kontaktloses Bezahlen
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Lange Schlange an der Kasse. Der eine kramt endlos nach Kleingeld, die nächste hat ihre Pin vergessen – Alltag in deutschen Supermärkten. Eigentlich geht das schneller. Einfach kurz die Karte auflegen – piep – fertig. Die Technik hinter dem kontaktlosen Zahlen nennt sich Near Field Communication (NFC). Mit immer mehr Kredit- und Girokarten geht das inzwischen.

Hier für Sie die 6 wichtigsten Fragen und Antworten zum kontaktlosen Bezahlen:

1. Wie erkenne ich geeignete Karten und Kassen?

Ob Ihre Karte überhaupt NFC-fähig ist, erkennen Sie am aufgedruckten Wellensymbol. Es sieht ähnlich aus wie zum Beispiel das W-Lan-Symbol auf dem Laptop-Bildschirm oder auf dem Smartphone. Damit Sie kontaktlos zahlen können, muss auch das Kartenlesegerät im Geschäft oder Restaurant NFC-fähig sein. Die Geräte sind mit demselben Symbol gekennzeichnet.

2. Mit welchen Karten kann ich kontaktlos zahlen?

Am Anfang gab es in Deutschland nur Kreditkarten, mit denen Sie kontaktlos bezahlen konnten. Inzwischen haben die deutschen Banken nachgezogen: Sie geben Girocards aus (besser bekannt unter ihrem früheren Namen EC-Karte), mit denen das Zahlen kontaktlos klappt. Wann und ob Sie eine solche Karte erhalten, hängt von Ihrer Bank ab. Die Sparkassen planen zum Beispiel, bis Mitte 2019 mit der Ausgabe der neuen Girocards fertig zu sein.

3. Muss ich meine Pin eingeben?

Ganz kontaktlos ist das Zahlen ja nur, wenn Sie nicht einmal mehr eine Pin eingeben müssen. Das geht bei Summen bis zu 25 Euro sowohl mit einer NFC-Kreditkarte als auch mit einer Girocard. Visa hat die Grenze bei den Kreditkarten sogar auf 50 Euro erhöht. Ob Sie diese Maximalgrenze ausnutzen können, hängt aber von Ihrer Bank und dem jeweiligen Geschäft ab. Außerdem kann es ab und zu vorkommen, dass Sie auch bei Summen unter 25 Euro die Pin eingeben müssen. Denn von Zeit zu Zeit verlangt das System eine Sicherheitsprüfung.

4. Können meine Daten ausgelesen werden?

Im Normalfall muss das Lesegerät bis auf wenige Zentimeter an die Karte ran, um Daten auslesen zu können. Kriminelle könnten unter Umständen mit selbstgebastelten Antennen die Daten Ihrer Kreditkarte auslesen. Die Prüfziffer (steht auf der Rückseite der Karte) lässt sich so aber nicht auslesen. Sollte es wirklich jemand schaffen, mit diesen Teildaten etwas zu kaufen, sollten Sie den Umsatz sofort reklamieren.

5. Wer haftet bei Verlust der Karte?

Falls die Karte verloren geht oder sie geklaut wird, müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Bis dahin haften Sie mit maximal 50 Euro, nach dem Sperren gar nicht mehr. Ausnahmen gelten, falls Sie sich grob fahrlässig verhalten, dann haften Sie im kompletten Umfang. Mastercard und Visa befreien ihre Kunden auch vor der Sperrung der Karte von der Haftung (Ausnahme wiederum bei grober Fahrlässigkeit). Bei den Girocards haften die Banken meist ebenfalls komplett, solange die kontaktlose Zahlung ohne PIN erfolgt ist.

6. Was ist mit dem Handy?

Sie können nicht nur mit Kreditkarten und Girocards kontaktlos bezahlen, sondern auch mit dem Smartphone (Mobile Payment). Dazu muss Ihr Handy NFC-fähig sein und Sie brauchen eine passende App. Ein einheitliches Verfahren für die Smartphone-Zahlung hat sich allerdings in Deutschland bisher nicht durchgesetzt.

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Josefine Lietzau
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Stand:

Josefine Lietzau ist Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Bereits während ihres Studiums der Germanistik und Anglistik war sie für die Redaktionen der Grünen Liga, der Jüdischen Zeitung und der Superillu tätig. Nach ihrem Magister-Abschluss absolvierte Josefine Lietzau ein Volontariat bei den Online-Verbraucherportalen Banktip und Posttip, wo sie im Anschluss als Redakteurin arbeitete.

3 Kommentare

  1. Andere Frage: man liest und hört ja ständig davon, dass die Karten mit NFC-Technologie auch beim Vorbeigehen ausgelesen und auch Bezahltransaktionen durchgeführt werden können, ohne dass es das Opfer merkt.

    Wer haftet in diesen Fällen? Besteht die Möglichkeit, diese Kontobelastung zurückzugeben?

  2. Angenommen meine Karte wurde gestohlen und der Dieb geht damit einkaufen. Müsste ich der Bank dann nicht erstmal beweisen dass ich das nicht selbst war?
    Das wird in ielen Fällen nicht möglich sein.
    Drum ist das mit der Haftung der Banken so eine Sache…

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