Ryanair
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Wenn Sie heute mit Ryanair fliegen wollten, ist der Trip wahrscheinlich ins Wasser gefallen: Die Piloten der irischen Billigfluggesellschaft streiken noch bis Samstag um 3 Uhr. Falls Sie dennoch zum Flughafen gefahren sind, lassen Sie sich Essen und Getränke von Ryanair geben; das steht Ihnen nach EU-Recht zu. Macht Ihr Handyakku schlapp, können Sie zwei Telefonate oder E-Mails verlangen.

Sie haben das Recht, kostenlos auf einen anderen Flug umzubuchen oder – falls das Ziel per Bus oder Bahn erreichbar ist – eine andere Beförderungsart zu wählen. Lohnt sich Ihre Reise nicht mehr, können Sie Ihr Ticket stornieren. Dann erhalten Sie den vollen Preis zurück.

Die Chance auf eine Entschädigung von Ryanair für Ihre Unannehmlichkeiten ist hingegen gering. Denn ein Streik gilt in vielen Fällen als „außergewöhnlicher Umstand“, für den das EU-Recht eine Entschädigung ausschließt. Es könnte jedoch sein, dass Ryanair den Streik durch seine Arbeitsbedingungen selbst provoziert hat. Möglicherweise schlägt sich ein Fluggasthelfer-Portal für Sie vor Gericht mit Ryanair herum.

Auf Finanztip-Anfrage erklärte Fairplane*, es wolle in der Sache gegen Ryanair vorgehen. EUClaim* will „in einigen Testfällen vor Gericht ziehen, wenn nötig bis zum EuGH“. Flug-verspaetet.de* nimmt Streik-Fälle gegen Ryanair an, falls diese „nicht in die unmittelbare Streikphase fallen“. Das heißt, wenn etwa der Ersatzflug betroffen ist.

In jedem Fall sollten sich Betroffene eine Erinnerung einspeichern. Denn falls es erfolgreiche Urteile gegen Ryanair gibt, können Sie immer noch Ihre Entschädigung fordern – bis zu drei Jahre nach dem Flug. Wir informieren Sie im Newsletter, sobald es die ersten Urteile gibt.

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Daniel Pöhler
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Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

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