GroKo
Bild: Kay-Nietfeld / dpa

Wir haben für Sie zusammengetragen, was sich im kommenden Jahr alles für Ihre Finanzen ändert. Bei manchen Dingen müssen Sie selbst etwas tun, um von den neuen Regeln zu profitieren. Erzählen Sie auch Ihren Freunden davon! Zunächst die weniger bekannten Änderungen:

Unterhalt für die Eltern-Pflege nur bei sehr gutem Verdienst

Wer im Alter ins Pflegeheim umzieht, muss für den Heimplatz inzwischen im Schnitt über 1.800 Euro im Monat selbst zahlen (Eigenanteil, nachdem die Pflegeversicherung geholfen hat). Das überfordert viele. Der Staat springt dann ein, holt sich das Geld aber von den Kindern zurück. Bisher traf das viele Angehörige – auch mit mittleren Einkommen. Das ändert sich nun radikal: Künftig wird nur noch für die Pflegekosten der Eltern herangezogen, wer mehr als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.

Wahlrecht bis Februar für bessere Bafög-Konditionen: schuldenfrei nach 20 Jahren

So manchen treibt die Angst um, seine Bafög-Schulden ewig zurückzahlen zu müssen, falls das Einkommen trotz Studium niedrig bleibt. Für alle Bafög-Empfänger, die in diesem Semester erstmals Geld bekamen, gilt künftig: Wer 20 Jahre getilgt hat und trotz Bemühen (und Erfüllung der Mitwirkungspflichten) nicht schuldenfrei ist, dem wird die Restschuld erlassen. Von dieser Neuregelung können auch Leute profitieren, die schon länger Bafög bekommen – oder sogar schon zurückzahlen. Der Antrag auf das sogenannte „Wahlrecht“ muss aber bis spätestens Ende Februar gestellt werden. Achtung: In manchen Fällen kann das alte Recht vorteilhafter sein.

Mehr Wohngeld – und das für mehr Haushalte

Der Mietzuschuss für finanziell Schwache – das Wohngeld – steigt ab Jahreswechsel um etwa 30 Prozent; der genaue Betrag ist stark vom Einzelfall abhängig. Auch die Zahl derjenigen steigt, die überhaupt Wohngeld kriegen können – und zwar um etwa 40 Prozent. Wer also in der Vergangenheit keinen Anspruch hatte, sollte noch mal einen Antrag stellen. Sowieso wird das Wohngeld nur von den wenigsten beantragt: Schätzungen zufolge nimmt nur jeder dritte Haushalt seinen Anspruch auf Wohngeld wahr. Alles, was Sie übers Wohngeld wissen sollten, lesen Sie hier.

Auch der Kinderzuschlag fließt künftig eher

Zusammen mit dem Wohngeld sollten Familien mit geringem Einkommen auch ihren Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen lassen. Der Kinderzuschlag von bis zu 185 Euro je Kind kommt ab 2020 ebenfalls deutlich mehr Menschen zugute, denn die obere Einkommensgrenze entfällt. Das bedeutet: Der Zuschlag entfällt nicht mehr abrupt, sondern wird mit steigendem Gehalt langsam weniger. Nutzen Sie den Kinderzuschlags-Lotsen. Mit wenigen Eingaben können Sie ermitteln, ob Ihnen der Zuschlag zusteht.

Der Strompreis erhöht sich

Die Ergebnisliste unseres Strom-Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Tarifen bei Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.

Zum Jahreswechsel steigen gleich mehrere Umlagen auf den Strompreis. Den größten Einfluss hat die Umlage für den Ökostrom. Sie legt um 5 Prozent zu auf dann 6,76 Cent pro Kilowattstunde – nachdem sie zuletzt zwei Jahre gesunken war. Außerdem steigen die Entgelte für die Instandhaltung der Stromnetze. Sie unterscheiden sich je nach Region und steigen im Schnitt um rund 6 Prozent auf etwa 8 Cent pro Kilowattstunde. Obwohl diese Kosten aller Anbieter gleichermaßen treffen, kann sich ein Wechsel lohnen. Denn nicht alle reagieren gleich darauf. Immerhin: Ab 2021 kommen mit dem Klimapaket deutliche Entlastungen bei der Ökostrom-Umlage, von der dann alle profitieren (siehe hier).

