
Im Wettbewerb um Fachkräfte bieten Arbeitgeber gern Gehaltsextras. Da gibt es einen dicken Katalog an Maßnahmen. Meist will der Fiskus für solche sogenannten geldwerten Vorteile Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge haben. Einige Zuwendungen gibt es aber steuer- und beitragsfrei – seit Jahresanfang auch das Jobticket.
Nun hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben Details geregelt. Das Jobticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei für alle Fahrten – also auch private – im öffentlichen Nahverkehr, wenn es der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt gibt. Bei Tickets im Fernverkehr der Bahn sind nur die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Dienstfahrten steuerfrei.
Diesen geldwerten Vorteil müssen Sie in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt kürzt entsprechend Ihre Entfernungspauschale. Beispiel: Sie erhalten im Oktober 2019 eine Jahreskarte für den öffentlichen Nahverkehr im Wert von 600 Euro. Sie gilt 3 Monate im alten und 9 Monate im neuen Jahr. Entsprechend kürzt das Finanzamt für 2019 Ihre Pendlerpauschale um 150 Euro, 2020 um 450 Euro.
Wird das Gesetz zum Jahressteuergesetz 2019 wie geplant verabschiedet, stehen weitere Möglichkeiten bereit: Etwa ein Jobticket, für das der Chef pauschal 25 Prozent Lohnsteuer abführt – ohne Folgen für die Entfernungspauschale. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.
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