Thomas Cook
Bild: Marcel-Kusch, dpa

[Der Beitrag ist ursprünglich vom 11.10.2019 – Aktualisierung am 13.11.2019.]

Nach dem Insolvenzantrag der deutschen Thomas-Cook-Gesellschaften Ende September war schnell klar: Alle Reisen bis Ende Oktober sind abgesagt. Doch wer erst später seine Pauschalreise antreten wollte, hing in der Luft. Abwarten oder stornieren? Gleich einen anderen Urlaub buchen? Und was ist mit der Anzahlung, die demnächst fällig wird? Uns erreichten dazu viele Leserzuschriften.

Zunächst hatte der Insolvenzverwalter Mitte Oktober bekanntgegeben: Alle Pauschalreisen mit Thomas Cook, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin, die bis zum 31. Dezember 2019 beginnen sollten, finden ebenfalls nicht statt. Mitte November folgte dann die nächste und endgültige Absagewelle: Auch alle Reisen im Jahr 2020 wurden abgeblasen.

Das bedeutet für Sie: Haben Sie bislang nur die Anzahlung geleistet, überweisen Sie keinesfalls weiteres Geld an den Reiseveranstalter! Stornieren Sie nicht, sondern holen Sie sich bereits geleistete Zahlungen zurück. Und wenn Sie können, buchen Sie anderswo Ihren Urlaub.

Pauschalreisende sind gesetzlich bei Insolvenz geschützt. Vom Versicherer Zurich bekommen Sie bereits geleistete Zahlungen erstattet. Allerdings hat Zurich bereits angekündigt, nur einen Teil der Ansprüche ersetzen zu können, da Thomas Cook sich nur für einen Schaden von 110 Millionen Euro versichert hatte, aber schon bis 1. November Forderungen von geschädigten Urlaubern in Höhe von 250 Millionen Euro aufgelaufen waren.

Um Ihr Geld einzufordern, nutzen Sie das Online-Formular des Dienstleisters Kaera. Sie müssen einige Dokumente vorlegen wie die Buchungsbestätigung, Ihren Sicherungsschein und einen Nachweis, dass Sie gezahlt haben. Anschließend hilft nur etwas Geduld. Wie lange es genau dauert, bis das Geld wieder auf Ihrem Konto landet, lässt sich schwer sagen.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Thomas-Cook-Pleite lesen Sie im Blog.

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Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

1 Kommentar

  1. Den Kommentar hatte ich schon verfasst:
    Thomas Cook Pleite: Kaera, der Abwickler der Zurich macht es den Kunden sehr schwer. Vorab muss ein Formular „Schadensmeldung Reisende“ heruntergeladen werden, manuell ausgefüllt, eingescannt und danach in das Webformular (es gibt quasi keinen anderen Weg) hochgeladen werden. Das Webformular fordert unnötige Angaben; manches mal sogar doppelt.
    Für das ganze Prozedere gibt Kaera eine Zeit von 30 Minuten vor. Wenn die Zeit nicht reicht; ich zitiere: “
    Sie haben bis 11.10.2019 14:34 Zeit das Formular auszufüllen. Wenn Sie mehr Zeit benötigen müssen Sie diese Seite neu laden. Diese Seite ist jeweils 30 min gültig.“
    So etwas bezeichne ich als Nötigung

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