
Wenn Du einen Gastarif mit Preisgarantie abgeschlossen hast, denkst Du vielleicht, Dein Gaspreis bleibt auf jeden Fall stabil. Auch dann, wenn Anfang nächsten Jahres die neue Abgabe „CO2-Preis“ kommt. Leider ist das in vielen Fällen nicht so – die Preisgarantien decken nämlich nicht alle Preisbestandteile ab.
Weder die „Preisgarantie“, noch die „Netto-Preisgarantie“, die „Preisfixierung“ oder eine „eingeschränkte Preisgarantie“ decken den CO2-Preis ab. Das bedeutet: Für einen gerade geschlossenen Vertrag kann Dir der Lieferant bereits in ein paar Wochen eine Preiserhöhung um 0,5 bis 0,6 Cent pro Kilowattstunde schicken – bei 10.000 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr sind das immerhin 50 bis 60 Euro. Einzig eine „Brutto-Preisgarantie“ schließt so eine neue Abgabe mit ein. Die haben aber nur wenige Lieferanten angeboten.
Bei aktuellen Gastarifen handhaben die Anbieter die Kosten für den kommenden CO2-Preis unterschiedlich. Viele Lieferanten haben die neuen Kosten zum Jahreswechsel noch gar nicht eingerechnet. Andere berücksichtigen sie näherungsweise. Erhöht der Lieferant später die Preise, hast Du ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn er nur gestiegene Abgaben weiterreicht.
In unserem Gasrechner haben wir in der Standardansicht diejenigen Tarife herausgeworfen, bei denen wir es für wahrscheinlich halten, dass sie die neue Abgabe nicht enthalten.
Hinweis: Unser Gasrechner kombiniert die Angebote von Check24 und Verivox und enthält Werbelinks zu diesen Portalen. Alle Tarife sind nach unseren strengen redaktionellen Kriterien gefiltert, damit Du ein verbraucherfreundliches Ergebnis erhältst.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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10 Kommentare
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Hallo,
in meiner Jahresabrechnung Erdgas für 2021, wonach die Belieferung vertraglich mit einer Preisgarantie abgeschlossen war, wurden nun zusätzliche CO2 Kosten geltend gemacht, welche weder durch den Anbieter SCHARR Erdgas schriftlich in irgend einer Form dem Kunden angezeigt noch veröffentlicht wurden.
Ist dies rechtens, dass ohne Mitteilung diese Kosten, trotz Preisgarantie, nun zusätzlich zu zahlen sind? Muss nicht eine Mitteilung des Versorgers erfolgen?
MfG
Evelyn
Liebe Frau Besecke
einige Gasanbieter schreiben seit Ende 2020 in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass steigende Kosten aufgrund des CO2-Preises ohne weitere Mitteilung umgelegt werden und von der Preisgarantie ausgenommen sind. Prüfen Sie die AGB Ihres Anbieters diesbezüglich.
Hallo,
ich habe eine „Energiepreisgarantie“ (also schlechter als eine eingeschränkte Preisgarantie) bei voxenergie.
Kann ich in allen Fällen bei einer Preiserhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht auch bei einer Erhöhung von Netznutzungsentgelten usw, die nicht in der Energiepreisgarantie enthalten sind)?
LG
Dietmar
Ich habe bei einem örtlichen Anbieter seit 2017 ein Gasliefervertrag. Die Preise wurden immer für 2 Jahre als garantierter Festpreis (bezogen auf Grundpreis und Arbeitspreis, nicht aber öffentliche Abgaben) vereinbart, zuletzt vom 021.01.2021 bis 31.12.2022. Nun hat mir der Anbieter diesen garantierten Festpreis vorzeitig zum 31.01.2022 gekündigt und einen um rund 1,7 ct. höheren Arbeitspreis angeboten; die für 2022 höhere CO2-Abgabe war bereits im ursprünglichen Preis beinhaltet. Nach meiner Meinung ist dies nicht zulässig, denn an der Anbieter ist doch an seine Preisgarantie gebunden. Auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich dabei beziehen?
Lieber Herr Barmetler,
es gilt der Vertrag. Prüfen Sie, ob der Anbieter die Preisgarantie kündigen darf.
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Guten Tag zusammen,
ich habe heute die gleiche Ankündigung von immergrün bekommen. Wofür macht man denn noch Verträge wenn sich niemand dran hält?
Lieber Julian,
die Schlussfolgerung sollte nicht sein, gar keine Verträge mehr zu schließen, sondern zu überdenken, mit bestimmten Unternehmen Verträge einzugehen. Über die Firma, die hinter Immergrün steht, haben wir hier ausführlich berichtet (damals hieß sie noch 365 AG): https://www.finanztip.de/blog/vier-urteile-gegen-stromanbieter-wie-finanztip-sie-schuetzt/
Viele Grüße
Ines Rutschmann
Hallo.Der gaslieferant Immergrün will den Arbeitspreis wegen gestiegener Beschaffungskosten um 12ct erhöhen.Habe einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie bis Ende 2022.Ist das rechtlich möglich?
Danke für Ihre Antwort
mfg Greim Siegfried
Hallo, bei mir ist genau das gleiche.Würde mich auch interessieren.Hoffentlich hat jemand eine Antwort.
mfg.Josef
Lieber Herr Greim,
es kommt darauf an, welche Bestandteile des Strompreises der Anbieter garantiert hat. Wenn er den Preis für Beschaffung und Vertrieb garantiert hat, dürfte er aufgrund gestiegener Beschaffungskosten Ihren Strompreis nicht erhöhen. In den AGB ist aufgeführt, welche die garantiereten Preisbestandteile sind. Allerdings haben wir Kenntnis von anderen Kunden desselben Anbieters, dass dieser den Vertrag außerordentlich kündigt, wenn die Kunden beispielsweise einer grundlosen Erhöhung des monatlichen Abschlags widersprechen. Das nur zur Vorwarnung, wenn Sie der Preiserhöhung widersprechen wollen (, was Ihr gutes Recht ist und Sie angesichts der starken Erhöhung auch machen sollten).
Viele Grüße
Ines Rutschmann