Rentner
Bild: svetikd / GettyImages

Die Niedrigzinsphase macht immer mehr Pensionskassen zu schaffen. Jetzt hat es die der „Pensionskasse der Caritas VVaG“ getroffen: Die Finanzaufsicht Bafin hat ihr die Betriebserlaubnis entzogen, weil sie zu wenig Geld ansparen konnte, um die versprochenen Renten auszuzahlen. Insgesamt 55.000 Arbeitnehmer müssen um ihre Betriebsrente fürchten.

 

Bist Du betroffen?

Rund acht Millionen Menschen haben in Deutschland ihre betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse geregelt. Im Fall der „Pensionskasse der Caritas“ sind es knapp 25.000 Angestellte von Kitas, Hilfsorganisationen und weiteren kirchlichen Einrichtungen. Dazu kommen beim Schwester-Unternehmen, der „Kölner Pensionskasse“, noch rund 30.000 Angestellte anderer Branchen. Allen wurde die Rentenzusage um ein Drittel gekürzt.

Hast Du einen Vertrag bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK), der größten Pensionskasse bei der Caritas, brauchst Du Dir keine Sorgen zu machen. Die KZVK wurde ursprünglich aus dem Bestand der „Pensionskasse der Caritas“ gegründet, die damals noch einen anderen Namen trug. Aber selbst, wenn Du dort früher einen Vertrag hattest, Dein Träger allerdings Deinen Vertrag zwischenzeitlich in die KZVK übergeleitet hat, bist du nicht von den Kürzungen betroffen.

Wer haftet?

Zugesagt hat die betriebliche Altersvorsorge der Arbeitgeber. Er muss für die Kürzungen haften und die Differenz ausgleichen. Das gilt auch, wenn er die Aufgabe, das Geld zu verwalten und zu vermehren, an die Kasse ausgelagert hat.

Für manche Träger von Pensionskassen ist das eine Mammutaufgabe. So muss beispielsweise ein von einem Elternverein geführter Kindergarten in Nordrhein-Westfalen knapp eine halbe Million Euro aufbringen, um die Rentenzusagen für die Beschäftigten einhalten zu können.

 

Was machst Du, wenn Du betroffen bist?

Falls Du bereits Rente von einer der beiden Pensionskassen beziehst, solltest Du auf Deinen ehemaligen Arbeitgeber zugehen. Er muss die Kürzungen ausgleichen. Fordere Dein Geld am besten zeitnah ein, denn nach drei Jahren verjährt Dein Anspruch. Für diesen Zeitraum muss Dir der Arbeitgeber rückwirkend die gekürzte Rente aufstocken.

Hast Du vor dem Renteneintritt noch bei einem anderen Unternehmen gearbeitet und Deinen Vertrag der Pensionskasse dorthin mitgenommen, läuft es anders: Dann haftet der letzte Arbeitgeber, der den Vertrag übernommen und Dir das Geld zugesagt hat.

Bist Du angestellt und noch nicht in Rente, brauchst Du vorerst nichts zu tun. Wende Dich aber mit Rentenbeginn direkt an Deinen Arbeitgeber und fordere Deine Betriebsrente ein.

 

Was ist, wenn Dein Arbeitgeber nicht zahlen kann?

Ist Dein zuständiger Arbeitgeber pleite, fängt niemand die Kürzung auf. Denn keine der beiden betroffenen Kassen ist Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein. Der springt bei seinen Mitgliedern für insolvente Arbeitgeber ein.

 

Welche Betriebsrenten sind noch gefährdet?

Die „Pensionskasse der Caritas“ und die „Kölner Pensionskasse“ sind nicht die einzigen, die aufgrund der niedrigen Zinsen in Schieflage geraten sind: Erst im Sommer 2020 musste die „Sparkassen Pensionskasse AG“ mit 280 Millionen Euro gestützt werden. Die „Deutsche Steuerberater-Versicherung, Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG“ kriselt seit 2018 und senkte ebenfalls die Rentenleistungen. Mehr als ein Viertel aller Pensionskassen steht inzwischen unter besonderer Aufsicht der Bafin – ein eindeutiges Alarmsignal.

Immerhin: Die Bundesregierung will zum einen die Sanierung von angeschlagenen Pensionskassen vereinfachen. Zum anderen ist die Mitgliedschaft im Pensions-Sicherungs-Verein ab 2022 verpflichtend. Rentenkürzungen kann das allerdings nicht verhindern.

 

Zum Ratgeber

 

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Ausgabe hatten wir ein Bild eines Caritas-Schildes aus Köln zur Illustration verwendet. Wir haben das Bild entfernt, weil die Mitarbeiter in Köln bei der KZVK, der Kirchliche Zusatzversorgungskasse ihre Betriebsrente haben. Falls wir Leser damit verunsichert haben sollten, bitten wir um Entschuldigung.

Martin Klotz
Autor

Stand:

Martin Klotz ist bei Finanztip für die Themenbereiche Altersvorsorge und Einkommenssicherung verantwortlich. Schon in seiner Zeit als selbstständiger Finanzplaner schaute er den Versicherern genau auf die Finger und kennt die Stolperfallen von Verträgen. Neben Wirtschaftsthemen brennt Martin vor allem für Sport. In diesem Ressort startete er 2007 auch seine Laufbahn im Radio, parallel zum Studium der Wirtschaftswissenschaften und Journalistik.

1 Kommentar

  1. Hallo Herr Klotz, danke für die Infos…..KPK kürzt Rentenzusage. Ich habe 2012 meinen AG, bei dem ich die Pensionskasse abgeschlossen habe, verlassen. Da der neue AG die Weiterführung der KPK nicht überübernommen hat habe ich sie bis heute beitragsfrei gestellt.
    Frage: Der frühere AG muss doch den Kürzungsbetrag an mich mtl. bezahlen, wenn ich in Rente gehe. Muss ich ihn dazu nur auffordern bzw. ist das formlos möglich? Kann er die Zahlungen verweigern? Wie wäre denn die genaue Vorgehensweise in meinem Fall? Wo erfahre ich den genauen mtl. Kürzungsbetrag?
    Besten Dank.
    HF

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