von Veronika Schmalzried
Bisher war beim Bahnfahren eigentlich immer klar: Hat
Dein Zug über 60 Minuten Verspätung, gibt’s eine Entschädigung. Aber das ist
seit Mittwoch (07.06.23) anders. Denn die neue Fassung der Europäischen
Fahrgastrechte-Verordnung sagt seitdem: Ab sofort kommt es auf den Grund für die
Verspätung des Zugs an. War die Bahn schuld oder lag ein sogenannter
„außergewöhnlicher Umstand“ vor? Ein Jahrhundertsturm vielleicht, ein
Notarzteinsatz am Zug oder mal wieder Personen auf dem Gleis?
Für Verspätungen wegen solch außergewöhnlicher Umstände
muss die Bahn ab jetzt keine Entschädigung mehr zahlen. Ist die Bahn selbst
schuld oder gibt’s einen Streik, dann gibt’s weiterhin Geld zurück. Unsere
Rechtsexpertin Britta rät Dir aber:
„Du solltest trotzdem wie bisher bei jeder
Verspätung von mehr als 6o Minuten eine Entschädigung verlangen. Denn
die Bahn muss erstmal beweisen, dass höhere Gewalt vorlag. Außerdem hat sie
angekündigt, aus Kulanz Gutscheine auszugeben, auch in Fällen, in denen es nach
der neuen Verordnung keine Entschädigung mehr geben würde.“
Das ist noch neu
Schneller sein musst Du jetzt übrigens auch. Denn: Laut
der neuen Verordnung hast Du jetzt nur noch drei statt zwölf Monate lang Zeit,
Deine Forderungen bei der Bahn zu stellen. Auch hier rät Dir unsere
Rechtsexpertin: Mach das auch, wenn Du zu spät dran bist. Es kommt dann zwar auf
die Kulanz der Bahn an – die soll es aber angeblich geben. Leider kannst Du Dich
auf Kulanz nicht berufen.
Das gilt beim Deutschlandticket
Falls Du mit dem Deutschland-Ticket unterwegs bist,
kannst Du seit Neuestem selbst bei einer angekündigten Verspätung von mehr als
20 Minuten nicht mehr in einen IC oder ICE wechseln. Eine Ausnahme gibt’s hier
nur, wenn Du mit der letzten Verbindung des Tages Dein Ziel nicht mehr vor
Mitternacht erreichst oder Dein Zug zwischen null und fünf Uhr morgens mit einer
Verspätung von mind. 60 Minuten ankommt – in diesen Fällen muss Dir die Bahn
eine alternative Beförderung anbieten. Dann kannst Du auf einen ICE umsteigen
oder, wenn sonst nichts geht, ein Taxi nehmen.
Bis zu 120€ statt 80€ Erstattung
Die Fahrtkosten für Taxi und Co. kannst Du Dir bis 120€
erstatten lassen – früher waren es 80€. Je nach Verspätung, muss Dir die Bahn
außerdem Verpflegung bereitstellen. Diese Ansprüche hast Du auch weiterhin,
selbst wenn die Verspätung wegen außergewöhnlicher Umstände entstanden ist.
Da diese ganzen Regelungen ganz schön verwirrend sein können, findest Du sie in unserem Ratgeber nochmal
übersichtlich zusammengestellt.
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