
Manchmal wachen Eltern vom Heulen und Husten ihres Kindes auf anstatt vom Wecker. Das ist ein Riesenproblem für berufstätige Alleinerziehende. Aber auch für Paare, wenn beide arbeiten. Kranke Kinder fordern alle Aufmerksamkeit. Manchmal ist es auch eher eine Kleinigkeit, wie eine Bindehautentzündung. Doch dann darf das Kind nicht in den Kindergarten. Ansteckungsgefahr.
Sie müssen sich also selbst darum kümmern – und das dürfen Sie auch. Niemand ist verpflichtet zur Arbeit zu gehen, während das eigene Kind krank zu Hause liegt. Vorausgesetzt, Ihr Nachwuchs ist nicht älter als zwölf Jahre – und krankgeschrieben. Ob Sie weiter Lohn beziehen, während Sie sich um Ihr krankes Kind kümmern, steht allerdings auf einem anderen Blatt. Denn nur wenige Arbeitgeber zahlen den Lohn weiter.
Mit unseren drei Tipps machen Sie das Beste aus der Situation.
1. Gehen Sie zum Arzt und informieren Sie Ihren Arbeitgeber
Gehen Sie direkt am ersten Tag mit Ihrem kranken Kind zum Arzt und lassen Sie ein Attest schreiben. Der Arzt sollte Ihnen auch gleich mit diesem Formular bescheinigen, dass Ihr Kind Betreuung benötigt. Sie müssen dann noch schriftlich darunter erklären, dass sich niemand anderes um Ihr Kind kümmern kann.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können und legen Sie ihm das Attest vor. Dann zahlen manche Arbeitgeber das Gehalt für fünf bis zehn Tage weiter. Schauen Sie, wie das in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Falls Sie keinen Lohn bekommen, können Sie sich aber unbezahlt freistellen lassen – und Kinderkrankengeld beantragen.
2. Beantragen Sie Kinderkrankengeld
Sind Sie und Ihr Nachwuchs gesetzlich krankenversichert? Dann haben Sie womöglich Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Auch hierfür brauchen Sie das oben erwähnte Formular. Reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arbeitgeber ein. Legen Sie der Krankenkasse zusätzlich noch einen aktuellen Einkommensnachweis vor (zum Beispiel ihre Lohnabrechnung).
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt 90 Prozent Ihres Nettolohns, aber nicht mehr als rund 110 Euro am Tag. Sind Sie und Ihr Partner berufstätig, zahlt die Krankenkasse Ihnen beiden jeweils für 10 Arbeitstage im Jahr das Krankengeld aus. Alleinerziehende können doppelt so viele Tage in Anspruch nehmen. Bei mehreren Kindern kann jeder Elternteil höchstens 25 Arbeitstage pro Jahr erstattet bekommen.
Private Krankenversicherungen bieten diese Leistung grundsätzlich nicht an. Hier müssen Sie Einkommenseinbußen in Kauf nehmen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen nicht entgegenkommt.

3. Arbeiten Sie von zu Hause, wenn es nicht anders geht
Falls Sie keine Lohnfortzahlung bekommen oder dringend etwas fertigstellen müssen, können Sie ja vielleicht zuhause arbeiten. Darauf gibt es zwar keinen Rechtsanspruch. Schließt Ihr Job Heimarbeit aber nicht aus und ist Ihr Arbeitgeber einverstanden, dann ist das ein guter Ausweg. Sie können zum Beispiel einen halben Tag fehlen und so weiterhin an den wichtigen Konferenzen oder Besprechungen teilnehmen. Oder teilen Sie sich die Pflege Ihres Kindes mit Ihrem Partner: Nehmen Sie beide abwechselnd einen Tag Home Office, um auch weiterhin auf der Arbeit präsent zu sein.
Serie Kinder und Geld
1. Geld schenken? Aber richtig!
2. Das erste Smartphone
3. Wenn das Kind krank ist
4. Nutzen Sie die Ruhe vor der Geburt
5. Nach der Geburt geht’s richtig los (mit den Formularen)
Max Mergenbaum geht nicht nur privat gerne auf Reisen, er schreibt auch darüber. Bis Sommer 2022 war er Experte für Reisethemen von Finanztip. Max hat bei Finanztip volontiert, inklusive Hospitanz in der Wirtschaftsredaktion des RBB Inforadios. Vorher studierte er Politik, Wirtschaft & Gesellschaft sowie Germanistik in Berlin und Canterbury.
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