Steuer
Bild: Lino Mirgeler / dpa

Wer seine Steuererklärung viel zu spät abgibt, muss auf seine Steuerschuld Zinsen zahlen. Oder er bekommt eine Steuererstattung und vom Finanzamt dazu Zinsen auf den Betrag. Derzeit liegt der sogenannte Steuerzins bei 6 Prozent, was zu hoch ist, wie das Verfassungsgericht urteilte (wir berichteten vergangene Woche). Nicht verhandelt wurde aber eine andere Ungerechtigkeit: Bekommst Du Steuerzinsen, musst Du sie versteuern. Zahlst Du Steuerzinsen, kannst Du sie als normaler Steuerzahler aber nicht als Verlust geltend machen.

In dem Jahr, in dem das Finanzamt Dir Zinsen auszahlt, musst Du eine Steuererklärung abgeben. Und eben Steuern darauf zahlen: Steuerzinsensteuern sozusagen. Und zwar 25 Prozent Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, insgesamt mindestens 26,4 Prozent.

Die Nachzahlungszinsen wirken sich dagegen nur in seltenen Fällen steuermindernd aus. Etwa wenn Unternehmer die Steuern als Betriebsausgaben absetzen können: Das gilt zum Beispiel bei Zinsen auf eine Umsatzsteuer-Nachzahlung. Oder wenn Du aufgrund eines Ereignisses in einem Steuerjahr gleichzeitig Erstattungszinsen und Nachzahlungszinsen hast: Das kann zum Beispiel passieren, wenn das Finanzamt im Nachhinein per Steuerbescheid festsetzt, dass Du mit Deiner Selbstständigkeit nicht in die Kategorie freiberufliche Tätigkeit fällst, sondern gewerbliche Tätigkeit.

Ansonsten bleibt es aber bei der ungleichen Behandlung von Steuerzinsen. Bei uns haben sich schon mehrfach Leserinnen und Leser darüber beschwert. Bislang ist uns aber nicht bekannt, dass schon jemand einen Finanzgerichtsprozess gegen diese Ungerechtigkeit führt.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

2 Kommentare

  1. Ich pichler rudolf rege mich auf dass ich meine lebensversicherung um 5 jahre verlägerte, dann aber für den gewinn mit steuer kirchensteuer ca.26% steuer nachzahlen musste. Auf der anderen seite können erben bis zu 400.000€,ehegatten 500.000€ steuerfrei weitergeben. Was kann ich dagen tun, habe gelesen dass noch keiner geklagt hat dassss glaube ich nicht ,gibt es urteile ??
    Bitte um info Gruß pichler rudolf

  2. Warum muss ich Zinsen für 2017 und 2018 auf meine Einkommensteuer heute 2022 nachzahlen. Ich habe keine Schuld, dass Rentenkasse und andere Ämter sich über 2 Jahre Zeit lassen mit einer Bearbeitung. Warum muss ich dafür zahlen?

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