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Nicht nur Selbstständige, auch Arbeitnehmer können in den letzten Wochen des Jahres noch kräftig Steuern sparen. Darauf sollten Sie achten:

1. Ausgaben vorziehen oder verschieben

Ist abzusehen, dass Sie 2018 deutlich weniger Einkünfte versteuern müssen als dieses Jahr, sollten Sie versuchen, sowieso anfallende Kosten noch in dieses Jahr zu legen. Dann können Sie unterm Strich mehr von der Steuer absetzen. Das gilt beispielsweise für diejenigen, die bald in Rente gehen, den Job wechseln, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder wenn eine Elternzeit ansteht. Denkbar sind Ausgaben für kurzfristig mögliche Fortbildungen, eine neue Berufsgarderobe für die kommenden Jahre (Sicherheitsschuhe, Blaumänner, Kittel für Ärzte oder Krankenpfleger) oder Fachbücher.

2. Handwerkerkosten und Haushaltsdienste

Gut überlegen sollten Sie auch, wann Sie Dienstleister beauftragen und deren Rechnungen begleichen. Beachten Sie den Kostendeckel: Von Handwerkerkosten können Sie jedes Jahr 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten bis 6.000 Euro absetzen. Bei den haushaltsnahen Dienstleistungen wie dem Winterdienst ist insgesamt ein Steuerabzug bis 4.000 Euro möglich, für Kosten bis 20.000 Euro im Jahr.

3. Knacken Sie die 1.000-Euro-Grenze bei den beruflichen Ausgaben

Überschlagen Sie, ob Sie mit der Entfernungspauschale und den anderen Werbungskosten bereits über dem Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro liegen. Falls Sie knapp darunterliegen, lohnen sich vorgezogene Ausgaben, um den Pauschalbetrag zu knacken.

4. Laptop oder Schreibtisch erst 2018 kaufen

Wer einen neuen Laptop oder ein Smartphone als Arbeitsmittel kaufen will, sollte vielleicht lieber bis zum nächsten Jahr warten. Bis Ende 2017 dürfen solche Geräte nicht mehr als 487,90 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) kosten, um sie auf einen Schlag absetzen zu dürfen. Sind sie teurer, müssen sie über mehrere Jahre verteilt abgesetzt werden; ein Smartphone zum Beispiel über fünf Jahre, ein Laptop über drei. Ab 2018 liegt die Brutto-Grenze fast doppelt so hoch: bei 952 Euro.

5. Kosten für Ärzte bündeln

Krankheitskosten etwa für Zahnersatz oder eine neue Brille sind absetzbar – zumindest der Betrag oberhalb der zumutbaren Belastung. Überschlagen Sie mit einem Rechner, ob Sie besser noch in diesem oder erst im nächsten Jahr Ihre Rechnungen begleichen, um eventuell über Ihre Schwelle für die zumutbare Belastung zu kommen.

6. Kindergeld noch bis Silvester beantragen

Wer rückwirkend Kindergeld bekommen will, sollte den Antrag bis Silvester bei der Familienkasse einreichen. Denn dann kann noch bis zu vier Jahre in der Vergangenheit das Geld ausgezahlt werden – bei einem späteren Antrag maximal sechs Monate rückwirkend.

7. Einzahlungen für die Altersvorsorge

Zahlen Sie in einen Riester-Vertrag, eine Rürup-Rente oder eine betriebliche Altersversorgung ein? Um hier Zulagen oder Steuervorteile möglichst hochzutreiben, müssen Sie bestimmte Mindestbeiträge bis zum Jahresende leisten.

 

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Udo Reuß
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Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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