
Früher in den Ruhestand zu gehen, ist für viele ein Traum. Tatsächlich muss niemand bis zum Rentenalter von derzeit knapp 66 Jahren arbeiten. Doch wenn Du früher aussteigst, musst Du mit empfindlichen Abstrichen bei Deiner monatlichen Rente rechnen. Wie Du das vermeidest und den Übergang in den Ruhestand so erfolgreich wie möglich gestaltest, das zeigen wir Dir hier.
Wir nehmen dazu ein Beispiel: Stell Dir vor, Du willst nächstes Jahr mit 63 in Rente gehen, obwohl eigentlich erst mit 66 Jahren Schluss wäre.
1. Die frühe Freiheit kostet etwas
Als Durchschnittsverdiener hast Du so viel eingezahlt, dass 1.500 Euro Rente im Monat schon mit 63 sicher scheinen. Das hat die Deutsche Rentenversicherung Dir bescheinigt. Doch wenn Du jetzt drei Jahre früher als gesetzlich vorgesehen in Ruhestand gehen willst, zieht Dir die Rentenkasse für jeden Monat früher 0,3 Prozent ab. Insgesamt sind das also fast 11 Prozent von Deinem hart erarbeiteten Rentenanspruch – jeden Monat 162 Euro. Das Argument der Kasse: Du gehst ja drei Jahre eher, also muss die Rentenkasse drei Jahre länger für Dich zahlen. Deshalb gibt es monatlich weniger.
Was Dir die Kasse nicht sagt: Dein monatlicher Verlust, wenn Du früher in Rente gehst, ist sogar noch ein Stück größer. Würdest Du nämlich die drei Jahre weiterarbeiten, würdest Du ja weiter für die Rente einzahlen. Du bekämst dafür bei Deinem aktuellen Brutto von monatlich 3.380 Euro pro Jahr einen Rentenpunkt (das ist die Währung mit der Deine gesetzliche Rente ausgerechnet wird). Das wären also insgesamt drei Punkte oder gut 100 Euro mehr Rente. Du bekämst also mit 66 jeden Monat sogar über 1.600 Euro Rente.
Wenn Du Deinen Plan ohne weitere Kniffe verfolgst, zahlt die Rentenkasse ab Deinem 63. Geburtstag nur knapp 1.340 Euro Rente, 260 Euro weniger. Das ist für die meisten eine zu große Einbuße, selbst wenn man einrechnet, dass die Rente ja früher fließt.
2. Ohne Abzüge in Frührente
Wenn Du schon weißt, dass Du auf so viel Geld monatlich nicht verzichten kannst oder willst, kannst Du jetzt schon anders planen.
Die erste Möglichkeit ist die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“, wenn Du schon früh angefangen hast zu arbeiten und schon 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hast. Erziehungszeiten und Zeiten mit Arbeitslosengeld zählen dabei mit. Kriegst Du das zusammen, dann kannst Du zwei Jahre früher als gesetzlich vorgesehen in den Ruhestand gehen – ganz ohne Abzüge, also mit den vollen 1.500 Euro.
Das vorgezogene Rentenalter steigt mit der regulären Regelaltersgrenze: Wer zum Beispiel offiziell bis zum Alter von 66 Jahren und zwei Monaten arbeiten müsste, könnte schon mit 64 Jahren und zwei Monaten ohne Abzüge gehen.
3. Die halbe Freiheit: In Teilzeit arbeiten
Die zweite Möglichkeit: Um Rentenabschläge sicher zu vermeiden, kannst Du auch auf Teilzeit umsatteln. Es reicht, wenn Du aus dem gekürzten Job oder Deinem neuen Teilzeitarbeitsplatz überhaupt in die Rentenkasse einzahlst. Wenn Du also kürzer trittst und bis 66 nur noch 28 Stunden in der Woche arbeitest, wird Deine Rente nicht gekürzt.
