
Die Beiträge für private Krankenversicherungen (PKV) steigen zum Jahreswechsel im Schnitt um 4,1 Prozent. Jeder vierte Privatversicherte ist betroffen. Im Einzelfall dürfte die Steigerung viel höher ausfallen. Die Erhöhungen sind halb so hoch wie im Vorjahr, liegen aber über dem Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre.
In der Vergangenheit waren solche Erhöhungen nicht immer rechtens. Will eine private Krankenversicherung die Beiträge anheben, muss sie strenge Regeln beachten. Tut sie das nicht, ist die Beitragserhöhung unwirksam. So hat der Bundesgerichtshof Ende 2020 entschieden, dass Erhöhungsschreiben der Axa von 2014 bis 2017 nicht ausreichend begründet waren. Die Kläger bekamen die zu viel gezahlten Beiträge plus Zinsen zurück. Auch einzelne Erhöhungen von DKV, Barmenia, Allianz und Gothaer haben Gerichte für unwirksam erklärt.
Willst Du eine Beitragserhöhung überprüfen lassen, solltest Du Dich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden. Ohne Rechtsschutzversicherung kann der Gerichtsprozess teuer werden, denn ohne Sachverständige geht meist nichts. Zu viel gezahlte Beiträge kannst Du nur drei Jahre rückwirkend zurückverlangen – das hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch klargestellt (Az. IV ZR 133/20).
Das Urteil zur Verjährung hat die von uns empfohlene Kanzlei Pilz Wesser & Partner* erstritten. Wenn Du also eine Erhöhung aus dem Jahr 2018 überprüfen lassen willst, solltest Du jetzt handeln.
Julia Rieder kümmert sich als Redakteurin um Versicherungsthemen. Während ihres Volontariats bei Finanztip sammelte sie Hörfunk-Erfahrung beim Inforadio. Vorher war sie in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital tätig. Ihr Studium der Politikwissenschaft hat Julia an der Freien Universität Berlin mit einem Master abgeschlossen.
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Ihre Empfehlung, sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. IV ZR 133/20) zur Erhöhung der Beiträge zur Privaten Krankenversicherung, zu berufen, wird vom Bund der Versicherten negativ dargestellt (https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bundesgerichtshof-gibt-falsche-hoffnung-fuer-pkv-versicherte). Wie beurteilen Sie die Argumente, die dazu aufgeführt werden? Kann denn die PKV die Beiträge, die zu unrecht angehoben wurden, auch im Falle eines entsprechenden Urteils durch übermäßige Anhebung der zukünftigen Beiträge kompensieren? Dann wäre das ganze Verfahren tatsächlich ein Nullsummenspiel! Ist das dann den Aufwand wert?
Hallo Herr Stadler,
Beitragserhöhungen können aus unterschiedlichen Gründen unwirksam sein. Bei der Berurteilung, ob sich eine Klage lohnt, sollte das Augenmerk nicht nur darauf liegen, ob die Erhöhung ausreichend begründet ist (darauf bezieht sich der BdV), sondern auch darauf, ob die Beitragserhöhung materiell wirksam war (also ob es inhaltliche Fehler gab). Stellt das Gericht materielle Fehler fest, kann die Versicherung die Erhöhung nicht so einfach „nachholen“. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zu dem Thema: https://www.finanztip.de/pkv/pkv-beitragssteigerung/
Viele Grüße,
Julia Rieder
Vielen Dank für die rasche und kompetente Antwort.
Herzliche Grüße
J. Stadler