
Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.
Wenn ein Anbieter den Preis erhöht, haben Sie als Kunde ein Sonderkündigungsrecht. Was aber gilt, wenn der Anbieter gestiegene Steuern, Abgaben oder Umlagen an den Kunden weiterreichen will? Der Strom-Discounter Stromio hatte für diesen Fall Kündigungen in seinen AGBs ausgeschlossen. Doch der Bundesgerichtshof ließ die Klausel nicht gelten (AZ: VIII ZR 163/16). In seinem Urteil vom Mittwoch stellte er klar: Jede Preiserhöhung zieht ein Sonderkündigungsrecht nach sich.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die gegen Stromio vor Gericht zog, erwartet nun Rückzahlungen. Denn Verbraucher, die aufgrund der ungültigen Klausel eine Preiserhöhung hinnehmen mussten, können die Mehrkosten zurückverlangen – vorausgesetzt, sie haben damals einer Rechnung widersprochen. Zurückfordern können Sie nach Widerspruch bis zu drei Jahre rückwirkend. Ist eine Abrechnung zum 20. Juli 2014 zugegangen, ist noch bis 20. Juli 2017 Zeit. Einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.
Zum Ratgeber Sonderkündigungsrecht
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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