Bankcard absetzen
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Nach der Bahncard 100 und den Fernzugtickets werden ab Februar auch die Bahncards 25 und 50 um ein Zehntel günstiger (wir berichteten). Aber es geht noch günstiger: Unter bestimmten Umständen beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten. Und zwar dann, wenn Sie Ihre private Bahncard* auch für berufliche Zwecke nutzen. Das können beispielsweise Fahrten zu Vorstellungsgesprächen und Fachkongressen sowie Dienstreisen sein.

Als Werbungskosten absetzen können Sie den beruflichen Anteil (aber nicht den Weg zur Arbeit, dafür gibt es die Pendlerpauschale). Ein Beispiel: Zu 70 Prozent nutzen Sie die Bahncard für private Fahrten oder Fahrten zum Arbeitsplatz, dann verbleiben 30 Prozent für berufliche Strecken. Von den 229 Euro für die neue Bahncard 50 können Sie dann 69 Euro als Werbungskosten absetzen.

Und wenn Sie die Bahncard vom Chef bekommen? Mit etwas Rechnerei kann es sein, dass Sie auf die private Nutzung („geldwerter Vorteil“) keine Steuern zahlen müssen. Addieren Sie die Kosten für die Bahncard und die Preise der rabattierten beruflichen Fahrkarten. Die Summe muss über den Ticketkosten ohne Bahncard liegen. Sprich: Die Bahncard muss sich allein schon für die beruflichen Fahrten lohnen, dann müssen Sie auch keinen Vorteil versteuern.

Sie sollten gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber prognostizieren, ob das aufgrund der geplanten Dienstreisen per Zug realistisch ist. Trifft es wider Erwarten am Ende doch nicht zu, bleibt die Bahncard dennoch steuerfrei. Das gilt beispielsweise, wenn Sie länger krank waren.

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Finanztip-Redaktion
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6 Kommentare

  1. Hallo,
    sehr hilfreicher Beitrag.
    eine Frage : mein Arbeitgeber stellt mir eine Bahncard 100 1. Klasse und führt diese als geldwerten Vorteil in der Endgeldabrechnung, was zur Versteuerung führt. Die Berechnung meiner Dienstfahrten ergibt eine Vollamortisierung der Bahncard. Der Arbeitgeber verweist auf die persönliche Steuererklärung für den entsprechenden Steuerausgleich. Ist dies möglich und wenn ja, wie/wo wird es eingetragen (müssen die Einzelfahrten aufgestellt werden, oder reicht die Gesamtsumme?)
    Vielen Dank für die Hilfe,
    Ulrike

  2. BC 100
    Vor Corona hat mein AG bis zu 2.000 EUR für Dienstreisen mit der Bahn der von mir gekauften BC 100 übernommen. Die Berechnung war für mich nachvollziehbar, da wir von den 3.952 EUR (Preis BC) 1.952 EUR für die Entfernungspauschale zwischen Wohnort und Arbeitsstätte subtrahiert haben.
    Nun bin ich aber deutlich weniger unterwegs und meine Entfernungspauschale sinkt auf 500 EUR. Muss der Arbeitgeber dann seinen max. Erstattungsbetrag (angenommen, die Dienstfahrten fallen an) auf 3.452 EUR erhöhen?
    Bin gespannt auf die Einschätzung.

  3. Hallo,

    ich habe einen doppelten Haushalt. Für Anfahrt und Abreise (Heimfahrten) für eine Strecke von knapp je 500 km benutze ich fast nur die Bahn und besitze deshalb eine BahnCard 50. Jetzt könnte es vorkommen, dass die Rechnung für eine neue BahnCard z.B. im Dezember 2022 kommt, ich aber die BahnCard natürlich hauptsächlich für das neue Jahr 2023 nutzen würde. Könnte ich die BahnCard dann trotzdem für 2023 absetzen oder nur für 2022? Wobei für 2022 die Einsparung von Ticketkosten für nur einen Monat gegenüber dem Vergleich zur Pendlerpauschale sehr gering wäre.
    Glücklicherweise erhalte ich die Rechnung immer am 1. Januar eines jeden Jahres. Aber trotzdem würde mich die o.g. Konstellation interessieren.
    Mit freundlichen Grüßen,
    T.S.

  4. Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich beginne ab 2.11 einen neuen Job in Berlin. Ich pendele 5 Tage die Woche von Halle Saale aus. Kann ich die BahnCard 100 zu 100 Prozent absetzen?! Und wo gebe ich die BahnCard 100 bei der Steuererklärung mit an?!

    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcus Schober

    1. Wie im Text erwähnt, gilt für den Weg zur Arbeit die Pendlerpauschale. Somit kann die BC100 nicht extra steuerlich geltend gemacht werden, außer Sie unternehmen über das Pendeln hinaus noch Dienstreisen.

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