
Wer eine Zweitwohnung unterhält, muss nicht doppelt Rundfunkbeitrag berappen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dazu im Juli 2018 eigentlich klar ausgedrückt (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Für Beitragszahler geht es um 210 Euro im Jahr. Doch mit der Umsetzung des Urteils haperte es, berichteten Leser in der Finanztip-Community.
Zunächst stellte der Beitragsservice, ehemals GEZ, eine Bedingung: Nur wer sowohl in der Hauptwohnung als auch in der Zweitwohnung als Beitragszahler gemeldet ist, könne sich befreien lassen. Daraufhin haben sich viele umgemeldet. Bis Jahresende bekamen etwa 20.000 Antragsteller eine Befreiung.
Erledigt war die Sache damit nicht: Der Beitragsservice verlangte nun, dass trotz Ummeldung der Ehepartner den Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung zahlen solle. Eine Familie zahlt also weiter doppelt. Die frühere GEZ sieht ihr Vorgehen im Einklang mit dem Urteil des Verfassungsgerichts. Wir finden: Sie untergräbt damit den besonderen Schutz der Familie.
Die gute Nachricht: Der Rundfunkstaatsvertrag soll im Oktober geändert werden. Dann würde ab Juni 2020 gelten, dass sich ein Ehe- oder Lebenspartner vom Beitrag befreien lassen kann, wenn der andere für die gemeinsame Hauptwohnung zahlt. Wer so lang nicht warten will und streitlustig ist, kann sich einen Anwalt nehmen und sich auf das Urteil des Verfassungsgerichts sowie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald von Juni 2019 berufen (Az. 2 A 364/19).
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
* Was der Stern bedeutet:
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.