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Vertieft in die Weihnachtsvorbereitungen suchen Sie im Netz nach Rezepten – und landen auf einer Seite, die mit Vorschlägen für das perfekte Weihnachtsmenü lockt. Angeblich müssen Sie nichts weiter tun, als sich zu registrieren, und schon können Sie das Rezept gratis herunterladen. So lautet zumindest das Versprechen. Wenig später landet eine hohe Rechnung in Ihrem Briefkasten: 250 Euro im Jahr kostet das Abo, das Sie angeblich abgeschlossen haben.

Ein typisches Beispiel. So oder ähnlich ergeht es jährlich knapp fünf Millionen Deutschen. Zweifelhafte Gewinnspiele, vermeintlich kostenlose SMS-Dienste oder Anbieter von Wissenstests locken Verbraucher immer wieder in die Abo-Falle. Aktuell stehen sogar die namhaften E-Mail-Dienste GMX und Web.de in der Kritik. Durch eine verwirrende Nutzerführung haben Kunden ungewollte Zusatzverträge abgeschlossen.

Abo-Fallen sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen. Wir erklären, worauf Sie achten müssen:

1. Ohne Vertrag kein Abo

Es gelten klare Regeln für einen Vertragsschluss im Internet: So muss zum Beispiel Einigung über den Preis herrschen. Das ist nicht der Fall bei ungewollten Mitgliedschaften, für die auf der Website kein Preis angegeben war. Sind sich beide Parteien uneins, kommt kein Vertrag zustande. Und ohne Vertrag kein Abo und keine Zahlung der Rechnung.

2. Angebot und AGBs prüfen

Nehmen wir an, Sie sind unsicher, ob der Gratis-Download wirklich kostenlos ist: Dann lesen Sie in einem ersten Schritt das Angebot ganz genau durch und schauen Sie auch in die AGBs. Lückenhafte Angebotsbeschreibungen oder versteckte Kosten im Kleingedruckten sind sichere Hinweise auf einen unseriösen Anbieter.

3. Aufs Impressum achten

Vertrauenswürdige Händler geben immer ihre vollständigen Kontaktdaten im Impressum an. Fehlen wichtige Angaben wie eine Telefonnummer, fehlt die Registernummer oder ist lediglich eine Postadresse hinterlegt, sollten Sie stutzig werden. Die kostenlose Browsererweiterung Netcraft warnt übrigens automatisch vor unseriösen Websites.

4. Kontodaten nicht angeben

Wirbt ein Anbieter mit einem Gratis-Dienst, verlangt aber dennoch Ihre Kontodaten, ist Vorsicht geboten. Bei kostenlosen Angeboten sollten Sie Ihre Bankdaten nicht hinterlegen müssen.

Ausnahme: Sie schließen ein kostenloses Probe-Abo zum Beispiel eines Print-Magazins ab, das sich automatisch verlängern würde, wenn Sie es nicht kündigten. Hierbei ist es üblich, die Kontodaten gleich abzufragen.

5. Fehlende Widerrufsbelehrung

Auch ein fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht deutet auf eine Abo-Falle hin. In Deutschland ist eine umfassende Widerrufsbelehrung Pflicht. Werden Sie nicht, nur unzureichend oder erst im Nachhinein über die Vertragsbedingungen und Ihr Kündigungsrecht aufgeklärt, können Sie einen abgeschlossenen Vertrag auch noch Wochen später widerrufen.

Auf der Seite der Verbraucherzentrale (Bundesverband) und auf Watchlist Internet finden Sie Listen mit unseriösen Anbietern, die versuchen, Verbraucher in eine Abo-Falle zu locken.

Und wenn die Abo-Falle doch zugeschnappt hat …

Entpuppt sich ein vermeintlich tolles Angebot im Nachhinein doch als zu gut um wahr zu sein, lautet die oberste Maxime: Ruhe bewahren. Und so gehen Sie dann vor:

1. Nicht zahlen

Zahlen Sie die Rechnung nicht. Falls Sie das nämlich tun, wird das als Zustimmung zum Vertrag verstanden. Dann kommen Sie aus der Abo-Falle nur noch schwer wieder raus.

2. Standhaft bleiben

Solche Anbieter greifen gern zu drastischen Mitteln: Inkassoschreiben und Klagedrohungen sind da keine Seltenheit. Die Abzocker setzen darauf, dass die Verbraucher Angst kriegen und lieber zahlen, statt sich zu wehren. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Bleiben Sie standhaft. Meistens ist nicht mal ein rechtsgültiger Vertrag entstanden, auf den sich der Anbieter berufen könnte.

3. Nicht ignorieren

Werden Sie aktiv. Teilen Sie dem Abzocker mit, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und Sie daher nicht zahlen werden. Tun Sie das unbedingt schriftlich. Dazu können Sie auf die Musterschreiben der Verbraucherzentrale zurückgreifen. Gehen Sie auf Nummer sicher und schicken Sie es am besten per Einschreiben mit Rückschein.

4. Vertrag widerrufen

Übrigens haben Sie bei online geschlossenen Verträgen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Belehrung nach Vertragsabschluss ausgeblieben, können Sie sogar bis zu 12 Monate vom Vertrag zurücktreten.

Anja Ciechowski
Autor

Stand:

Anja Ciechowski spricht bei Finanztip offen über ihre eigenen Geldthemen – als Teil des Finanztip-Podcast-Duos „Auf Geldreise“. Die Redakteurin hat bei Finanztip volontiert und erhielt dabei u.a. auch Einblicke in den Redaktionsalltag beim dpa-Themendienst. Vor Finanztip schrieb Anja für die Ostsee-Zeitung in Greifswald. Während ihrer Arbeit für das Legal Tech Advocado lernte die studierte Diplom-Kauffrau zudem die Startup-Branche kennen.

1 Kommentar

  1. Wie wird das Widerrufsrecht in der Schweiz gehandhabt? Ich erhielt einen Anruf, nach dem ich angeblich ein Lottoabo bei weblotto24.de abgeschlossen hätte. Ich habe mich überzeugen lassen, ein 3-monatiges Kündigungsrecht zu haben. Meine Daten müssten nochmal verglichen werden. Ich war so dumm, meine Kontodaten anzugeben. Habe nach dem Anruf das Abo sofort schriftlich widerrufen, dann aber festgestellt, dass die Firma eine Adresse in der Schweiz hat, über die die Geschäfte abgewickelt werden. Bis jetzt wurde noch nichts abgebucht und meine Bank ist informiert, Abbuchungen zurück zu nehmen.

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