Weniger Einkommensteuern

Dieses Jahr gibt es noch keine ganz große Entlastung bei der Steuer. Der Soli wird erst 2021 (weitgehend) abgeschafft. Ebenfalls erst 2021 kommt die höhere Pendlerpauschale aus dem Klimapaket der Bundesregierung.

Trotzdem gibt es auch 2020 viele kleine Entlastungen. Alle profitieren vom höheren Grundfreibetrag, also dem Einkommen, das komplett steuerfrei bleibt. Der Betrag steigt um 2,6 Prozent auf 9.408 Euro pro Steuerpflichtigen. Der Grundfreibetrag pro Kind steigt um knapp 4 Prozent auf 5.172 Euro. Um die Einkommensteuer an die Inflation anzupassen, werden die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um knapp 2 Prozent angehoben. Tatsächlich war die Inflation 2019 sogar deutlich niedriger, also werden Steuerzahler dadurch effektiv entlastet.

Ein paar speziellere Neuerungen sind erwähnenswert: So können Jobtickets künftig auf Wunsch vom Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent versteuert werden. Dadurch kann bei der Steuererklärung dann die Entfernungspauschale wieder angerechnet werden. Und wer in einer Werkswohnung lebt, muss den Vorteil nur noch dann versteuern, wenn die Wohnung günstiger ist als zwei Drittel der im Ort üblichen Vergleichsmiete.

Etwas mehr Sozialabgaben

Wie jedes Jahr steigt wieder die Beitragsbemessungsgrenze für die verschiedenen Sozialabgaben. Das ist die Einkommensgrenze, ab der nichts mehr zusätzlich vom Lohn abgezogen wird. Bei der Krankenkasse steigt sie um 3,3 Prozent auf 4.688 Euro im Monat. Die Grenzen für die Einzahlung in die Renten- und Arbeitslosenkasse steigen um 3 Prozent auf 6.900 Euro (West) und um knapp 5 Prozent auf 6.450 Euro (Ost).

Aber auch die Höhe der Sozialabgaben ändert sich: Der Arbeitnehmer-Beitrag für die Arbeitslosenversicherung sinkt um 0,05 Prozentpunkte auf 1,2 Prozent vom Lohn. Dafür steigen die Kosten für die Krankenkasse im Schnitt um etwa 0,1 Prozentpunkte für Arbeitnehmer auf dann 7,85 Prozent vom Lohn. Wie viel Sie davon spüren, hängt davon ab, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. (Der Zusatzbeitrag lag 2019 im Schnitt bei 0,9 Prozent und steigt nun auf 1,1 Prozent. Die Hälfte müssen die Arbeitnehmer zahlen.)

Entlastung für Betriebsrentner

Wenn die Betriebsrente im Alter ausgezahlt wird, dann müssen Sie bislang auf die volle Summe Geld an die Krankenkasse abführen – und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Renten unterhalb von 156 Euro im Monat waren davon ausgenommen. Das war unfair geregelt, weil jemand, der nur einen Euro mehr ausgezahlt bekam, auf den vollen Betrag Krankenversicherung zahlen musste. Künftig sind nur noch Zahlungen nötig auf den Betrag, der die Freigrenze übersteigt. Die erhöht sich 2020 auf knapp 160 Euro.

Vergünstigte Mehrwertsteuer

Grundsätzlich beträgt die Mehrwertsteuer 19 Prozent. Dann gibt es noch einen ermäßigten Satz von 7 Prozent, für die meisten Grundnahrungsmittel zum Beispiel. Aber auch für Tierfutter, Bus- und Bahntickets im Nahverkehr, Zeitungen und Bücher. Auch Hotelübernachtungen sind vergünstigt, seit die FDP mal ihrer Klientel was Gutes tun wollte. Manchmal gibt es auch internationale Verträge, die eine Mehrwertsteuer verhindern: auf internationale Flüge zum Beispiel.

