
Wenn Du in Kurzarbeit bist, dann bekommst Du das Kurzarbeitergeld steuerfrei. Allerdings wird es berücksichtigt, um Deinen persönlichen Steuersatz für den Rest Deiner steuerpflichtigen Einnahmen zu berechnen. Dadurch kann es passieren, dass von Deinem regulären Lohn nicht genügend Steuern abgezogen wurden – und Du Steuern für das vergangene Jahr nachzahlen musst (wir berichteten). Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter dürften zusammen rund 1,6 Milliarden Euro Steuern für 2020 nachzahlen. Das hat jetzt die Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei geschätzt.
Grundsätzlich gilt: Bekommst Du mehr als 410 Euro Lohnersatzleistung – wie Kurzarbeitergeld aber auch Eltern- oder Arbeitslosengeld – dann bist Du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt allerdings nicht automatisch, dass Du Steuern nachzahlen musst.
Wenn Du innerhalb eines Monats teilweise gearbeitet hast und nur für den ausgefallenen Anteil Kurzarbeitergeld bezogen hast, dann ist es wahrscheinlich, dass Du Steuern nachzahlen musst. Falls Du jedoch weitgehend regulär gearbeitet und in einzelnen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld erhalten hast, kannst Du sogar auf eine Steuererstattung hoffen.
Überhaupt lohnt es sich für viele, eine Steuererklärung zu machen – vor allem wenn Du wegen Corona Dein Homeoffice ausstatten musstest. Mit einer Steuersoftware ist das nicht schwer.
Du hast noch Zeit: Abgabeschluss für die Steuererklärung 2020 ist der 2. August. Im Newsletter starten wir Ende des Monats die neue Steuerserie mit vielen Tipps. Außerdem suchen wir die beste Steuersoftware für Dich heraus.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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