
Beim Erbe ist es für Unverheiratete kaum möglich, Regelungen zu erzielen, die der Ehe ähnlich sind (anders als beim finanziellen Ausgleich im Trennungsfall). Denn das Gesetz betrachtet Lebensgefährten nicht als Familienmitglieder. Unverheiratete Partner können erben, kommen um die Steuern aber nicht herum.
In der gesetzlichen Erbfolge haben nur Verwandte Ansprüche: zunächst die Kinder und Enkelkinder, dann Eltern und Geschwister. Ehepartnerinnen sind zwar keine Verwandten, sie haben aber ein Erbrecht – unverheiratete Partnerinnen nicht. Wenn Du also willst, dass Dein Partner erbt, wenn Du stirbst, musst Du ein Testament machen oder mit ihm einen Erbvertrag schließen.
Ein Testament ist eine jederzeit änderbare schriftliche Erklärung von Dir; einen Vertrag schließt Ihr zusammen – und den könnt Ihr auch nur zusammen ändern. Bedenke, dass Deine Kinder oder Eltern weiterhin ihren Pflichtteil beanspruchen können, selbst wenn Du Deinen Partner als einzigen Erben bestimmst.
Problematisch wird es für Unverheiratete, wenn die Erblasserin ein größeres Vermögen hinterlässt – etwa eine Immobilie. Grund: Der erbende Partner hat bei der Erbschaftsteuer nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Auf alles, was darüber liegt, muss er 30 Prozent Steuern zahlen. Ist die Immobilie 500.000 Euro wert, werden also 144.000 Euro an Steuern fällig. Gehört dem Partner das Haus zur Hälfte, sind es immer noch 69.000 Euro. Das dürfte für die meisten nur schwer zu stemmen sein.
Ihr solltet Euch also, wenn es etwas zu vererben gibt, mit der Frage beschäftigen, ob eine Heirat nicht doch vieles einfacher macht. Der Gesetzgeber behandelt Unverheiratete in den meisten Belangen eben einfach schlechter als Eheleute. Ein Partnerschaftsvertrag (im Fall von gemeinsamen Kindern oder einer Immobilie) sorgt für Fairness, bietet aber bei Weitem nicht das Schutzniveau einer Ehe.
Serie: Unverheiratete Paare
1. Ohne Trauschein musst Du mehr regeln
2. Mit Kindern Gehalt und Rente gerecht aufteilen
3. Die gemeinsame Immobilie absichern
4. Das Erbe so regeln, dass der Partner nicht leer ausgeht
Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.
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Das Erbrecht regelt die Verteilung von Vermögen und Besitz nach dem Tod einer Person. Es definiert, wer erbt und wie das Vermögen aufgeteilt wird, oft basierend auf gesetzlichen Vorgaben oder einem Testament. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Erbrecht kann Konflikte vermeiden und für eine gerechte Vermögensverteilung sorgen.
Soweit ich weiß, kann man seinen Partner als Lebensgefährten eintragen lassen. Dann sollte es etwas einfacher mit dem Erbrecht sein. Trotzdem sollte man in so einem Fall mit einem Fachanwalt für Erbrecht sprechen.
Mir war bisher nicht bewusst, dass es zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren so große Unterschiede in Bezug auf Erbrecht und -ansprüche gibt. Da mein Partner und ich uns derzeit Gedanken über unsere gemeinsame Zukunft machen, finde ich es interessant zu erfahren, welche Optionen am sinnvollsten sind. Es ist gut zu wissen, dass Heiraten in vielerlei Hinsicht Vorteile mit sich bringen kann.
Gerade im heutigen Zeitalter, in dem viele Paare sich zwar in einer Partnerschaft befinden, jedoch nicht den Bund der Ehe eingehen, ist dieses Thema relevanter denn je. Es stimmt nämlich, dass die gesetzliche Erbfolge unverheiratete Paare als nicht miteinander verwandt bewertet. Grundsätzlich, ob verheiratet oder nicht, lohnt es sich, sich von einem Notar darüber beraten zu lassen, ob die gesetzliche Erbfolge das vorsieht, was man sich für sein Vermögen nach dem eigenen Tod wünscht.