Handwerker
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Die Kosten für Handwerker-Leistungen in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus können Sie bei der Steuer absetzen – aber nur, wenn es Arbeiten am bestehenden Heim sind, nicht am Neubau. Die Folge: Regelmäßig verwehrt das Finanzamt die Erstattung, wenn Steuerpflichtige wenige Monate nach dem Einzug noch Arbeiten wie den Außenputz erledigen lassen. Einer Familie aus Brandenburg hat das gestunken: Sie zog vor Gericht – mit Erfolg.

Zwar lehnte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zunächst die Klage ab. Doch als die Familie Revision beim Bundesfinanzhof einlegte (Beschluss vom 5. Juli 2018, Az. VI R 53/17), änderte das Finanzamt – ohne Urteil – den Steuerbescheid zu ihren Gunsten.

Unser Rat an alle Häuslebauer: Falls Sie nach dem Einzug noch Arbeiten zu erledigen haben, dann beantragen Sie einfach den Handwerker-Bonus in der Steuererklärung. Verweigert das Finanzamt den Steuerabzug, können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen mit Verweis auf den obigen Fall.

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Udo Reuß
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Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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