Online Banking mit Wachhund
Nicht jeder hat einen Wachhund dabei. Bild: millann / iStock.com

Nur gut jeder zweite Deutsche nutzt Online-Banking. Größter Hemmschuh sind Sicherheitsbedenken. Auch 17 Prozent unserer Leser haben in unserer Umfrage angegeben, dass sie befürchten, beim Online-Banking irgendwann durch einen Betrug viel Geld zu verlieren. Fast jeder zehnte Finanztip-Leser verzichtet sogar ganz auf Bankgeschäfte übers Internet. Grund genug, einmal einen Blick auf die Sicherheit verschiedener Banken zu verwerfen.

Die IT-Spezialisten der Fachzeitschrift „Chip“ haben in ihrem Girokonto-Test der DKB die volle Punktzahl von 100 in puncto Sicherheit gegeben. Die DKB* gehört zu den Finanztip-Empfehlungen für kostenlose Girokonten. Eine weitere Empfehlung von uns, die ING*, erreichte mit 82 Punkten den dritten Platz im Test von Chip. Ist für Sie die Sicherheit das Wichtigste bei einem Online-Konto, dann sind DKB und ING also eine gute Wahl.

Bei fast allen Banken können Sie zwischen mehreren TAN-Verfahren wählen. Davon hängt ganz entscheidend ab, wie sicher Sie Ihre Bankgeschäfte im Netz abwickeln. Besonders sicher sind Verfahren, für die Sie ein spezielles Lesegerät an Ihren Computer anschließen müssen, zum Beispiel Chip-TAN und Photo-TAN. Wem das zu umständlich ist, der kann seine Bankgeschäfte relativ sicher auch mit dem Handy freigeben, beispielsweise per App-TAN oder mit der Smartphone-Variante von Photo-TAN.

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Daniel Pöhler
Autor

Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

1 Kommentar

  1. Ironie der Sache: Besonders sichere Verfahren sind von Nachteil, wenn man gehackt wurde!

    In diesem Fall kommt es nämlich darauf an zu beweisen, dass das Verfahren prinzipiell hackbar ist. Andernfalls bleibt ja nur die Annahme, dass der Kontoinhaber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

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