Ab 2020 werden wieder ein paar Ausnahmen von der 19-prozentigen Mehrwertsteuer hinzugefügt, bei denen dann nur noch 7 Prozent anfallen. Zunächst sollen digitale Versionen von Büchern und Zeitungen nicht mehr höher besteuert werden als die gedruckten.

Dann sollen aus ökologischen Gründen Bahntickets auch im Fernverkehr nur noch mit 7 Prozent besteuert werden. Das heißt für Sie: Bahntickets sollten im Schnitt etwa 10 Prozent billiger werden.

Auch auf Menstruations-Artikel soll künftig der ermäßigte Satz gelten, das ist das Ergebnis der Petition unter dem Motto „Die Periode ist kein Luxus“.

Höhere Flugsteuer

Um klimaschädliche Flüge mehr zu belasten, gibt es die Luftverkehrssteuer. Die soll nun durch das Klimapaket ab April 2020 um rund 40 bis 74 Prozent steigen: Auf 13 Euro pro Flug im Inland und europäischen Umland, auf 33 Euro für mittlere Distanzen und auf gut 59 Euro pro Flug für ganz lange Strecken (ab 6.000 Kilometer).

Mindestlohn auch für Azubis

Auch Auszubildende sollen künftig den Schutz eines Mindestlohns erhalten. Der Mindestlohn für Auszubildende, die kommendes Jahr anfangen, beträgt 515 Euro pro Monat. Er steigt dann mit jedem Ausbildungsjahr. Außerdem soll der Mindestlohn fürs erste Lehrjahr bis 2023 auf 620 Euro steigen. Zum Vergleich: Der normale Mindestlohn liegt 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde. Tarifvereinbarungen gehen vor – auch wenn sie niedriger sind als der Azubi-Mindestlohn. Mehr zur Vergütung von Azubis finden Sie hier.

Besserer Schutz vor Abofallen

Betrüger versuchen immer wieder, unbemerkt Geld von der Telefonrechnung abzubuchen. Dazu lösen sie angebliche Abos aus, wenn man beim mobilen Surfen zum Beispiel auf ein Werbebanner klickt. Vor allem Kindern kann das leicht passieren. Die Bundesnetzagentur will es Drittanbietern nun schwerer machen, Geld abzubuchen. Ab 1. Februar treten die Regeln in Kraft. Wir raten, trotzdem einfach eine Drittanbietersperre bei Ihrem Mobilfunkanbieter einzurichten. Es gibt praktisch kaum sinnvolle Dienste, die man so kaufen kann.

 

PS: In der Newsletter-Version des Textes hat sich ein Fehler eingeschlichen. Im letzten Satz des ersten Punktes zum Eltern-Unterhalt bei Pflege steht dort „Künftig wird nur noch für die Pflegekosten der Eltern herangezogen, wer weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdient.“ Es muss natürlich wie hier auf der Website richtig heißen: „wer mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient.“ Wir bitten um Entschuldigung!

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

35 Kommentare

  1. Hallo liebe Leser und Kommentatoren,
    ich sehe das bezüglich dieser Betriebsrenten, Direktversicherungen etc. natürlich ganz genau so wie Ihr und ärgere mich auch sehr. Mich beschäftigt in diesem Zusammenhang aber noch eine Sache, vielleicht wisst Ihr da mehr und könnt mir darauf eine Antwort geben:
    hier ist immer die Rede von diesem Freibetrag von 159,25 €. Ich verstehe, wenn man sich die
    fällige Betriebsrente monatlich auszahlen lässt, dann wird so verfahren wie beschrieben – wie aber wird damit umgegangen, wenn man sich die fällige Betriebsrente/Direktversicherung als
    Einmalzahlung auszahlen lässt???
    Liebe Grüße an Euch alle

  2. „Auch Hotelübernachtungen sind vergünstigt, seit die FDP mal ihrer Klientel was Gutes tun wollte.“
    Das gleiche Vorhaben stand zu der Zeit auch bei einer Partei mit klassischen FDP-Nichtwählern im Wahlprogramm. Also immer schön sachlich bleiben, gut recherchieren und keinen Klientel-Journalismus betreiben.

