Kaufland tut es, Rewe tut es und Lidl tut es sogar schon ein wenig früher: Die Lebensmittelketten haben früh zugesichert, dass sie die ab Juli gesenkte Mehrwertsteuer an die Kunden weitergeben. Klar, jeder denkt bei der Steuer an den Einkauf. Aber wie ist es mit all den Verträgen, die wir so laufen haben. Sparen wir da auch?
Zunächst die schlechte Nachricht: Bei Versicherungsverträgen gehen Sie leer aus, denn da fällt eine Versicherungssteuer anstelle der Mehrwertsteuer an. Und die wird die Große Koalition nicht senken, wenn sie am Montag zunächst im Bundestag, dann im Bundesrat das Gesetz wie geplant verabschiedet. Auch bei Girokonten und Krediten fällt für Privatkunden keine Mehrwertsteuer an.
Ganz anders ist es bei Handyverträgen und DSL. Hier ist die Mehrwertsteuer enthalten. Große Anbieter wie Telekom, Vodafone, Telefónica, 1&1 oder Congstar haben uns gegenüber versichert, die Senkung komplett weiterzugeben. Dabei entsteht ein großer IT-Aufwand, den nicht alle rechtzeitig hinbekommen. Es kann also sein, dass Ihre Rechnung noch die alte Steuer ausweist – und dafür ein Ausgleichsbetrag verbucht wird.
Bei Strom, Gas und Fernwärme werden Sie auch profitieren – aber erst, wenn Sie die jährliche Abrechnung in Händen halten. So planen das jedenfalls die acht großen Versorger, die wir angefragt haben – etwa Vattenfall, Innogy, Eprimo, Eon und Lichtblick. Sie passen die Abschläge nicht an, sondern weisen die niedrigere Mehrwertsteuer als Gutschrift aus, die dann später berücksichtigt wird. Am Ende wird eine vierköpfige Familie irgendwas zwischen 10 und 20 Euro pro Vertrag sparen. Ein Wechsel bringt mehr.
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Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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Eine weitere Frage zum Autokauf. Speziell Kauf auf Raten. Wie wirkt sich die Mehrwertsteuersenkung auf die laufenden Monatsraten und auf die im 2.Halbjahr fällige Schlussrate (Ballonrate) aus? Wann ist der Mehrwertsteuerbetrag beim Finanzamt fällig gewesen? Im Voraus oder mit der entsprechenden Rate über den Zahlungszeitraum?
Habe diese Frage schon im Blog gestellt, allerdings noch ohne Antwort.
Danke und nette Grüße
Peter Gräschke
Mich würde eine fachkundige Antwort auf folgende Frage interessieren:
Wie verhält es sich bei Kaufverträgen bzw. erteilten und bestätigten Bestellaufträgen aus dem ersten Halbjahr? Wenn zu jener Zeit eine Ware von einem Endkunden bestellt wurde und ordnungsgemäß dabei der Bruttopreis ausschlaggebend war, das Leistungsdatum nun aber erst im zweiten Halbjahr liegt, hat der Kunde dann das Recht auf eine Rechnung mit gleichem, anfangs gar nicht ersichtlichen, Nettopreis und dementsprechend reduzierten Bruttopreis zu bestehen? Oder darf der Verkäufer den Nettopreis so anheben, dass der Bruttopreis gleich bleibt?
Ist eine Klausel, mit der der Händler sich zwischenzeitige Preisänderungen nach der Bestellung vorbehält, in Deutschland in diesem Zusammenhang zulässig?
Im konkreten Fall handelt es sich bei mir um eine Autobestellung.
Das schreibt der Bund der Steuerzahler dazu:
„Wer einen Vertrag schon vor dem 1. März 2020 abgeschlossen hatte, kann jetzt von der reduzierten Umsatzsteuer profitieren. Wird die Leistung ab 1. Juli 2020 erbracht, muss der Steuersatz angepasst werden. Das heißt, statt 19 Prozent darf auf den Nettopreis nur noch 16 Prozent aufgeschlagen werden. Nach § 29 UStG hat der Kunde bei diesen (Alt-)Verträgen zudem einen zivilrechtlichen Anspruch darauf, dass sich auch der Endpreis für ihn reduziert! Voraussetzung, diese Klausel wurde im Vertrag nicht ausgeschlossen.“
Mehr hier:
https://www.steuerzahler.de/aktuelles/detail/die-mehrwertsteuersenkung-kommt-das-sind-unsere-22-tipps/
Die Verbraucherzentrale hingegen hält das rechtlich noch nicht für ganz sicher:
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/mehrwertsteuersenkung-was-bringt-sie-verbrauchern-49273