
Nicht alle Riester-Verträge sind gut. Manche enthalten so hohe Kosten, dass die Vertragsrendite leidet und die Förderung allein Sie nicht glücklich macht. Vielleicht haben Sie auch einen Wohn-Riester, aber längst nicht mehr vor, auch zu bauen.
Keine Sorge, falls Sie so einen Vertrag haben, sind Sie nicht daran gebunden. Sie können zu einem besseren Vertrag wechseln. Nur eines sollten Sie niemals tun: Einen Riester kündigen. Denn dann verlieren Sie alle Zulagen und Steuervorteile vom Staat.
Das sind Ihre Möglichkeiten:
1. Beiträge aussetzen oder umschichten
Wenn Sie mit Ihrem Vertrag nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Einzahlungen pausieren, den Vertrag also „beitragsfrei stellen“. Und für die Zukunft einen neuen Riester abschließen.
Das bietet sich vor allem dann an, wenn Sie einen Vertrag mit hohen Vertriebskosten haben – und Ihre Rendite noch immer negativ ist, Sie also Geld verloren haben. Der Trick: Der Anbieter muss den Vertrag bis zur Auszahlung wieder auf plus/minus Null gebracht haben, denn der Staat verlangt eine Garantie der eingezahlten Beiträge. Und zwar inklusive aller Zulagen vom Staat – die sind dann Ihre Rendite.
Wenn Ihr Riester im Plus ist, können Sie auch das Geld herausnehmen, um es komplett in einen anderen Riester einzuzahlen.
2. Ihre Immobilie finanzieren
Falls Sie bauen oder kaufen wollen und dann selbst einziehen, dürfen Sie Ihr Riestervermögen immer komplett dafür einsetzen. Dazu muss es kein spezieller Wohnriester sein. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, ob Sie wirklich eine Immobilie finanzieren wollen, aber einen Riester-Bausparvertrag haben, dann können Sie den Vertrag wechseln.
3. Das Bessere ist der Feind des Guten
Auch wenn Ihr Vertrag nicht im Minus ist, gibt es viele Verträge, die auf Dauer enttäuschen können. Das gilt häufig für Banksparpläne oder für klassische Riester-Rentenversicherungen. Unser Tipp: Wahrscheinlich können Sie mit einem Fondssparplan auf Aktien mehr Rendite herausholen.
4. Ausnahme fondsgebundene Rentenversicherung
Rentenversicherungen, die fondsgebunden sind, setzen zwar auf Aktien, erzeugen jedoch meist hohe Kosten. Es gibt Ausnahmen: Günstiger kann es werden, wenn Ihr Anbieter erlaubt, dass Sie teure gemanagte Aktienfonds gegen günstige ETFs tauschen. Fragen Sie danach! Weitere Details im Ratgeber.
5. Der Wechsel zum Riester mit Aktien
Wenn Sie nun wechseln wollen, sollten Sie trotzdem noch ein paar Bedingungen erfüllen: Sie sollten mindestens 20 Jahre bis zur Rente haben, sonst ist das Risiko zu groß, dass Sie in einen Aktienabschwung geraten und Ihre Anlage nicht mehr genug Zeit zur Erholung hat. Die meisten Anbieter setzen daher eine Mindestspardauer voraus. Keine Sorge: Auch wenn Sie in Aktien riestern, bleibt Ihr eingezahltes Kapital samt Zulagen garantiert.
6. So gehen Sie vor
Nicht alle Anbieter nehmen jeden Riestersparer. Wenn Sie Ihr bereits angespartes Riester-Kapital mitnehmen wollen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Die sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Fragen Sie unbedingt nach etwaigen Kosten. Wir empfehlen den Wechsel zu Anbietern von Fondssparplänen ohne Abschlusskosten: die DWS Toprente bei Abschluss über einen Fondsvermittler im Internet oder Fairriester 2.0*.
