Ferienjob im Supermarkt
Ferienjob im Supermarkt. Bild: Kali9 / GettyImages

Viele Schüler und Studenten wollen in den Ferien Geld verdienen. Das geht mit einem 450-Euro-Minijob – oder mit einer sogenannten kurzfristigen Beschäftigung. Vorteil der kurzfristigen Beschäftigung: Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen für die Sozialversicherung zahlen. Bislang musste die Tätigkeit von vornherein auf höchstens drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet sein.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber diese Zeitgrenze bis Ende Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage verlängert. Folglich können Studenten und Schüler jetzt länger arbeiten, ohne dass Sozialabgaben anfallen. Es werden aber alle kurzfristigen Beschäftigungen zusammengezählt.

Für die Besteuerung gibt es hierbei zwei Möglichkeiten. Erstens: Pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer und zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Pauschalkirchensteuer. Oder zweitens: Individuell auf Steuerkarte, was für die meisten Schüler und Studenten unterm Strich günstiger ist. Schließlich können Sie sich mit einer Steuererklärung im nächsten Jahr in der Regel die gesamten abgezogenen Steuern wieder zurückholen.

 

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Udo Reuß
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Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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