
Kinder großziehen und gleichzeitig berufstätig sein, ist ja schon stressig genug. Was aber tun, wenn Dein Kind krank ist? Oder gar in Quarantäne muss, weil in seiner Klasse oder Kita jemand Corona hat? Eine kleine Bindehautentzündung könnte schon dazu führen, dass Dein Kind nicht mehr in den Kindergarten darf. Ein Husten und es darf wegen Corona-Verdachts nicht mehr in die Schule.
Damit Du nichts falsch machst und weiter Einkommen beziehst (auch als Selbständiger), sind hier die wichtigsten Tipps für Eltern. Sie gelten für Kinder unter zwölf Jahren, wenn Du sie aufgrund ihrer Erkrankung oder Quarantäne zu Hause betreust.
1. Deinen Arbeitgeber informieren
Als Erstes musst Du Dich persönlich bei Deinem Vorgesetzten oder in der Personalstelle abmelden, wenn Du nicht zur Arbeit gehen kannst. Es genügt nicht, dass Du einen Kollegen informierst.
2. Das Kind krankschreiben lassen
Dann solltest Du mit Deinem Kind direkt zum Arzt – auch wenn es nur ein leichter Infekt ist (ruf dort vorher an, falls es einen Verdacht auf Corona gibt). Denn Du brauchst ein Attest, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Schon ab dem ersten Tag – anders, als wenn Du selbst krank bist. Dein Arzt sollte ein solches Formular für Dich ausfüllen. Er kann dies auch bis zu drei Tage rückwirkend tun, wenn es Deinem Kind erst einmal so schlecht geht, dass Ihr den Arzt nicht direkt aufsuchen könnt.
3. Lohnfortzahlung klären
Grundsätzlich hast Du als Angestellter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu fünf Tagen, wenn Du Dich um ein krankes Kind kümmern musst. Oft ist das im Arbeitsvertrag aber explizit ausgeschlossen. Kläre das mit Deiner Personalstelle.
4. Kinderkrankengeld beantragen
Sind fünf Tage rum oder Deine Firma zahlt nichts, dann kannst Du Kinderkrankengeld beantragen. Das kann übrigens jeder, der gesetzlich versichert ist – also auch Selbständige! Die Kinder müssen freilich ebenfalls gesetzlich versichert sein. Insgesamt hat jeder Elternteil pro Kind Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld, Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch gedeckelt auf 50 Tage.
Wegen der Coronakrise soll es bis Ende des Jahres für beide Elternteile jeweils fünf Tage extra Kinderkrankengeld geben. Das Gesetz geht kommenden Freitag durch den Bundesrat.
5. Sonderfall Quarantäne
Mehrere Zehntausend Kinder sind zurzeit in Deutschland in Quarantäne, weil es an ihrer Schule oder Kita Coronafälle gibt. Wenn Dein Kind selbst nicht krank ist, hast Du zwar ebenfalls Anspruch darauf, es zuhause zu betreuen. Aber Du kriegst in dieser Zeit kein Gehalt von Deinem Arbeitgeber.
Für den Fall, dass die ganze Einrichtung geschlossen ist, hat die Große Koalition während der Coronakrise eine Entschädigung für Eltern beschlossen. Wir gehen davon aus, dass der Lohnersatz auch möglich ist, sobald eine ganze Klasse oder Kitagruppe in Quarantäne kommt. Diese kannst Du bis zu 20 Wochen beziehen, wenn Du aufgrund der Betreuung Deines Kindes nicht arbeiten kannst und niemand anderes die Betreuung übernehmen kann. Den Antrag muss Dein Arbeitgeber für Dich stellen. Auch Selbständige können die Entschädigung beantragen.
Die Quarantäne ist in der Regel auch für die Kinder sehr belastend. Hier ein paar Tipps vom Bund sowie der Gesellschaft für medizinischen Kinderschutz.
6. Dem Lohnverlust trotzen
Weder das Kinderkrankengeld noch die Entschädigung entsprechen dem, was Du normalerweise verdienst. Das Kinderkrankengeld beträgt 90 Prozent Deines Nettolohns, aber nicht mehr als 3.281 Euro auf den Monat gerechnet. Der Lohnersatz liegt bei 67 Prozent vom Monatsnetto, höchstens 2.016 Euro monatlich.
Falls Du auf Deinen vollen Lohn nicht verzichten kannst, gibt es vielleicht die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Oder die Arbeitszeiten zu verschieben, falls sich dann Dein Partner kümmern kann. Kommt beides nicht in Frage, bleibt Dir nur noch, Urlaub zu nehmen.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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