  3. Was Bernhard zur Direktversicherung sagt : „Nebenbei senkt er (also der Arbeitnehmer) damit auch noch seine gesetzliche Rente …“ ist nur bedingt richtig. Sprechen wir von der pauschal versteuerten DV nach § 40b EStG (bis 31.12.2004 abschließbar) senkt diese nicht die Rente, weil das sozialversicherungspflichtige Brutto ja nicht gesenkt wird. Ab 2005 ist die DV nach „3.63 EStG aus dem Brutto raus zu rechnen – senkt also die Ansprüche aus GRV, aber wird ja auch zu 100% kapitalgedeckt angespart und fällt aus dem Umlageverfahren raus…was ich bei der Rentenpolitik für einen Vorteil halte 😉

  4. ICh wundere mich, dass so wenige sich über die Pensionen und Sonstige Zahlungen an Politiker und Beamte aufregen. Da fließen Zahlungen an Leute, die 5 Jahre in der Politik tätig waren, Zahlungen, die ein normaler Arbeiter nie erreichen kann. Warum schafft man das Beamtentum nicht endlich ab – außer Polizei und Bundeswehr!!! Ich habe viele Politiker aus allen Parteien angeschrieben mit der Frage zur Abschaffung des Beamtentums. Die Antworten waren alle gleich. Man müsste das Grundgesetz ändern. Komisch, dass man das Grundgesetz für viele Dinge ändert, nur dafür finden sich keine Mehrheiten. Ist ja klar – es betrifft sie selbst. Wahrscheinlich bekommen jetzt noch die Ehefrauen der Beamten die Grundrente. ICh kenne viele, die ein großes Vermögen durch Erbschaften haben, die Frauen nicht viel arbeiten wollten und dennoch die 35 Jahre zusammenbekommen haben und wohl jetzt die Grundrente bekommen. Die wirklich Bedürftigen, die durch andere Lebensumstände heute zur Tafel gehen müssen, bleiben weiter bestehen.
    Das mit der Direktversicherung haben wir unserem Putinfreund Schröder zu verdanken. Eine Schweinerei sondergleichen.

  5. @Norbert P.
    Was heißt hier, den Rentnern geht es heute gut ?
    Wenn ich 30 Jahre gearbeitet habe und bekomme nur 500.-€ Rente, dann wurde auch nicht genug eingezahlt, oder zu wenig gearbeitet.
    Im übrigen zahlen die heutigen Kinder nicht meine Rente, denn ich habe für meine Rente ab dem 14. Lebensjahr gearbeitet. Die heutige Generation fängt heute ja erst mit 25 Jahren an zu arbeiten.
    Zur Erklärung der Rente:
    Es gibt in Deutschland kein gesetzlich verankerten Generatortionsgesetz, in dem bestimmt wird, daß die Jungen für die Alten arbeiten müssen, damit die Rentner ihre Rente bekommen. Oder können Sie mir sagen, in welchem Gesetzestext das steht ??

  6. Rentner in Deutschland: Jammern auf allerhöchstem Niveau.
    Wenn es einer Gruppe in Deutschland überdurchschnittlich gut geht, dann sind es die Rentner.
    Die Jungen und Beitragszahler müssen für diese großzügige Versorgung immer mehr aufbringen.

