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Ob Arbeitnehmer oder Selbstständiger – wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss dafür Steuern zahlen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Methoden: die pauschale 1-Prozent-Versteuerung oder das Fahrtenbuch. Mit dem Fahrtenbuch fahren Sie oft günstiger, der Unterschied kann mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen. Doch viele scheuen den Aufwand. Eine Software kann Ihnen das abnehmen.

Und so gehen Sie vor:

1. Wann die 1-Prozent-Regel besser ist
Bei der pauschalen Methode müssen Sie 12 Monate mal 1 Prozent des Listenpreises als „geldwerten Vorteil“ versteuern. Für die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz kommen für jeden Entfernungskilometer noch weitere 0,03 Prozent vom Listenpreis hinzu. Diese Methode ist immer dann günstig, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs nicht so hoch ist, die Pendelstrecke kurz und Sie sehr oft privat mit dem Auto fahren.

2. Wann das Fahrtenbuch besser ist
In allen anderen Fällen oder wenn das Auto schon älter ist, kommt dagegen das Fahrtenbuch in der Regel günstiger. Das kostet allerdings Mühe und Disziplin, denn jede Fahrt muss genau protokolliert werden. Der Grund: Auf Dienstfahrten können Sie die komplette Strecke (hin und zurück) von der Steuer absetzen, bei Fahrten zur Arbeit die einfache Entfernung. Und bei privaten Fahrten nichts.

Sie können nur einmal im Jahr, nämlich zum Jahreswechsel, die Methode für die Versteuerung Ihres Dienstwagens wechseln.

3. Das Risiko: Die Kosten werden nicht akzeptiert
Das Finanzamt macht sehr strenge Vorgaben, wie man ein Fahrtenbuch zu führen hat. Bei Verstößen lehnt es die Protokolle ab – und Sie landen trotz der mühevollen Aufzeichnungen bei der 1-Prozent-Methode.

4. Die Alternative: Fahrtenbuch-Apps
Ein digitales Fahrtenbuch ist deutlich komfortabler als eins aus Papier. Smartphone-Apps wie „Driverslog Pro 2“ oder „Kfz-Fahrtenbuch“ bieten einen günstigen Einstieg. Sie funktionieren ordentlich, doch es kann passieren, dass die GPS-Ortung nicht immer funktioniert. Dann müssen Sie die Fahrt doch wieder händisch eintragen. Mit den Apps können Sie in jedem Fall gut einschätzen, ob sich ein Fahrtenbuch auf Dauer lohnt.

5. Die Komplettlösung: Bequem, aber gegen Gebühr
Von einer elektronischen Lösung fordert der Fiskus, dass sie gegen Manipulation geschützt ist und die Aufzeichnungen zehn Jahre lang archiviert werden. Das bietet nach unserer Einschätzung am ehesten die ausgeklügelte Lösung von Vimcar: Dazu gehört ein kleines Gerät mit Sim-Karte, das Sie unterm Lenkrad einstecken können. Es liest den Kilometerstand direkt aus dem Auto aus. Sobald Sie parken, wird die Fahrt in die Fahrtenbuchsoftware auf dem Server von Vimcar übertragen. Innerhalb einer Woche können Sie am Handy oder per Computer die Angaben zur Fahrt nachtragen, wie Zweck und Geschäftspartner.

Wir können das Vimcar-Fahrtenbuch trotz des Preises von 227 Euro (inkl. MwSt.) im Jahr empfehlen. Finanztip-Leser bekommen bis 30. November exklusiv einen dauerhaften Rabatt von 20 Prozent und zahlen nur 181,64 Euro. (Zum Angebot*) Die Kosten lassen sich übrigens steuerlich absetzen.

Bedenken Sie jedoch, dass die Software Start- und Endpunkte Ihrer Fahrten verschlüsselt übers Internet überträgt und zehn Jahre speichert. Trotz strengster Vorkehrungen kann eine hundertprozentige Datensicherheit niemals gewährleistet werden. Aber auch ein Fahrtenbuch aus Papier kann gestohlen werden und in falsche Hände geraten. Hier muss jeder für sich selbst abwägen, welcher Lösung er mehr vertraut.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

4 Kommentare

  1. Können Sie sagen wie bzw. wo in der Steuererklärung die Kosten für ein elektronisches Fahrtenbuch wie Vimcar abgesetzt werden können?

    1. Als Fahrtenbuch-Nutzer ermitteln Sie ja Ihre individuellen Fahrtkosten. Und ein Bestandteil dieser sind auch die Aufwendungen für das Fahrtenbuch selbst. Aus den gesamten Fahrtkosten ist dann der berufliche Anteil zu ermitteln (beruflich gefahrene Kilometer). Für Arbeitnehmer sind dann die beruflichen Fahrtkosten Werbungskosten und für Selbstständige Betriebsausgaben.

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