Mit diesen Modellen vermeidest Du Kürzungen
Für Teilzeit gibt es verschiedene Modelle. Am einfachsten ist es, wenn Du Dich mit Deinem Arbeitgeber auf die Teilzeit einigen kannst. Jede Woche weniger. Oder Blockarbeit, bei der Du zum Beispiel noch zwei Jahre voll arbeitest, und dann im dritten Jahr offiziell in Lohn und Brot stehst, aber nicht mehr zur Arbeit kommen musst. Dafür bekommst Du über die gesamten drei Jahre jeweils Zweidrittel Deines Bruttogehalts. Netto wird es etwas mehr sein.
Eine andere Möglichkeit: Du arbeitest Teilzeit in Deiner bisherigen Firma und machst nebenbei einen Minijob. So gehst Du im Idealfall einer Tätigkeit nach, die Dir Spaß macht und bekommst dafür noch 450 Euro im Monat steuer- und sozialabgabenfrei, sodass Du über die Runden kommst.
Es gibt für fast jeden das passende Modell: Sprich mit Deinem Arbeitgeber und gestalte den Weg aus dem Arbeitsleben so vernünftig und angenehm wie möglich. Vor allem: Vermeide unnötige Rentenkürzungen.
Finanztip Renten-Serie:
1. Freiwillig in die Rentenkasse einzahlen
2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
4. Warum Frauen noch immer im Nachteil sind
5. Wie Heiraten Dich fürs Alter absichert
6. So viel kannst Du in Rente hinzuverdienen
7. Wenn Du nicht mehr arbeiten kannst
8. Grundsicherung und Grundrente
Als Chefredakteur verantwortet Hermann-Josef Tenhagen alle Inhalte und die grundsätzliche Ausrichtung von Finanztip. Er war 15 Jahre Chefredakteur bei der Zeitschrift Finanztest (Stiftung Warentest). Davor war er unter anderem Nachrichtenchef der Badischen Zeitung und stellvertretender Chefredakteur bei der taz. Er studierte Politik, Volkswirtschaft, Pädagogik und Literaturwissenschaften.
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18 Kommentare
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Sehr geehrter Herr Tenhagen!
Kennen Sie eine ebenso tolle Internetseite wie Ihre, die über österreichische Belange informiert??
Wäre Ihne sehr verbunden!
Danke vielmals
Ich bin Jahrgang 1968 und arbeite seid 1984 dann hätte ich ja im Jahre 2029 45Jahre voll aber laut Renten Bescheid bescheid währe 2033 .warum ist es so ??
Hallo,
bin Jahrgang 1961, möchte ab 01.01.2022 Altersteilzeit beantragen.
Regulärer Arbeitsbeginn 01.09.1981, vorher drei Jahre Fachschulstudium.
Altersteilzeit oder früheste Rente nach 45 Arbeitsjahren, also ab 65 Jahren.
Was ist ünstiger?
Gruß
Elke
Achtung: wer die letzten 2 Jahre vor Erreichen der 45 Jahre Beitragszeiten arbeitslos ist, für den war’s das mit der abschlagsfreien Rente.
Ausnahme: der Arbeitgeber stellt den Geschäftsbetrieb vollkommen ein (nur ein geschlossener Standort reicht nicht aus)
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
Na, mal wieder nur die RENTE, niemals ist die Rede von den Pensionen für die Beamten, die wir uns bald nicht mehr aus dem Steuersäckel leisten können, weil es immer mehr Beamte geben wird in Zukunft
Wann kommt endlich die RENTE für ALLE aus einer staatlichen Rentenkasse?!
Noch mal: Ich bin als Rentnerin Ruhestandsbezieherin 2. Klasse!!!
Das muss endlich ein Ende haben
Bin 62 ,arbeite sei den 1974 September,
Würde gerne im April 2022 in tente gehen ,kann ich für die letzten 12 Monate mein 3,6 Prozent einzahlen ,das ich dann keine Einbuße habe ,
Wie viel würde das ausmachen
Danke
Hallo Jutta, aus Deinen Angaben erkennt man, dass Du bereits die 45 Pflichtjahre für eine ungekürzte Rente erreicht hast, falls keine Ausfallzeiten wie ALG II oder so vorliegen. Für eine ungekürzte Rente musst Du aber bis 64 und 2 Monate arbeiten. Mit 63 wird Deine Rente jedoch nicht nur um 3,6 % gekürzt Sondern bis 66 2 Monate, also um 38 Monate mal 0,3 %. #
Du musst einen Antrag bei Deinem Rentenversicherer stellen, dieser rechnet Dir aus, wie hoch die Kürzung ist und wieviel Du als frw. Beitrag einzahlen darfst. Sieh bitte zu, dass Du neben Deinen aktuellen Pflichtbeiträgen mit Deinem Arbeitgeber zusammen nicht mehr als ca. 25.000 € pro Jahr einzahlst, denn dies ist die steuerlich maximal absetzbare Summe von der Einkommensteuer pro Jahr.