    1. Es giebt doch wirklich Leute, die haben echt Pech beim Denken. Wenn die Rentner in Deutschland nicht die wirtschaftlichen Grundlagen geschaffen hätten, dann würdet ihr jetzt „mit der Katz fressen“. Die Rente ist der Dank für die indviduelle Lebensleistung jedes Einzelnen und es giebt sehr viele Rentner für die am Ende des Geldes noch sehr viel Monat übrig ist. OK?
      Norbert – ich find deine Aussage respektlos!

  7. Der Freibetrag von 159,25 € ist ein kleiner Anfang, aber insgesamt nur einTropfen auf den heißen Stein. Viele Renter hatten sich in der Vergangenheit unter den gesetzlichen Rahmenbedingungen vor 2004 unter großem Konsumverzicht privat Rentenvorsorge betrieben. Leider hat die übliche Besitzstandswahrung in der heutigen Gesetzgebung keinen Platz mehr und somit wird den Kleinrentner wie auch hier immer tiefer in die Taschen gegriffen. Die Aussagen zur Bekämpfung der Altersamut sind in meinen Augen nur inhaltslose Phrasen der Politiker.
    Wie schon in einem vorhergehenden Kommentar ausgesprochen schließe ich mich dieser Aussage auch an:
    Die „Rendite“ bei der Betriebsrente und Auszahlungen aus anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kann man deshalb schlicht vergessen. Andererseits: Wohl denjenigen, die wenigstens neben der gesetzlichen auch noch eine kleine Betriebsrente erhalten…..

  8. Grundrente, Freibetrag Betriebsrente,Mietpreisbremse, CO2-Steuer etc…….., alles nur Flickschusterei!
    Die Lobbyisten – nicht der Bürger – regieren in Deutschland. Es geht immer weiter abwärts!!!!
    Schade, Deutschland ist im internationalen Ranking mal besser dagestanden. Scheinbar ist das unseren Politikern noch nicht aufgefallen ????

  9. Ich finde die Pendlerpauschale Erhöhung ungerecht. Wer weniger Kilometer fährt wird bestraft. Ist das eigentlich gerecht? Der normale Bürger zahlt immer nur mehr und mehr. Realistisch ist das schon lange nicht mehr was in der Politik beschlossen wird.

  10. Ist doch alles nur Quatsch, wer berechnet so was.
    Ich sehe nur Vorspielung und sinnlose Bürokratie.
    Was zu 100% Genial und Automatisch klappt, das sind die, sogenannten Diäten, bei soviel Abgeordnete und wie die sich alle betiteln. I bah.
    CDU ist schlimmer als alle anderen. Reden von Arbeit Zulagen, oder kürzungen. Da kann doch nicht einer ein Nagel in der Wand hauen….. Fachkräfte mangel ! Wann gehen wir endlich auf der Straße!!
    Gruß
    Einer der 30 Jahre gearbeitet hat, und Ca. 500 Euro
    Rente bekommt . Danke Deutschland

  11. Es ist eine Frechheit, dass auf die Betriebsräten und Direktversicherung Geld abgezockt wird für die Krankenkassen, Modernisierungsgesetz. Herr Spahn muss dieses Gesetz schnellstens ändern. 10 Jahre soll man an die Krankenkasse zahlen. Wähle keine SPD und CDU mehr. Verarschung der Rentner.

  12. Wann hört eigentlich die doppel Besteuerung der Rentner auf. Aber das trauen sich die Herren Politiker nicht. Die Rentner werden weiter zur Kasse gebeten. Vielen Dank der SPD Hans h{schele

  13. Was soll den dieser Mist „Freibetrag auf Krankenkassenbeiträge“ bei Betriebsrenten? Es ist eine Unverschämtheit, was die Rentner sich bieten lassen müssen. CDU/SPD setzen sich nicht für Rentner ein, jedes Jahr werden mehr Abgaben beschlossen, wir werden abgezogt nach Strich und Faden. Die nächste Wahl ist für mich gegessen.

  14. Bei meiner Direktversicherung vor 2004 abgeschlossen, war keine Rede von Kranken oder Pflegeversicherung…erst unter der SPD geführten Regierung wurde alles gekippt. Wo bleibt der Bestandsschutz von Altverträgen?

