
Wenn einer Deiner Lieben pflegebedürftig ist, kennst Du das bestimmt: Durch die Coronakrise ist die Pflege von Angehörigen zeitraubender geworden. Das bestätigt eine aktuelle Studie der Uni Bremen im Auftrag einer Krankenkasse. Der Grund: Betreuungseinrichtungen müssen ihren Betrieb einschränken, bei Pflegediensten gibt es Engpässe. Für Berufstätige ist das besonders heikel. Zwei von drei Betroffenen geben an, es sei schwerer geworden, Beruf und Pflege zu vereinbaren.
Falls es Dir ähnlich geht, kann Dich eine Auszeit vom Job vielleicht ein wenig entlasten. Bist Du angestellt, darfst Du Dich kurzfristig 20 Arbeitstage unentgeltlich vom Job freistellen lassen, sofern Du wegen Corona die Pflege umorganisieren und selbst übernehmen musst. Das gilt vorerst bis 31. Dezember.
Parallel solltest Du als Ausgleich Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse Deines Angehörigen beantragen. Das sind in der Regel 90 Prozent Deines ausgefallenen Nettolohns abzüglich Sozialversicherung. Den Lohnersatz wegen des Corona-Pflegenotfalls bekommst Du ebenfalls für maximal 20 Tage. Und das unabhängig davon, ob Du früher schon mal Pflegeunterstützungsgeld erhalten hast. Diese Regelung ist neu und gilt rückwirkend ab 23. Mai 2020. Falls Du also pandemiebedingt schon Unterstützungsgeld gekriegt hast, dieses aber gekürzt wurde, solltest Du eine Nachzahlung fordern.
Brauchst Du eine längere Auszeit für die Pflege, kannst Du Dein Recht auf Pflege- oder Familienpflegezeit nutzen. Auch dabei gelten derzeit hilfreiche Sonderregeln. Welche das sind, erklären wir in unserem Ratgeber.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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