gemeinsamer Einkauf
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Viele rutschen da einfach rein. Erst helfen sie nur ein wenig aus, machen den Einkauf für ihre Mutter: Sie kann ja nicht mehr so schwer tragen. Dann putzen sie vielleicht mal die Fenster: „Mutti, du verletzt dich sonst“. Und plötzlich wird es irgendwie Pflege: Alleine kommt sie schließlich tagelang nicht mehr die Treppen runter. Richtig Waschen wird langsam schwierig. Ständig vergisst sie ihre Medikamente.

Lassen Sie sich von der Entwicklung nicht überfahren. Sobald Ihre Angehörigen voraussichtlich für mindestens sechs Monate Pflege brauchen, können Sie Unterstützung der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Das geht schon damit los, dass der ambulante Pflegedienst ab und zu nach dem Rechten sieht. Die Voraussetzung aber ist: Sie haben einen Pflegegrad beantragt! Formal muss die pflegebedürftige Person das tun. Aber oft macht sie das lange nicht, weil ihr die Situation unangenehm ist.

1. Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich

Die Pflegeversicherung zahlt erst ab dem Monat des Antrags. Warten Sie also nicht zu lange, sonst verschenken Sie Geld – und wertvolle Unterstützung. Merken Sie sich: Pflegebedürftig sind Ihre Angehörigen nicht erst, wenn gar nichts mehr alleine geht. Außerdem dauert es eine Zeit, bis alles durch ist – und eine Unterstützung organisiert.

Denken Sie auch daran, wenn Sie einen Urlaub planen, ob Ihre Mutter oder Ihr Vater überhaupt noch ohne Sie klarkommt. Übrigens: Als Angehöriger haben Sie auch Anspruch auf Pflegegeld, wenn Sie regelmäßig Pflege leisten.

Pflegegradbestimmung
Bild: SolStock, iStock

Der erste Schritt zu einem Pflegegrad ist ganz einfach: Es reicht ein kurzes Schreiben an die Krankenkasse, in dem steht „Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung ab dem heutigen Tag“. Privatversicherte kontaktieren ihre private Pflegeversicherung. Wichtig ist, dass der Pflegebedürftige den Antrag selbst unterschreibt. Die Pflegekasse schickt dann ein Formular, auf dem Sie noch einige genauere Angaben machen müssen.

2. Gutachterbesuch vorbereiten

Anschließend besucht ein Gutachter den Antragsteller zu Hause. Er soll einschätzen, wie gut sich derjenige selbst versorgen kann und in welchen Bereichen er Hilfe braucht. Dazu stellt der Gutachter Fragen und kann den Betroffenen auch bitten, mal die Arme über den Kopf zu heben oder die Treppe hinauf zu gehen.

Eine Vertrauensperson aus Familie oder Freundeskreis sollte bei dem Termin dabei sein. Überlegen Sie vor dem Besuch schon mal, welche Situationen im Alltag Schwierigkeiten bereiten und wann Pflege nötig ist. Das sollten Sie dem Gutachter dann auch erzählen, ohne zu beschönigen oder zu übertreiben. Hilfreich ist es auch, Unterlagen zum Gesundheitszustand bereitzulegen, etwa Berichte der Ärzte oder eine Liste aller Medikamente, die Ihr Angehöriger nimmt.

3. Wenn Mutter einen zu guten Eindruck macht

Immer wieder kommt es vor, dass sich Pflegebedürftige beim Termin von ihrer fittesten Seite zeigen. Das wissen auch die Gutachter. Meist nützt es wenig, das mit Ihrer Mutter oder Ihrem Vater zu bereden. Nehmen Sie am besten den Experten beiseite und erklären Sie ihm, welche Einschränkungen normalerweise auftreten.

Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegeversicherung dann, ob der Betroffene als pflegebedürftig gilt und welchen Pflegegrad er erhält. Das muss innerhalb von 25 Werktagen nach Eingang des Antrags passieren. In einigen Fällen gelten noch kürzere Fristen, etwa wenn Angehörige mit der Pflegezeit oder Familienpflegezeit eine Pause im Job machen wollen, um die Pflege zu organisieren oder selbst zu übernehmen.

In der Regel verschlechtert sich die Gesundheit mit der Zeit. Sie können dann eine neue Einschätzung beantragen: Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung gibt es. Welche Kosten die Pflegekasse übernimmt und wie viel Euro es bei welchem Pflegegrad gibt, haben wir in unserem Ratgeber zur gesetzlichen Pflegeversicherung zusammengefasst.

4. Kostenlose Pflegeberatung hilft

Wenn jemand in der Familie zum Pflegefall wird, sind meist ganz viele Fragen offen. Gut, dass jeder, der Pflegeleistungen beantragt, ein Recht auf eine kostenlose Pflegeberatung hat. Diese sollten Sie unbedingt nutzen, denn die Pflegeberater können Sie ganz individuell unterstützen und Ihnen beispielsweise helfen, Formulare auszufüllen oder die Pflege zu organisieren. Und Sie können mit ihnen besprechen, wie sich verschiedene Unterstützungsangebote am besten kombinieren lassen.

Die Hilfe der Experten muss keine einmalige Sache sein. Wenn gewünscht, begleiten gute Pflegeberater Angehörige und Pflegebedürftige solange, bis alles rund um die Pflege geregelt ist.

Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie zum Beispiel über eine Suche des Zentrums für Qualität in der Pflege, auch viele Krankenkassen haben eigene Pflegeberater. Für Privatversicherte übernimmt das Unternehmen „Compass private Pflegeberatung“ die kostenlose Betreuung. Viele Beratungsstellen helfen telefonisch weiter, aber auch im persönlichen Gespräch.

Selbst wenn Sie sich gut vorbereiten, kann es passieren, dass die Pflegeversicherung Leistungen ablehnt oder einen zu niedrigen Pflegegrad festlegt. Wie Sie sich dann wehren können, erklären wir in unserem Ratgeber.

Julia Rieder
Autor

Stand:

Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.

2 Kommentare

  1. Ich möchte den Musterantrag für die Pflegeversicherung herunterladen und werde jedes Mal auf die Anmeldung verwiesen. Die teilt dann mit: du bist bereits mit deiner mail-Adresse angemeldet. Ende.
    Den Musterantrag selbst kann ich aber nicht herunterladen.

    1. Hallo Frau Brand,

      leider gibt auf der Finanztip-Webseite derzeit einen technischen Fehler, der es komplizierter macht, Musterdokumente herunterzuladen. Wir arbeiten daran, das Problem zu beheben. Derzeit funktioniert der Download nur, indem man seine E-Mail-Adresse für den Newsletter angibt, anschließend das Pop-Up-Fenster schließt und dann erneut auf den Link oder Button zum Musterdokument klickt. Dann wird das Dokument angezeigt. Der Einfachheit halber habe ich Ihnen das Dokument aber per Mail geschickt.

      Beste Grüße,
      Julia Rieder

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