Playa de Palma auf Mallorca
Bild: IMAGO / Chris Janßen

Im vergangenen Sommer galt: Bei einer Reisewarnung fürs Urlaubsland hattest Du gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung Deiner Pauschalreise. Denn eine hohe Inzidenz war meist ein „unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstand“, der die Reise erheblich beeinträchtigte (§ 651h Abs. 3 BGB). Nach mehr als einem Jahr Pandemie sind die Bedingungen allerdings etwas strenger.

Mittlerweile kommen Beeinträchtigungen durch Covid-19 nicht mehr völlig unerwartet. Willst Du ohne Kosten von einer Reise zurücktreten, musst Du nachweisen, dass sich die Lage am Urlaubsort seit der Buchung deutlich verschlechtert hat und Dein Urlaub stark beeinträchtigt wäre. Eine Reisewarnung ist dafür ein wichtiger Anhaltspunkt – für einfache Risikogebiete wurde diese aber Anfang Juli aufgehoben. Auch wenn schon zum Zeitpunkt Deiner Buchung eine Reisewarnung vorlag, kannst Du die Reise später nicht mehr mit Verweis darauf kostenfrei stornieren.

Nach wie vor gilt: Hast Du eine Pauschalreise gebucht, als im Urlaubsland die Fallzahlen niedrig waren, hast Du gute Chancen, kostenlos von Deiner Reise zurückzutreten – zum Beispiel wenn Dein Reiseziel später als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft wird.

Um einen Rechtsstreit mit unsicherem Ausgang zu vermeiden, solltest Du Dich vor einer Kündigung mit dem Veranstalter in Verbindung setzen. Vielleicht könnt Ihr Euch auf eine Umbuchung oder Erstattung einigen.

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Max Mergenbaum
Autor

Stand:

Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.

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