Bundesfinanzhof
Bild: Marc-Müller, dpa

Wer Steuern nachzahlt, muss oft noch Zinsen darauf zahlen. Seit 1961 verlangt der Fiskus unverändert 6 Prozent pro Jahr – obwohl die Bankzinsen schon seit vielen Jahren sehr niedrig sind. Auch der Bundesfinanzhof hält das für nicht mehr zeitgemäß. Das lässt sich aus den Beschlüssen der dortigen Richter aus gleich zwei Senaten schließen (BFH, Az. IX B 21/18 und VIII B 15/18). Demnach sind die Zinsen für alle Zeiträume seit April 2012 zu hoch.

Bereits 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die Steuer entstanden ist, beginnt der Zinslauf. Ein Beispiel: Sie müssen im Februar 2019 für das Jahr 2016 Steuern nachzahlen. Dann setzt das Finanzamt für den Zeitraum April 2018 bis Februar 2019 Zinsen fest.

Gegen einen Zinsbescheid können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wichtig: Beantragen Sie gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung. Aufgrund einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums muss das Finanzamt dann Zinsbescheide seit dem Abrechnungszeitraum April 2012 aussetzen – und Sie brauchen vorerst keine Zinsen zu zahlen.

Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht, ob und seit wann die Zinsen zu hoch sind. Die Finanzämter warten den Richterspruch ab – und schicken Ihnen dann einen aktualisierten Bescheid.

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Udo Reuß
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Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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