Selbstständige
Bild: AleksandarNakic / Getty Images

Wenn Angestellte wegen Corona-Verdachts in Quarantäne kommen, zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter. Doch was ist mit Selbstständigen? Natürlich muss für sie nicht ein Auftraggeber weiterzahlen – dafür springt aber der Staat ein. Sinkt das Einkommen durch Quarantäne, bekommen Selbstständige eine Entschädigung. So sieht es das Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor.

Das Besondere daran: Wenn Sie dann tatsächlich am Coronavirus erkranken, haben Sie nach dem IfSG auch noch Anspruch auf Krankengeld (weil Sie ja weiter unter Quarantäne bleiben müssen.) Viele Gesundheitsämter sehen das anders, so dass Sie Ihren Anspruch möglicherweise anwaltlich durchsetzen müssen.

Die Höhe der Entschädigung wird nach den durchschnittlichen Einnahmen des letzten Jahres berechnet. Nach sechs Wochen sinkt sie auf die Höhe des gesetzlichen Krankengeldes. Voraussetzung für die Entschädigung: Das Gesundheitsamt hat die Isolation angeordnet. Einfach zu Hause bleiben, geht also nicht. Und wer daheim arbeiten kann, muss das auch tun.

Privatversicherte haben oft ein sogenanntes Krankentagegeld mitversichert. Oft ist aber die Karenzfrist vier Wochen und länger. Wenn Sie als Selbstständiger aufgrund des Coronavirus oder einer Quarantäne Krankengeld vom Staat kriegen, dann geht Ihr Anspruch auf Krankentagegeld automatisch auf den Staat über.

Sind Sie freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, bekommen Sie Krankengeld nach frühestens 15 Tagen. Die Corona-Erkrankung Covid-19 ist bei normalem Verlauf nach zwei Wochen durchgestanden.

 

Was Sie tun können, wenn Sie Ihnen jetzt die Umsätze wegbrechen, lesen Sie hier.

 

 

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Finanztip-Redaktion
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19 Kommentare

  1. Wie der Artikel ausführt ist leider die Voraussetzung für eine Entschädigung, dass das Gesundheitsamt die Isolation anordnet.

    Leider können wir Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen. Gute Besserung!

  2. Hallihallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen oder hatte schon selbst den Fall: Ich bin seit 01.07.2019 selbstständig als Kleinunternehmer und unterhalte alleine einen Putz- und Haushaltservice.
    Nun sind mir zu Beginn dieser Krise, meine Einkünfte komplett weggefallen, da fast alle Stellen aus Sorge um Ansteckung oder eigener Erkrankung bis auf Weiteres meine Aufträge ausgesetzt haben.
    Als ich von der Soforthilfe erfahren habe, habe ich aufgrund dessen selbige beantragt und auch bewilligt bekommen.

    Nun wurde ich selbst krank und mir wurde von meiner Hausärztin eine inoffizielle Quarantäne ausgesprochen, an die ich mich auch selbstverständlich hielt, da meine Ärztin bei mir einen milden Verlauf des Virus NICHT ausschließen konnte, getestet wurde ich aber NICHT, weil es keine Tests gibt.

    Ich habe nach der Krankheitszeit eine Bestätigung von meiner Ärztin erhalten, in der ich als Ansteckungsverdächtiger ausgewiesen bin.

    Nun meine Frage: Kann ich die Lohnentschädigung nach dem Seuchenschutzgesetz als Ansteckungsverdächtiger beantragen, auch wenn ich bereits Soforthilfe erhalten habe?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe, im Netz habe ich dazu leider nichts gefunden…

    Liebe Grüße

  3. Liebe Leute,

    der gewoehnungsprozess ist das Schlimmste.
    Den Arbeitslosen, den bis 2019 gab, gibt es so nicht mehr.
    Das heisst, dass das nicht mehr so peinlich ist und ausserdem kommt man nicht dadurch auf den „Hund“ dass man arbeitslos ist, sondern durch den Geldmangel oder wenn man da zugucken muss (das weiss ich nicht, eher nicht).

    Wollte das nur entmystifizieren. Ich habe schlechte Erfahrung mit dieser sozialromantik gemacht, dass das irgend eine Art Schwangerschaft für den Mann beziehungsweise eine Krankheit wäre.

