
Eine kleine Photovoltaikanlage zu betreiben, ist ab sofort einfacher: Wenn Du möchtest, brauchst Du für alle noch offenen Steuererklärungen keine Gewinne mehr aus dem Verkauf von Solarstrom zu ermitteln. Das Bundesfinanzministerium räumt vielen Anlagenbetreibern nun ein Wahlrecht ein.
Vier Bedingungen muss Deine PV-Anlage dafür erfüllen: Sie muss auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus errichtet sein, in dem Du wohnst (egal ob es Dir gehört oder nicht). Sie muss nach 2003 in Betrieb gegangen sein und nicht mehr als 10 Kilowatt Leistung haben. Außerdem darfst Du keine Räume im Haus vermieten, es sei denn, Du machst es nur gelegentlich und nimmst höchstens 520 Euro im Jahr ein. Dann kannst Du die Einkommensteuer abwählen.
Schreibe einfach Deinem Finanzamt, dass Du die neue Vereinfachungsregel nutzen möchtest und alle Voraussetzungen erfüllst. Die Behörde unterstellt dann, dass Du mit dem Verkauf von Solarstrom keinen Gewinn erzielen willst. Ganz egal, ob Du tatsächlich Gewinne machst oder nicht.
Die Vereinfachungsregel gilt auch für Blockheizkraftwerke bis 2,5 Kilowatt Leistung. Keinen Einfluss hat sie dagegen auf die Umsatzsteuer. Unterliegst Du der Regelbesteuerung, musst Du auch weiterhin Umsatzsteuer auf verkauften und selbst genutzten Solarstrom abführen. Hast Du aber die Kleinunternehmerregel gewählt, bist Du bereits von allen umsatzsteuerlichen Pflichten befreit. Dann interessiert sich das Finanzamt künftig gar nicht mehr für Deine Solaranlage.
In die Kleinunternehmerregel kannst Du nach fünf Jahren der Regelbesteuerung wechseln. Es empfiehlt sich, ein sechstes Jahr dranzuhängen, damit das Finanzamt keine Steuern zurückfordert.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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Vielen Dank für den interessanten Artikel. Ich habe dazu folgende Fragen:
Vermutlich kann man nach dem Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregel keine Kosten von Reparaturen mehr absetzen (z.B. Ausstausch eines defekten Wechselrichters)?
Kann das FA beim Wechsel von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregel nach 5 bzw. 6 Jahren anteilig die beim Kauf erstattete Umsatzsteuer zurück fordern?
Wie synchronisiert man den Übergang in die Kleinunternehmerregel zwischen FA und Netzbetreiber?
Das klingt schon Mal gut, allerdings habe ich da noch einen viel besseren Tipp.
Wenn die Solar bzw. Photovoltaik Anlagen in den fünfstelligen Bereich gehen, kann man dennoch Steuern sparen.
Dazu reicht eine Gewerbeanmeldung wodurch die 19% Mehrwertsteuer weg fällt.
Viele große Solaranbieter bieten einem sogar an, dass sie sich um diese Gewerbeanträge kümmern und man selbst nichts machen kann
Ich denke da Spar man wesentlich mehr als den Gewonnen Strom zu versteuern