Steuerbescheid prüfen
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Nicht nur wir Steuerzahler verheddern uns mal im Steuerrecht: Auch Finanzbeamte können irren. Wenn Ihr Steuerbescheid einen Fehler enthält, sollten Sie widersprechen. Die Erfahrung zeigt: Zwei von drei Einsprüchen sind erfolgreich.

Natürlich müssen Sie den Fehler des Finanzamtes erst einmal bemerken. Deshalb ist es gut, wenn Sie eine Steuersoftware verwenden. Die Steuersoftware erstellt in der Regel einen Steuerbescheid, so wie er aussehen sollte. Jedenfalls sofern das Finanzamt alles akzeptiert, was Sie eingetragen haben. Stimmen die Beträge nicht mit dem echten Bescheid überein, sollten Sie aktiv werden.

Gehen Sie folgendermaßen vor:

1. Finden Sie die Abweichung
Auch wenn der Unterschied nur klein ist, kann sich dahinter doch ein größeres Problem verbergen. Falls Sie manuell prüfen wollen, dann schauen Sie sich unsere kleine Anleitung an. Einfacher ist es, die Software darauf anzusetzen: Oft bietet sie eine Funktion an, die es erlaubt, Bescheid und Antrag automatisch zu vergleichen – die sogenannte Bescheidprüfung. Das geschieht über die Elster-Schnittstelle. So machen es auch unsere Empfehlungen Wiso Steuer-Sparbuch*, Steuersparerklärung*, Taxman*, Tax*, Quicksteuer* Smartsteuer* und Wiso Steuer-Web*.

2. Amtsirrtum zu Ihren Gunsten
Hat sich das Finanzamt zu Ihren Gunsten geirrt, müssen Sie nichts tun. Vorausgesetzt, der Irrtum beruht nicht auf einem Fehler von Ihnen. Es ist wichtig, dass Sie alles richtig angegeben haben. Dann liegt auch keine Steuerhinterziehung vor. So hat der Bundesfinanzhof (BFH) vor vier Jahren geurteilt, als es um einen fehlerhaft festgestellten Verlustvortrag ging (Az VIII R 50/10).

3. Widersprechen Sie nicht allem
Falls Sie nur einen kleinen Fehler gefunden haben, dann sprechen Sie nur diesen an. Legen Sie nicht Einspruch ein gegen den gesamten Bescheid. Stellen Sie stattdessen einen „Antrag auf Änderung des Steuerbescheids“. Das geht sogar telefonisch oder per Mail. Falls Sie nämlich alles infrage stellen, kann es passieren, dass das Amt noch etwas anderes findet – und Sie am Ende schlechter dastehen. Im Amtsdeutsch heißt das „Verböserung“.

4. Halten Sie die Frist ein
Sie haben nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit. Der Steuerbescheid gilt grundsätzlich drei Tage nach dem Datum auf dem Steuerbescheid als zugestellt – egal, wann er tatsächlich eintrifft. Genau einen Monat später um 24 Uhr muss der Antrag oder Einspruch beim Finanzamt sein. Fällt der Stichtag aufs Wochen­ende oder einen Feiertag, zählt der folgende Werk­tag, 24 Uhr. Ein Beispiel: Der Bescheid hat das Datum vom 13. September. Dann muss Ihr Brief bis zum 16. Oktober, 24 Uhr, beim Finanzamt sein.

5. Reagieren Sie schriftlich
Ein Einspruch muss immer schriftlich sein, also per Brief, E-Mail (sofern Ihr Amt eine Adresse angibt), Fax oder über Elster.

6. Zahlen Sie trotzdem die verlangte Steuer
Ihr Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Sie können eine „Aussetzung der Vollziehung“ beantragen. Das ist aber ein weiterer Schritt. Außerdem müssen Sie möglicherweise fällige Nachzahlungen mit 6 Prozent verzinsen.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

3 Kommentare

  1. Ich habe auch schon mal gehört, dass man den Einkommensteuerbescheid am besten noch mal kontrolliert. Meinem Freund ist das auch schon mal passiert, zum Glück hat er noch mal nachgelesen. Sowas passiert einfach manchmal, das ist aber auch kein großes Problem.

  2. Der Normalfall von Seiten des Finanzamtes ist wie bisher der Postweg. Das ist weiterhin der Standard. Im Brief steht, ob sie den Einspruch (teilweise) akzeptiert oder ablehnt.

    Mittlerweile wäre es zwar möglich auf vollelektronisch umzusteigen. Dann muss der Steuerpflichtige aber in Mein Elster dies aktiv auswählen.
    http://www.finanztip.de/elster/

    Viele Grüße

    Udo Reuß

  3. Steuerbescheid per E-Mail:
    wenn man nicht aufpasst, kann es passieren, daß man in den hunderten Mails die man pro Tag bekommt die Steuer-Mail übersieht. Daher sollte man schon zuvor wissen, ob man eine bekommt. Wird die erste angekündigt oder muß man den Empfang bestätigen zur Setzung des Fristlaufes?

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