
Am 1. Oktober startet an den Unis das Wintersemester. Jeder fünfte Student vertraut auf staatliche Förderung, um seine Rechnungen bezahlen zu können.
Doch einer von sechs Studenten schreckt aus Angst vor Schulden vor dem Bafög-Antrag zurück. Dabei sollte jeder und jede Studierende mit Bafög-Berechtigung das Geld beanspruchen.
1. Mindestens die Hälfte des Geldes bekommen Sie geschenkt
Mit bis zu 735 Euro unterstützt der Staat junge Menschen beim Studieren. Erst fünf Jahre nach dem Studium müssen sie anfangen, maximal die Hälfte des Geldes zurückzuzahlen – ohne Zinsen und in kleinen Monatsraten.
2. Lassen Sie sich nicht abschrecken!
Einkommen der Eltern, des Lebenspartners, eigenes Vermögen, der Nebenjob – all das kann beeinflussen, wie viel Förderung Sie bekommen. Doch die angegebenen Obergrenzen scheinen oft schlimmer, als sie sind.
3. Das Einkommen der Eltern wird nicht voll angerechnet
Der häufigste Grund, warum Studenten gar nicht erst Bafög beantragen, ist das Einkommen der Eltern. Doch nur die Hälfte des steuerpflichtigen Einkommens über dem Freibetrag wird vom Bafög abgezogen. So können angestellte, verheiratete Eltern mehr als 4.000 Euro im Monat verdienen und die Kinder trotzdem Bafög-berechtigt sein.
4. Das Ersparte der Eltern ist dem Bafög-Amt egal
Beim Vermögen müssen Sie nur auf Ihr eigenes Konto schauen. Besitzen Sie mehr als 7.500 Euro, müssen Sie zuerst Ihre Reserven aufbrauchen. Wie viel Ihre Eltern zurückgelegt haben, spielt keine Rolle.
5. Arbeiten und Bafög sind kein Widerspruch
Einen Nebenjob dürfen Sie auch als Bafög-Empfänger haben, sofern Sie nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr dazuverdienen. Zum Beispiel mit einem Minijob.
6. Elternunabhängiges Bafög
In einigen Fällen fließt Bafög sogar unabhängig vom Einkommen der Eltern. Zum Beispiel, wenn Sie schon fünf Jahre gearbeitet haben, bevor Sie das Studium beginnen.
7. Gleich nach der Uni-Zulassung den Antrag abschicken
Sobald Sie wissen, an welche Uni Sie gehen, können Sie den Bafög-Antrag stellen. Das sollten Sie so schnell wie möglich tun, da es mehrere Monate dauern kann, bis das Geld auf Ihrem Konto landet.
8. Bafög bekommen Sie nicht rückwirkend
Allerspätestens am 31. Oktober müssen die Formulare abgeschickt sein. Denn erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag abgegeben haben, bekommen Sie die Förderung auch. Die nötigen Dokumente wie Einkommensnachweise können Sie auch nachreichen.
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