
Hunderttausende Selbstständige bangen um ihre Existenz. Bei manchen sind die Einnahmen von heute auf morgen komplett weggebrochen. Die Bundesregierung hat ein 500 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm für kleine, mittlere und große Unternehmen angekündigt.
Geplant sind direkte Zuschüsse und Darlehen für die Betroffenen. Das Hilfspaket könnte schon nächste Woche beschlossen werden. Neben dem Bund wollen auch die Länder Selbständigen helfen. Nordrhein-Westfalen und Berlin wollen Hilfspakete schnüren, Bayern hat bereits ein 10 Milliarden Euro schweres Notprogramm beschlossen.
Seit dieser Woche gibt es in dem Freistaat ein erstes Hilfsprogramm mit einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss: Die Corona-Soforthilfe ist gestaffelt und startet bei 5.000 Euro für Kleinunternehmen. Auch Berlin hat direkte Zuschüsse angekündigt.
Was können Selbstständige selbst tun? Erst einmal geht es darum, die Ausgaben zu senken: Kurzarbeit für die Mitarbeiter beantragen und die Steuerzahlungen aufschieben lassen. Gleich danach: Wieder Geld in die Kasse bringen. Wenn es keine Einnahmen gibt, geht das nur mit Krediten der Förderbanken und Ihrer Hausbank. Damit Ihre Bank nicht das ganze Risiko tragen muss, erhält sie weitgehende Ausfallbürgschaften der Förderbanken.
Finanztip berichtet im Blog und hier im Newsletter laufend, wie Sie sich als Selbstständiger über Wasser halten können.
Dirk Eilinghoff ist Stellv. Chefredakteur in der Finanztip-Redaktion und zusätzlich als Experte für die Themen Geldanlage und Baufinanzierung zuständig.
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Ich vermiete meine Ferienwohnung an der See. Nun dürfen keine Gäste mehr anreisen und haben auch bereits storniert.
Das bedeutet einen enormen Verlust, denn die laufenden Kosten müssen bezahlt werden. Ich mache jedes Jahr lediglich meine Einkommensteuererklärung, werde nicht als „gewerblich“ eingestuft. Gelte ich als „Soloselbständiger“? Bin ich ein Kleinunternehmer?
Kann ich einen Zuschuss beantragen, wo und wie kann er ggf. beantragt werden? Einen Kredit könnte ich nicht zurückzahlen.
Hallo, ich bin auch Selbständig und habe keine Einnahmen mehr. Mich interessieren die 5000,00 Euro
Hilfe! Wo und Wie kann ich es beantragen?
Hallo ich bin selbständiger Unternehmer im Trockenbau und Hausmeisterservice hätte ein SUB-Unternehmen aus Schweden , da aber alle Grenzen geschlossen sind und sie keine Möglichkeit nach Deutschland zu kommen um ihre Arbeiten hier weiterhin auszuführen. Unt jetzt steht sie Baustelle leer da keiner hier rein mehr kommt im Moment. Was kann i h nun tun?
LG
Guten Tag,
Ich bin selbstständig habe ein telekommunikation Geschäft, und musste mein Geschäft nach Anweisung von Ordnungsamt auch schließen. Ich habe sofort mein Azubi und festeingestellten auf Kurzarbeit gemeldet. Wie sieht es nun mit unsere eigene Kosten aus? Wir haben Miet, Versicherung, Strom, und Telefongebühren. Unser Einnahmen sind seit diesen Tag auch gestoppt. Ich muss ja auch irgendwie meine Familie ernähren.
Eine Darlehen ist für mich keine Unterstützung worauf noch Zinsen kommen. (zwischen 1 – 7 %)
Rechtlich gesehen sind geringfügig Beschäftige Arbeitnehmer wie alle anderen auch.Das Kündigungsschutzgesetz gilt auch für geringfügig Beschäftigte.Allerdings nur dann, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
In den Fällen, in denen das Infektionsschutzgesetz greift, werden Entschädigungen von der zuständigen Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes geleistet. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten sechs Wochen lang weiterhin ihren Verdienst vom Arbeitgeber, dem diese Kosten anschließend erstattet werden.
Leider dürfte angesichts der Corona-Krise ein ausreichender Grund für eine betriebsbedingte Kündigung vorliegen.
Meine Schwiegertochter hatte bis heute einen 450€ Job im Gastgewerbe. Laut AG darf dieser sie nicht mehr beschäftigen, wegen drohender Schließung durch Corona. Ist das eine korrekte Aussage? Kann ich das irgendwo nachlesen?