
Internet ist aus rechtlicher Sicht inzwischen fast so wichtig wie Warmwasser oder Strom. Mit dem neuen Telekommunikationsgesetz ist es als sogenannter Universaldienst eingeordnet worden. Konsequenz: Ab 1. Juni kannst Du bei der Bundesnetzagentur einen zeitgemäßen Zugang einfordern, falls immer noch kein Internetanbieter Dein Haus an die Datenautobahn angeschlossen hat.
Wie beim Mindestlohn beschreibt das „schnelle Internet“ eine gerade noch vertretbare Untergrenze für das Datentempo. Die Bundesnetzagentur hat nun vorgeschlagen, diese auf 10 Mbit/s im Download und 1,3 Mbit/s im Upload festzulegen – sicherlich kein berauschendes Internettempo.
Zusätzlich hat die Netzagentur eine relativ langsame Reaktionsgeschwindigkeit von 150 Millisekunden als Obergrenze definiert (die sogenannte Latenz). Doch zumindest gäbe es damit endlich einen einklagbaren Rechtsanspruch.
Endgültig sind die Werte allerdings noch nicht. Der Entwurf der Bundesnetzagentur wird erst mit den Ländern und Verbänden diskutiert. Fertig ausverhandelt soll das Recht auf schnelles Internet am 1. Juni sein.
Das ist auch höchste Zeit. Selbst ein DSL- oder Kabelanschluss garantiert kein schnelles Internet. Viel zu häufig fließen die Daten deutlich langsamer in Deine Wohnung, als im Vertrag zugesichert. Zwischen Dezember und Februar haben knapp 15.000 Internetnutzer mit dem aktualisierten Speed-Test der Bundesnetzagentur ausführliche Messprotokolle erstellt. Dabei stellten fast alle derart erhebliche Mängel fest, dass sie nun den Preis mindern dürfen. Vielleicht solltest Du Dein Tempo auch mal testen.
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