Finanztip-Serie „Verträge optimieren“:
1. Abspecken: Diese Versicherungen braucht kein Mensch
2. Die Grundlage: Ein praktisches und günstiges Girokonto
3. Strom: Raus aus der teuren Grundversorgung
4. Internet: Günstiger – und auch schneller
5. Handy: Tarif prüfen – und Smartphone getrennt kaufen
6. Gas: Billig wie selten – jetzt wechseln
7. Haftpflicht: Neue Verträge sind besser
8. Hausrat: Füttern Sie nicht den Versicherer
9. Autoversicherung: Mit diesen fünf Tricks kräftig sparen
10. Naturgewalten: So sichern Sie sich gegen Schäden
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10 Kommentare
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Hallo
Mich interessieren auch die Gefahren beim
Wohnförderkonto und die Verzinsung.
Ich habe einen Deka BR100 und konnte dank des Aktienmarktes mehrmals Geld zum
zum abbezahlen des Haus entnehmen.
Wertes Team,
Ich verstehe nicht, dass man Riester weiterhin empfiehlt.
Sie wurde zugunsten der Versicherungswirtschaft angeschoben, die übrigens seit Ewigkeiten Hand in Hand mit der Politik geht. Verstrickungen der Politprominenz mit Strukturvertrieben sind ja allseits bekannt.
Viele Fallstricke bei der Riester-Rente sind erst mit der Zeit sichtbar geworden. Vieles musste man hinnehmen, da das Riestern ja immer noch die beste Variante war, im Kreise der Schlechten in der Altersvorsorge.
Es scheint, als ob der Bürger so wenig Wissen darüber hat, dass dann auch diese Art der Anlage schon hochgejubelt wird, nach der Devise: das kleinste Übel ist empfehlenswert.
Die Problematik der jederzeitigen Umschichtung aus Fonds in Renten, deren Grundlage nebulös und von keinem nachzuvollziehen war, zB. Union Investment, ist da nur ein Beispiel von vielen.
Die teuren Gebühren die nie gedeckelt waren und dergleichen erinnert mich immer wieder an die goldenen Jahre der Kapital LV. Und warum die Riester überhaupt vom Stapel gelassen wurde, dass ist das eigentliche Problem. Nur die Rentenabsenkung, sie wird komplett aus dem Themenkreis weggelassen. Ein Hoch der Versicherungswirtschaft. Sowas sollte auch rückgängig gemacht werden können. Und sich dann in den Nachbarländern Beispiele holen, wie es besser geht.
Aber anscheinend war das nie gewollt und dieser Punkt wäre auch viel mehr zu diskutieren gewesen. Auch durch Finanztest bzw. Finanztip jetzt.
Hallo Herr Urbach,
ich riestere aktuell in einem Bausparvertrag (ein Riester in Aktienfonds ruht). Bei Abschluss des Bausparvertrags hatte ich gefragt, inwieweit der Fonds-Bestand als Einmaleinzahlung in den Bausparvertrag übernommen werden könnte. Das wurde mir mit Hinblick auf das Wohnförderkonto nicht empfohlen. Deshalb meine obige Anmerkung. Aber es ist gut zu wissen, dass Kündigungen davon unberührt sind.
Wie wäre es denn andersherum: Mein Haus-Finanzierungsziel ist eigentlich erreicht, so dass ich perspektivisch wieder in den Aktienfonds sparen würde. Müsste ich dafür einfach den Bausparvertrag einfach vor Zuteilungsreife kündigen, das Guthaben übertragen lassen und das Wohnförderkonto bleibt damit unberührt?
Beste Grüße
Lieber Herr Böhm,
ich hoffe, ich verstehe Sie richtig: Meinen Sie die Entnahme für die Verwendung des Geldes im Sinne des Vertrages? Das meinen wir nämlich hier nicht.
Ganz grundsätzlich ist es bei Riesterverträgen so geregelt, dass Kunden von einem Riester-Produkt in ein anderes wechseln dürfen. Also: Alten Vertrag kündigen, Geld raus. Geld auf neuen Vertrag der Wahl übertragen. Ganz neu riestern.
