Fitnessstudio
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Viele Fitnessstudios knebeln Ihre Mitglieder mit Jahresverträgen und lassen sie nicht mal bei einem Umzug aus dem Vertrag. Leider ist das ganz legal. Unsere Leserin Anita Urban wies uns auf folgenden Trick hin, um trotzdem herauszukommen: Viele Fitnessstudios erlauben es, den Vertrag auf eine andere Person zu überschreiben.

Im Normalfall zahlt der Verkäufer einen Teil der Monatsgebühren weiter – meist in einem Rutsch bei Übergabe. Für den Käufer entfällt oft die Anmeldegebühr oder sie ist reduziert, die Konditionen der Studios sind hier unterschiedlich.

Auf Ebay-Kleinanzeigen hat sich inzwischen ein kleiner Markt entwickelt: Wer „Mitgliedschaft“ und „Fitness“ eingab, bekam Mitte der Woche 170 Angebote in Deutschland angezeigt. Und 20 Gesuche nach einer abzugebenden Mitgliedschaft.

Von dem Geschäft profitieren alle Seiten: Der Verkäufer macht nicht den vollen Verlust, und der Käufer kommt etwas billiger zu seiner Mitgliedschaft. Die Unternehmen haben ebenfalls was davon: neue Kundschaft.

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

2 Kommentare

  1. Guten Tag,
    eine Frage: Muss das Studio diesem Deal vorab aktiv zustimmen? Kann es ihn untersagen?

    Freundliche Grüße

  2. Sehr geehrte Herr Urbach

    Ich habe 2 Verträge beim Fitnessstudio.
    Leider kann nicht mehr die finanzieren.
    Was empfehlen Sie?!

    Mit Freundinlichen Grüßen

    Kajal Karimi

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