Innogy
Bild: Rolf Vennenbernd / dpa

Ein Strom- oder Gasvertrag beginnt dann, wenn der Anbieter erstmals Strom oder Gas liefert – logisch, oder? Das sieht aber ausgerechnet der größte deutsche Energielieferant anders.

Doch der Reihe nach: Unser Leser Günter schrieb uns, er wolle aus seinem Gasvertrag bei der Eon-Tochter Innogy SE raus. Seine Kündigung schickte er fristgerecht zum Ablauf des ersten Lieferjahres. Doch laut Innogy befand er sich da schon im zweiten Vertragsjahr – angelaufen sei der Vertrag bei Abschluss, nicht mit der ersten Gaslieferung.

Wir schauten genauer in die Verträge: In der Vertragsbestätigung von Innogy fehlt ein Datum, wann die Laufzeit beginnt. Und die AGBs widersprechen sich: Demnach soll der Vertrag einerseits bei Abschluss anlaufen. Geht es dagegen um die Zahlung eines Neukundenbonus, soll die Vertragslaufzeit dem Lieferzeitraum entsprechen. Kündigt der Kunde dann zum Datum des Vertragsschlusses, hat er kein volles Jahr Energie bezogen und der Bonus entfällt. Bei unserem Leser war allerdings kein Neukundenbonus vereinbart.

Wir haben Innogy zu den Widersprüchen in den AGBs befragt. Darauf ging das Unternehmen nicht ein, sondern verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1993 (VIII ZR 180/92). Demnach läuft ein Vertrag an, wenn er geschlossen wird und nicht, wenn die vereinbarte Leistung erfolgt. Doch die Richter urteilten damals über Wartungsverträge für Videogeräte. Immerhin: Nachdem wir bei Innogy nachhakten, akzeptierte der Konzern Günters Kündigung doch noch.

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Ines Rutschmann
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Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

3 Kommentare

  1. In meinem Fall war die Auslegung bezüglich der Vertragszeit nachteilig für innogy selbst. Ich hatte im April 2018 einen Zweijahresvertrag für Gas und für Strom abgeschlossen, die Belieferung begann am 1.1.2019. Ich war der Auffassung, der Vertrag laufe bis 31.12.2020. Daß in der jeweiligen Vertragsbestätigung das Vertragsbeginns- und -beendigungsdatum April 2018 bzw. 2020 stand, hatte ich nicht bemerkt. Sofort nach dem Lesen des finanztip-Artikels im Februar 20 schrieb ich an innogy, daß ich den Vertrag zum 31.12.20 kündige, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Es wurde mir dann je die Kündigung zum April 2020 bestätigt. So hat innogy selbst sich um fast 9 Monate Vertragslaufzeit gebracht.

  2. Auch bei eprimo muss aufgepasst werden.

    AGBs: „15.3. Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart, so beginnt diese mit Vertragsschluss gemäß Ziffer 3.1“

    Ein Verweis auf § 305c Abs. 2 BGB, die Transparenzanforderungen des § 307 BGB (Inhaltskontrolle) sowie Beschwerde bei der Schlichtungsstelle hilft weiter.

  3. Ich hatte mit der Fa. Innogy genau das gleiche Problem mit Vertragslaufzeit und Kündigung. Nachdem ich mich an die „Schlichtungsstelle Energie“ gewendet habe, wurde meine Kündigung akzeptiert. Das ist eine ganz fiese Masche!

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