
Wer hoch verschuldet ist, findet oft keinen Weg mehr heraus aus der Misere. Falls es Dir so geht oder Du jemanden kennst mit diesen Sorgen, dann haben wir eine gute Nachricht: Es gibt einen Weg aus der Schuldenfalle – und zwar viel schneller, als es bislang die Regel war.
Grund ist die Reform des Insolvenzrechts, die Anfang des Jahres in Kraft getreten ist. Sie ermöglicht Dir schon nach drei Jahren, wirtschaftlich wieder neu anzufangen. Bislang dauerte das sechs Jahre.
Wenn Du einen Antrag auf Privatinsolvenz stellst, erhältst Du drei Jahre später die Befreiung von Deinen Schulden. Du musst dazu keine Mindest-Quote Deiner Schulden mehr zahlen. Und auch die Kosten des Verfahrens kannst Du nach der Restschuldbefreiung begleichen. Wir finden: Das schafft eine echte Perspektive für einen Neustart.
Wichtig ist, dass Du den ersten Schritt gehst: Lass Dich beraten! Vereinbare einen Termin mit einem Schuldnerberater, der Dich durch das Verfahren begleitet. Einige bieten das kostenlos an, Du musst dann aber mit Wartezeiten rechnen.
Damit auch diejenigen davon profitieren, die durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, gilt das Gesetz rückwirkend für alle, die seit dem 1. Oktober 2020 das Insolvenzverfahren beantragt haben. Wie eine Privatinsolvenz abläuft, die Vor- und Nachteile und was das genau für Dich bedeutet, beschreiben wir ausführlich im Ratgeber Verbraucherinsolvenz.
Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.
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