    Man hat „nur“ weniger Geld aber vergammelt nicht automatisch- das wird mit ein zritrhythmus nicht pasdieren- man muss den nicht genau einhalten, wenn man alleine lebt.

    Seid sanft zu Euch!

    Hoffe jetzt, dass das Jemanden interessiert- ich kann auch nach Hause gehen.
    Die Umstellung ist wirklich beängstigend fuer so Manchen, aber es ist nur die Vorstellung. Sagt es halt Keinem, es kommt früh genug von selbst raus.
    Muss jetzt arbeiten, sonst heisst es noch ich wäre eine Arbeitslose. So jetzt ein paar Tipps lanciert…aber Sie sind ja auch meine Beschützer, wenn ich „herumschreie“ und schlecht behandelt werde.

    Das ist dann aber ein Verbrechen und nicht hartz-4 zunächst einmal. Nur wenn man sich outet, dann hat man plötzlich mit Nichts mehr Recht- sollte man vielleicht vorher wissen…
    Liebe Gruesse
    Ricky van Heart

  4. PS.
    Das Problem ist ein Herr G.S. aus unserem Dorf. Er geriet sich als eine Art Sozialfuerst. Das aber wäre er nicht. Er ist eher physisch unschlagbar. Das ist eben schwer plötzlich auch zu glauben- mir jedenfalls. Ich muss mich sich doch sehr wundern, so als Lehrkraft. Seit wann muss ich denn jetzt alles beweisen, was ich sage ?

    Bitte bleiben Sie bei derlei Justizirrtuemern immer hoeflich- Polizisten sind zwar Beamte, aber dennoch Weisungsgebundenheit gegenüber auch ihrem chef. Sollten Sie eine Anweisung nicht verstehen, dann sollten Sie aber diese dennoch befolgen. Wenn man nicht höflich bleibt, könnte es die oder den Falschen treffen. Danke für Ihre Plattform hier und Gruss-

    Ende PS.

  5. Hallo,
    ich fand Ihren Artikel zu dem Problem „keine Krankenkasse“ gut.
    Als Kunde beim Jobcenter Starnberg bekäme meine Wenigkeit keine Krankenversicherung. Der Leiter des Jobcenter Starnberg, Herr G.Schind., sagte, dass er damit einen schweren arbeitsfehler aus 2014 vertuschen wolle.

    Danke an die Polizei Starnberg, die mich ermutigte, mich damit an die Öffentlichkeit zu wenden. Das traute ich mich nämlich bislang nicht. Man ging nicht hierauf ein- es war eher ein allgemeines Mut machen – aber in der Richtung, dass ich mich aeussern solle. Das Problem sind die Amtsleiter aus unserem Dorf. Das ist nicht die Stadt Starnberg, sondern ein Vorort. Sie leben hier mit Schwimmbad teilweise, und ich bekomme nicht mal dir Krankenversicherung.
    Ich denke aber, dass das daran liegt, dass eine Frau e.P. vom Jobcenter Starnberg Karriere machen wolllte. Das jedenfalls sagte sie mir im Jobcenter.

    Sie drohte mir mit Verleumdung bei Ämtern, für den Fall, dass ich mich über ein gaaaaanz grosses versehen aeussern würde. Dabei war das nicht mal ihre schuld, sie hatte es nur so leicht, mich fertig zu machen. Selbst die Staatsanwaltschaft München 2 würdigt die beweise nicht, und belässt sie auf dem neuen Posten. Sie wurde für den beinahe Untergang unserer ganzen Familie befördert, und der Polizist, der ihr half (nur einer, E.W. aus Gauting) möchte jetzt natürlich nicht mehr aufklären und droht mir auch.

    Aber die anderen Polizisten machen da nicht (mehr) mit. Bitte keine Panik- selbstverständlich bleibt Bayern Das Paradies … aber Gott ist ueberall.

    Mit freundlichem Gruß
    Jan Alexander Beckmann
    Medizintechnikingenieur
    82131 Gauting

  6. Ich werde in den nächsten Wochen kein Einkommen haben, da sich alle meine Aktivitäten auf die Arbeit mit Kindern konzentrieren. Wenn jemand etwas über Standardvergütung weiß, posten Sie bitte hier. Danke

  7. Ich war Arbeiten in Österreich, bin seit Freitag zu hause da mein Auftraggeber 14 Tage zugemacht hat. Laut Gesundheitsminister Jens Spahn sollte man sich wenn mal bsp. aus Österreich zurück kommt selbst in Quarantäne begeben 14 Tage, also habe ich Quasi mind. 14 Tage keine Einkünfte. Was kann ich machen und beantragen? Bekomme ich hilfe ?

