Älteres Paar heiratet
Bild: Rawpixel / GettyImages

Ehepaare sind gegen Altersarmut grundsätzlich besser abgesichert als Paare ohne Trauschein. Das gilt vor allem, was die gesetzliche Rente angeht. Falls Du nicht heiraten willst, solltest Du diese drei Punkte im Blick behalten:

1. Unverheiratete erhalten nichts aus der gesetzlichen Rente

Stirbt ein Ehepartner, so erhält der Hinterbliebene zunächst dessen gesetzliche Rente drei Monate lang weiter in voller Höhe. Danach gibt es in der Regel entweder eine kleine oder große Witwer-/Witwenrente. Also 25 oder 55 Prozent der letzten Rente des Verstorbenen, sofern er mindestens fünf Jahre eingezahlt hat. Das ist ein wichtiger finanzieller Baustein für den Lebensunterhalt von vielen Rentnern. Wie die Hinterbliebenenrente genau funktioniert, erklären wir im Ratgeber Witwenrente. Lebenspartner ohne Heiratsurkunde gehen dagegen völlig leer aus. Sie bekommen nichts von der Rente ihres Partners.

Wichtig: Die Rentenversicherung zahlt nicht, wenn Du kurz vor dem Tod noch schnell heiratest, um dem anderen Deine Rente zu vermachen. Vor dem Tod eines Partners müssen die beiden mindestens ein Jahr verheiratet gewesen sein, um eine Hinterbliebenenrente zu bekommen.

2. Deine Alternative ist die Risikolebensversicherung

Lebst Du ohne Trauschein mit Deinem Partner zusammen, müsst Ihr Euch anders finanziell absichern. Für Euch gut geeignet: eine Risikolebensversicherung. Damit keine Erbschaftssteuer anfällt, gibt es einen Trick: Ihr schließt zwei sogenannte Über-Kreuz-Verträge ab. Das bedeutet, jeder Partner wird im Vertrag des anderen als versicherte Person eingetragen. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Summe aus seinem eigenen Vertrag.

3. Du solltest ein Testament machen

Das Gesetz behandelt Lebensgefährten ohne Trauschein im Erbrecht wie Fremde – sie erben nichts. Hat der Verstorbene keine Kinder, erben die Eltern, danach die Geschwister. So kann es passieren, dass nach dem Tod des Partners ungeliebte Verwandte auf einmal Miteigentümer des gemeinsam bewohnten Hauses werden. Deshalb sollten unverheiratete Partner unbedingt ein Testament aufsetzen.

Wichtig: Wer nicht verheiratet ist und erbt, muss das Vermögen bereits ab einem Wert von 20.000 Euro versteuern.

Egal, wie Du zur Ehe als Institution stehst, Fakt ist: Der Gang zum Standesamt kann sich finanziell lohnen – nicht nur zu Lebzeiten bei der Einkommensteuer, sondern auch bei der Absicherung im Alter und der Erbschaftssteuer.

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2. Früher in Rente – ohne Abschläge
3. Wer andere pflegt, verdient mehr Rente
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8. Grundsicherung und Grundrente

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

11 Kommentare

  1. Liebe Frau Schön,

    ein sehr ansprechender und informativer Blog zu diesem komplexen und sehr schweren Thema des Todes, der Nachlassplanung und der Berücksichtigung der Hinterbliebenen durch ein entsprechendes Testament.
    Vielen herzlichen Dank und Ihnen alles erdenklich Gute!

  2. Ich muss in Deutschland Hinterbliebenenrente beantragen. Ein Hürdenlauf durch einen Dschungel von Regeln und Ausnahmen mit denen ich nicht klar komme! Wo kann man Hilfe bekomme auch, wenn man im Ausland lebt?

  3. Dann ist es auch so dass wenn man mit einem Ausländer verheiratet ist man keine Vorteile hat. Weder mit einem EU Ausländer noch einem Nicht-EU Ausländer. Auch bei der Pflege eines Ehepartners der oder die Ausländer sind wird man als Pflegeperson durch den Kakao gezogen. Absolut unverschämt dass sich Deustchland hier als aufgeschlossen und sozial präsentiert. Ichnfinde so etwas extrem rassistisch.

  4. Es wäre schön, neben den Vorteilen einer Heirat auch die möglichen Nachteile mit aufzuführen, so dass man individuell abwägen kann.

  5. Schreiben Sie doch bitte auch dazu, dass man spätestens ein Jahr bevor ein Partner in Rente geht geheiratet haben muss, sonst gibt es keine Witwenrente !

    Falls ich mich da irren sollte bitte ich Sie um Info dazu !

    1. Inzwischen ist es doch gesetzlich so geregelt, dass alle Leute, die erst nach ihrem 65. Lebensjahr überhaupt heiraten, gar keine Witwenrente mehr von dem verstorbenen Partner erhalten, egal wie lange sie dann noch verheiratet sind.
      Das ist ein wichtiger Punkt, der hier gar nicht erwähnt wird.

  6. Läuft man nicht auch Gefahr, dass wenn ein Ehepartner im Alter zum schweren Pflegefall wird, dass dann der andere Partner finanziell dafür aufkommen muss?

      1. Ach ja? So spricht einer der nicht pflegt. Ihre Einstellung wird sich sehr schnell ändern wenn Sie ihren Partner pflegen müssen.

  7. Meine Parnerin bezieht eine Berusunfähigkeitsrente und Ich bin selbständig.Muss Sie mit Kürzungen bei einer Hochzeit rechnen?

    MFg Thomas Mebus

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