Liebes Team, ich habe eine Frage zu einem kürzlich gelesenen Artikel vom 11.09.2020 zum Thema: System macht Deutsche reich mit Öl – „Höhle der Löwen“.
Kann man da unbedenklich investieren oder ist das alles nur ein Fake? Wir würden uns über eine Rückinfo freuen.
Liebe Grüße
Fam. G.
Die Darstellung von Finanzierung hinsichtlich Abschläge zeigt doch nur die halbe Wahrheit. Wenn ich früher in Rente gehe habe ich zwar die 0,3%/Monat Abschlag.
Aber das ist doch keine Verlust, sondern ich erhalte, ohne dass ich weiter einzahle, schon Rente, obwohl ich das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht habe. D.h. 36 Monate *1338 Euro = 48.168 Euro !!! zzgl. gesparte Rentenbeiträge ca. 300 Euro x36= insgesamt ca. 59.000,- . Wenn ich die Abschläge gegen die vorzeitig in Anspruch genommen Rente betrachte, „erleide“ ich erst rund 25 Jahre nach Inanspruchnahme einen Verlust (48.168 : 162 = 277 Monate).
Und wenn ich noch 3 Jahre arbeite, zahle ich für 100,- mehr Rente aber auch fast 11.000 Euro ein ( mein Arbeitgeber auch). Also auch hier komme ich erst in ca. 9 Jahren meinen Einsatz „zurück“. Unumstritten man muss sich Abschläge „leisten“ können. Aber wenn das geht, warum nicht vorzeitig in Rente gehen?
Schade, dass man hier auch illegale, asoziale und unmoralische ‚Tipps‘ findet.
Die genannten ‚Möglichkeit‘ ist eine schmarotzer-artige Ausnutzung der Sozialsysteme.
Wenn wir das alle machen dürfen unsere Kinder bald 25% in die Rentenkassen einzahlen und die Stuer-Zuschüsse für die Arbeitsverwaltung fliegen uns um die Ohren.
Mir doch egal?? Dann sei vielleicht daran erinnert, dass auch Renten (zunehmend) besteuert werden.
es geht um den Vorschlag von Klaus Peters
Also kann man z.B. auch nur 8 Std. Teilzeit arbeiten und wen man dies bis zur regelaltersgrenze macht, gibt es keine Kürzung der Rente ?
Außer natürlich, dass man in dieser Zeit weniger Rentenanwartschaften/Entgeltpunkte erwirbt.
Es gibt natürlich noch eine Möglichkeit, zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn nicht mehr zu arbeiten. Wenn man gut mit seinem Arbeitgeber kann, dann lässt man sich kündigen (erhält vielleicht noch eine Abfindung) und geht in die Arbeitslosigkeit. Dann zahlt das Arbeitsamt noch Beiträge in die Rentenkasse und der Verlust ist nicht ganz so groß. Das klappt natürlich nur unter o. g. Umständen und wenn man noch seinen gesamten Anspruch auf ALG I hat.
Eine kleine Ergänzung: wenn man in Altersteilzeit ist und die mit 63 Jahren ausläuft, bekommt man sofort die volle Arbeitslosenhilfe für 2 Jahre.
Zum Ende der 2 Jahre kann man auch mit dem Arbeitsamt sprechen und erklären, man möchte sich selbstständig machen. Dann kann man weitere 12 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Und dann ist man ja schon 66 Jahre alt.
das ist ein Märchen,man bekommt sofort eine neue Stelle oder wird zwangsverrentet !!!!2 Jahre Alg 1 gibt es schon lange nicht mehr !!!!
Winfried
No matter how many times you fail, you must face life and be full of hope
your day of love may bring the gratitude of others for life.