Beste Grüße!
Hallo,
Sie schreiben: „Wenn Ihr Riester im Plus ist, können Sie auch das Geld herausnehmen, um es komplett in einen anderen Riester einzuzahlen.“
Sollte dabei nicht bedacht sein, dass mit einer Entnahme das sog. Wohnförderkonto zu laufen beginnt und fiktiv bis zum Renteneintritt steuerlich verzinst wird? Oder gibt es da noch eine andere Regelung?
Beste Grüße
Mario Böhm
P.S.: Danke für Ihre tolle Seite mit den vielen nützlichen Tipps.
Vielen Dank für den wiedermal hochinteressanten Beitrag.
Mich beschäftigt noch die Frage, ob die Beitragsgarantie des Riestervertrages auch gilt, wenn das Riestervermögen komplett zur Finanzierung einer Immobilie (Sondertilgung eines Baudarlehens) verwenden wird oder ob dann der Anbieter seine bis dato aufgelaufenen Gebühren behalten darf?
Hallo Herr Bruns,
besten Dank für Ihre Mail an Finanztip.
Die Beitragsgarantie besagt, dass der Versicherer bei Riester-Verträgen zum Beginn der Rentenphase alle eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen bereitstellen muss. Eine Rendite im Sinne einer Anlagerendite haben Sie dabei nicht. Eine Rendite im Sinne einer Förderrendite schon.
Denn die Zulagen bekamen Sie ja geschenkt, Sie selbst haben ja weniger einbezahlt. Im Ratgeber Riester Förderung haben wir ausgerechnet, wie viel Rendite unterschiedliche Mustersparer allein über das „geschenkte Geld“ erzielen können. Schauen Sie doch mal rein: https://www.finanztip.de/riester/riester-foerderung/#c10964
Beste Grüße,
Sara Zinnecker
Entweder enthält der Artikel einen schreibfehler oder einen inhaltlichen fehler:
unter Abschnitt 1 „Beiträge ausetzen…“
Zitat “ Der Anbieter muss den Vertrag bis zur Auszahlung wieder auf plus/minus Null gebracht haben, denn der Staat verlangt eine Garantie der eingezahlten Beiträge. Und zwar inklusive aller Zulagen vom Staat – die sind dann Ihre Rendite. “
Wenn es inklusive der Zulage auf plus/minus Null gebracht ist habe ich keine Rendite sondern eine Null-Rendite. Oder soll es „exclusive“ also ohne heißen?
mit freundlichen Grüßen
A. Bruns
Hallo Herr Urbach,
wie kann ich konkret herausfinden, ob ich einen Riester-Vertrag mit hohen Vertriebskosten habe?
Viele Grüße
Hallo Herr Henning,
vielen Dank für Ihren Beitrag. Bei alten Verträgen ist es in der Tat sich unmittelbar ersichtlich, wie viel Sie für den Abschluss bezahlt haben. Sie können einmal in Ihren Vertragsunterlagen prüfen, ob dort an einer Stelle etwas zur Vertriebsprovision geschrieben steht. Alternativ fragen Sie ganz direkt bei Ihrem Anbieter nach.
Bei der Gelegenheit können Sie gleich mit erfragen, welche laufenden Kosten den Vertrag belasten. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung handelt es sich dabei v.a. um Verwaltungskosten. Hier sind manche Anbieter – auch bei älteren Verträgen – eigentlich gant moderat unterwegs. Haben Sie einen Vertrag, bei dem Teile der Einzahlungen in Fonds fließen, können Sie in der Regel auf der Homepage der Anbieter die Fonds aufrufen und laufende Kosten (sogenannte Ausgabeaufschläge) einsehen. Zahlen Sie hier mehr als 1 Prozent Ihres Beitrags als Ausgabeaufschlag an die Fondsgesellschaft, fragen Sie einmal nach, ob Sie auf kostengünstigere Aktien-ETFs umsteigen können.
Beste Grüße