. Ich habe meiner Meinung nach eine rechtswidrige Kündigung erhalten. Dank des Artikels weiß ich, dass jedoch sogar schon eine E-Mail genügt. Dennoch werde ich einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten.

  7. Hallo,
    Ich habe den Heim Vertrag in dem meine Mutter untergebracht ist am 26.2.2021.gekündigt. Meine Mutter ist am 5.3.2021 in ein neues Altenheim eingezogen. Jetzt verlangt das alte Heim die kompletten Kosten von mir, Pflegekosten ,Verpflegung etc für den Zeitraum vom 5.3.21 bis 29.321 .obwohl meine Mutter überhaupt nicht mehr da gewohnt hat .Ist das Richtig, das ich für Pflege und Verpflegung ,Inwestitionskosten aufkommen muss.
    Ich kann noch verstehen wenn ich die Miete für das Zimmer bezahlen müsste. Aber nicht Pflege und Verpflegung ,für den ganzen Monat 2890€.
    Ich würde mich freuen wenn Sie mir eine Nachricht schicken würden.
    Da ich für die Monate Dezember bis Februar 4595€ bezahlt habe an das Heim und die Stadt Wuppertal die Kosten rückwirkend übernommen hat, habe ich eine Gutschrift bei dem Heim von 2100€ und dass Taschen Geld meiner Mutter hat das Heim eingezogen für Heimkosten.
    Jetzt soll ich noch 304€bezahlen für den Zeitraum in dem meine Mutter gar nicht mehr in dem Heim untergebracht worden ist.
    Ich würde mich freuen wenn Sie mir in diesem Fall helfen könnten, was eine Kündigung des Vertragsverhältnis und Heimkosten betrifft.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hedda Oberhoff

  8. „Mehrere Monate lange Kündigungsfristen sind ebenso passé: Anbieter müssen Deine Kündigung noch einen Monat vor Verlängerung akzeptieren. Außerdem müssen sie darauf hinweisen, dass die nächste Vertragsverlängerung ansteht.“

    Gilt das auch bei schon bestehenden (und/oder sich autom. verlängernden Verträgen wie z.B. Mobilfunkverträgen), dass die Anbieter einen dann vor der nächsten Vertragsverlängerung informieren müssen und gilt dann auch die neue 1monatige Kündigungsfrist (selbst wenn im sich autom. verlängernden Altvertrag 3 Monate Kündigungsfrist stehen)?

  9. Hallo, was fällt denn alles unter Verbraucherverträge? Ist das zB auch ein Pachtvertrag für eine Dauercampingparzelle?
    Vielen Dank!
    Mfg

  10. Hallo, trifft dieses Gesetz auch zu auf Verträge, in deren Satzung eine vierteljährl. Kündigungsfrist zum Jahresende festgelegt ist, z.B. Mit gliedschaft im Mieterverein?

  11. Hallo bzgl. „Gesetz für faire Verbraucherverträge“ – wann tritt es in Kraft und gibt es Übergangsfristen?

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.