
Der 30. November ist rum und Du bist trotzdem noch bei Deiner alten Kfz-Versicherung? Stichtag verpasst? Vielleicht kannst Du trotzdem noch wechseln!
Du kannst Deine Kfz-Versicherung immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit Frist von einem Monat kündigen. In der Autoversicherung läuft das Versicherungsjahr bei den meisten Verträgen genau wie das Kalenderjahr bis 31. Dezember. Stichtag für die Kündigung ist – nein, war – dann der 30. November. Doch einige Versicherungen haben Verträge, die losgelöst vom Kalenderjahr enden.
Hat Dein Versicherer den Beitrag erhöht? Dann wäre es besonders ärgerlich, nicht mehr wechseln zu können. Deshalb hat der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht eingeführt: Du kannst einen Monat ab Zugang der Beitragserhöhung kündigen.
Achtung: Du hast ein Schreiben bekommen, doch Dein Versicherer gratuliert Dir darin zur niedrigeren Prämie? Es ist trotzdem möglich, dass sich Dein Beitrag erhöht hat – beziehungsweise ein Teil davon. Etwa, wenn Du in eine bessere Schadenfreiheitsklasse rutschst, aber gleichzeitig in eine schlechtere Typen- oder Regionalklasse. Auch das reicht für eine Sonderkündigung.
Kündigen kannst Du außerdem immer nach einem Schadensfall, den Du Deiner Versicherung meldest – egal, ob Deine Versicherung einspringt oder nicht. Dann noch: bei Fahrzeugwechsel. Wenn Du ein anderes Auto kaufst, musst Du nicht bei Deinem Versicherer bleiben. Auch ein Verkauf oder nur die Abmeldung löst Deine Beziehung zu Deinem alten Versicherer. Eine günstigere Versicherung findest Du mit unserem Ratgeber.
Kathrin Gotthold achtet darauf, dass bei Finanztip auch komplexe Themen einfach und verständlich erklärt werden. Als Textchefin sorgt sie für den richtigen Ton. Zusätzlich schreibt sie über Versicherungen. Vor Finanztip arbeitete Kathrin als Verbraucherjournalistin für große deutsche Medienhäuser, u.a. die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ), die Berliner Morgenpost und die Welt-Gruppe. Dort verantwortete sie das Ressort Verbraucherfinanzen. Vor ihrem Leben als Journalistin arbeitete sie als Rechtsanwältin.
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