  8. Heute erfahren, dass die Behörde für die ich freiberuflich arbeite, auf unbestimmte Zeit geschlossen hat. Meine gesamten Einnahmen fallen aus und das als Student. Arbeitslos kann ich mich also auch nicht melden. Wer kommt für die Entschädigung auf? Gibt es keine Petition?

  9. Ja, für uns Freiberufler ist die Lage sehr eng. Auch ich habe auf schlag für die nächsten mindestens zwei Monate keine Aufträge mehr.
    Gut zu wissen: Wir können Im Fall der Fälle, also wenn die Kasse wirklich leer ist, ALG II beantragen! Alle Infos bei der Arbeitsagentur. Niemand muss hungern oder seine Wohnung verlieren.

  10. Hallo, wie sieht es aus mit Freelancern, die im Gastgewerbe arbeiten, denen aber jetzt alle Aufträge storniert wurden? An wen können die sich wenden?

    Und gilt das Kurzarbeitergeld auch für Freelancer ohne Angestellte?

    Ist es im worst case auch möglich, ALGII übergangsweise zu erhalten? Welche Unterlagen werden dort eingefordert?

    Das sind bei uns gerade existenzielle Fragen, über deren Beantwortung wir uns SEHR freuen würden

  11. Ich bin als Interviewer (freelancer) in der Sozialforschung im Außendienst unterwegs. Der Auftraggeber hat alle Projekte gestoppt. Von zu Hause arbeiten ist auch ausgeschlossen. Ich gehe daher von 2 Monaten totalem Einkommensausfall aus. Ich bin kein Verdachtsfall oder amtlicher Quarantänefall, sondern von der (vernünftigen) Entscheidung des Auftraggebers betroffen. Gibt es hier eine Möglichkeit der Entschädigung??
    ZUSATZ: was für eine Rechengrundlage sollen die freelancer benennen, die keine auswertbaren Einkünfte des Vorjahres haben – evtl. wenigstens in Höhe der Grundsicherung?

  12. Für mich gilt wie für einige Vorschreiber*innen, dass ich in den nächsten Wochen KEINERLEI Einkünfte haben werde, da meine ganzen Tätigkeiten sich auf den Bereich Schule und Kindergarten konzentrieren. Wenn jemand etwas weiß, wie es hier mit einer Ausfallentschädigung aussieht, bitte unbedingt hier posten. Danke.

  13. Ich bin Freiberuflich als Diareferent in Seniorenheimen tätig. Dort sind alle Veranstaltungen gestrichen. Ich bin nicht Krank oder stehe unter Quarantäne. TOTALAUSFALL ALLER EINKÜNFTE. Gibt es für mich irgendwo finanziell Hilfe.

  14. Wo beantragt man einen Verdienstausfall?
    Ich bin seit letztem Jahr Freiberuflich tätig, und muss mit Verdienstausfall rechnen, da Schulen schließen, wer zahlt mir den Verlust? Da ich letztes Jahr erst begonnen habe ist es ja logisch, dass ich mit einem Verlust gestartet habe. Wieso wird dann nur der Gewinn aus der letzten Einkommensteuererklärung herangezogen?

  15. Die Frage der Möglichkeit einer Entschädigung stelle ich mir auch, insbesondere bei nicht amtlich angeordneter sondern vorsorglicher Schließung eines privaten Bildunsginstituts.
    Gibt’s dazu überhaupt eine passende Regelung? Quelle?

  16. Was ist, wenn man in einer Schule als selbstständige*r Externe*r mit einem Projekt (1 Woche) gewesen wäre – aber die Schule schließt? Gibt es da eine Möglichkeit, eine Entschädigung zu bekommen?

  17. Was ist wenn man nicht erkrankt aber durch das gesetz geänderte umstände plötzlich keine einkünfte mehr hat

    1. Hallo Alexandra
      das interessiert mich auch gerade hast du schon eine Lösung gefunden ich stöber hier durchs netz aber finde keine Anträge oder der gleichen
      Mfg Siggi

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