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In zwei Wochen beginnt für viele das Studentenleben. Für Dich auch? Obwohl Corona einiges ändert, bleibt eine Sache: Studierende müssen mit wenig Geld auskommen, viele müssen etwas hinzuverdienen. Deshalb hier die zehn wichtigsten Tipps, worauf Du achten solltest und wie Du teure Fehler vermeidest.
1. Kindergeld beantragen
Wenn Du Dein erstes Studium machst und unter 25 bist, dann erhalten Deine Eltern weiter Kindergeld beziehungsweise den Kinderfreibetrag. Auch wenn Du ausziehst und woanders in Deutschland lebst. Meist sogar bei einem Studium im Ausland. Das Kindergeld kommt aber nicht mehr automatisch, es muss beantragt werden. Bist Du ausgezogen, können Deine Eltern zusätzlich den Ausbildungsfreibetrag von bis zu 924 Euro jährlich bei der Steuer geltend machen.
2. Bafög beantragen
Wenn die Eltern das Studium nicht (allein) finanzieren können, hilft der Staat mit Bafög. Das ist zwar ein Darlehen, es muss aber nur zur Hälfte zurückgezahlt werden. Dieses Geschenk solltest Du unbedingt annehmen. Wie viel Du kriegst, hängt vom Einkommen der Eltern und Deiner Situation ab. Der Bafög-Höchstsatz von derzeit 752 Euro (plus gegebenenfalls Krankenversicherung) ist auch eine gute Richtschnur, was Eltern zuschießen sollten, falls kein Bafög fließt. Wenn Du kein Bafög kriegst, hast Du vielleicht Anspruch auf Wohngeld.
3. Richtig ummelden
In der Unistadt solltest Du Deinen Erstwohnsitz anmelden, keinen Zweitwohnsitz. Viele Städte verlangen sonst eine Zweitwohnsitzsteuer von um die 10 Prozent der Kaltmiete (einige Städte machen für Studierende eine Ausnahme). Es hat keine Nachteile, an einer deutschen Uni den Erstwohnsitz zu haben – auch wenn Deine Eltern noch ein Zimmer freihalten.
4. Genug jobben
Die meisten jobben, um ihr Studium zu finanzieren. 390 Euro haben Studenten, die ausgezogen sind, 2018 im Schnitt monatlich verdient. Sehr geeignet sind Minijobs – dabei kannst Du 450 Euro im Monat steuerfrei verdienen. Wichtig: Das Bafög wird bei einem Minijob nicht gekürzt. Bei größeren Jobs schon.
5. Nicht zu viel jobben – oder richtig viel
In der ersten Ausbildung bist Du noch bei Deinen Eltern krankenversichert – bis Du 25 wirst und solange Du nicht mehr als 538,33 Euro im Monat verdienst. Bekommst Du mehr, musst Du knapp 110 Euro für eine eigene Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Das lohnt sich also erst ab einem Gehalt von deutlich über 650 Euro. Übrigens: Am besten lässt Du Dich jenseits der Minijobs als Werkstudent beschäftigen.
6. Gut versichert
Jeder Mensch sollte haftpflichtversichert sein. Oft bleibst Du in der ersten Ausbildung bei Deinen Eltern abgesichert. Prüfe das unbedingt. Falls nicht, schließt Du am besten schnell eine Haftpflicht ab. Das kostet nicht mal 6 Euro im Monat.
7. Richtig untervermieten
Wenn Du Deine Wohnung nicht nutzt – zum Beispiel während eines Auslandssemesters – darfst Du sie in aller Regel untervermieten. Wichtig: Frage Deinen Vermieter formal um Erlaubnis, sonst kann er Dir kündigen.
8. Rabatte nutzen
Studierende sind umworbene Kunden. Mit Deinem Studentenausweis kriegst Du zahlreiche Rabatte.
Solche Ermäßigungen gibt es nicht nur im Kino oder Theater, sondern auch beim Online-Shopping. Einen Überblick bietet zum Beispiel „Unidays“. Du brauchst dort nicht immer einen Account – Rabatte kannst Du oft auch direkt beim Anbieter kriegen.
Laptops und Tablets gibt es zum Beispiel bei notebooksbilliger.de und Apple reduziert, für die passende Software sorgen Anbieter wie Microsoft und Adobe. (Die Anbieter hoffen, dass Du dabeibleibst und später den vollen Preis zahlst.) Trotzdem lohnt sich immer ein Preisvergleich, ob der normale Handel nicht doch günstiger ist.
Auch das obligatorische Streaming-Abo gibt es teilweise günstiger: Spotify und Amazon Prime (inklusive Videostreaming) kriegen Studierende zum Beispiel zum halben Preis. Amazon Prime ist zusätzlich die ersten sechs Monate kostenlos.
9. Von Rundfunkgebühr befreien
In der eigenen Wohnung wird der Rundfunkbeitrag fällig. Wer Bafög kriegt, kann sich befreien lassen. Das geht aber nicht mehr, sobald Du mit Leuten zusammenwohnst, die kein Bafög beziehen. Wichtig: Der Beitrag wird pro Wohnung, nicht pro Person erhoben. In einer WG kannst Du die Kosten also teilen. Im Wohnheim zählt Dein Zimmer aber als Wohnung, sobald es eigene Klingel und Briefkasten hat.
10. Studienkosten von der Steuer absetzen
Wer seine erste Ausbildung macht, kann seine Kosten als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – bis zu 6.000 Euro im Jahr. Das bringt aber nur was, bei einem gut bezahlten Nebenjob. Erst mit dem Zweitstudium gibt es einen Kniff, wie man seine Kosten für das Studium als „vorweggenommene Werbungskosten“ Jahr für Jahr ansammeln kann. Mehr dazu in unserem Ratgeber Ausbildungskosten.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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Wenn man auch mit einem Minijob in die Rentenkasse einzahlen kann, sollte man das tun:
das sind billige Beitragszahlungsjahre, die nachher eventuell über Grundrente entscheiden.
Bei 10. Studien Kosten absetzen fehlt ein ganz wichtiger Aspekt. Dass man nämlich nach Beendigung des Studiums beziehungsweise ein paar Jahre später wenn man in mehr Geld verdient diese Kosten rückwirkend von der Steuer absetzen kann. Ich fand es relativ schwach und viel zu kurz in den Ausführungen und den Tipps.
Dieser Text richtet sich ja vornehmlich an Studierende, die mit dem Studium anfangen. Da sind die Möglichkeiten gering, Steuern abzusetzen.
Vor allem ist das Vortragen von Werbungskosten im Erststudium NICHT möglich. Dazu gibt es inzwischen eine eindeutige Rechtsprechung.
Mehr dazu im – auch oben im Text verlinkten – Ratgeber:
https://www.finanztip.de/ausbildungskosten/