    1. Aus langjähriger Erfahrung:
      Die Rechtssicherheit besteht darin, daß es keine gibt.
      Ging schon damals los, als die Studienzeiten aus dem Rentenverlauf gestrichten wurden und setzt sich seither munter fort, die Sache mit der „Betriebsrente“ ist nur ein Mosaikstein.

      Apropos: Auf die Idee muß man erstmal kommen: Eine Direktversicherung, die der Arbeitnehmer selber zahlt, „Betriebsrente“ nennen …
      Nebenbei senkt er (also der Arbeitnehmer) damit auch noch seine gesetzliche Rente …

  15. Rosemarie Hantusch
    Auch ich kann mich dem Vorhergesagtem nur anschließen
    Es ist eine Unverschämtheit auf die Betriebsrente den vollen Krankenkassenbeitrag zu berechnen. Die Anhebung des Freibetrags sehe ich als reine Augenwischerei. Fuer wie blöd hält die Politik die Rentner eigentlich. Auch ich werde mit Sicherheit nicht wieder CDU und bestimmt nicht SPD wählen

  16. Im Text zu den Ändeurngen bei der Betriebsrente steht: „Künftig sind nur noch Zahlungen nötig auf den Betrag, der die Freigrenze übersteigt.“ Hier ist die Bezeichnung Freigrenze falsch. Durch die Gesetzesänderung wurde statt der bisherigen Freigrenze ein Freibetrag von 159,25 Euro eingeführt. Dies bedeutet: Nur der diesen Freibetrag übersteigende Betriebsrentenbetrag wird mit dem KV-Satz belegt (bei der Pflegeversicherung bleibt allerdings alles bei der alten Freigrenze!). Freigrenze heißt: Alles, was über der Freigrenze liegt, wird ab dem ersten Euro belastet!!
    Eine unter der rotgrünen Bundesregierung eingeführte „Schweinerei“ wird damit leider nur teilweise geheilt, denn weiterhin müssen Betriebsrentner den vollen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag bei der Pflegeversicherungsbeitrag und auch bei der Krankenversicherung oberhalb des neuen Freibetrags zahlen. Die „Rendite“ bei der Betriebsrente und Auszahlungen aus anderen Formen der betrieblichen Altersvorsorge kann man deshalb schlicht vergessen. Andererseits: Wohl denjenigen, die wenigstens neben der gesetzlichen auch noch eine kleine Betriebsrente erhalten…..

  17. Betr.: Unterhalt für die Eltern-Pflege nur bei sehr gutem Verdienst

    Was nirgendwo dargelegt ist, ist eine Antwort auf die Frage: wie sieht es mit meinen Ersparnissen aus, die ich im Berufsleben für mein Alter mühsam aufgebaut habe? Ich habe ein eigenes Haus und viele Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten stehen an. Auf die Ersparnisse gibt es seit langer Zeit keine Zinsen mehr, also werden diese langsam von der Inflation aufgefressen und dann noch aufkommen für die Elternpflege? Hierzu wünschte ich mir eine klare Aufklärung. Ich lebe in Güterzugewinn-Gemeinschaft.

  18. Der Freibetrag für Betriebsrenten ist ein Witz und die Doppelbelastung unsozial und frech, deshalb wählen wir weder CDU n oc h SPD.Die Rentner werden wieder betrogen, das vergessen wir bei der Wahl nicht.
    Wann endlich wird es eine ‚Reform geben, damit die Selbstbedienung der Parteien durch immer mehr
    ‚Bundestagssitze beendet?=

      1. Hallo Wolfgang. Warscheinlich geht es dir gut. Andere fühlen sich verarscht. Ja es ist halt entscheidend ob jemand auf der Sonnenseite des Leben geboren wurde oder ob er nur gearbeitet hat (46) Jahre um denn um die Früchte seines Lebens (RENTE) betrogen wird. Was hat man denn für eine Alternative? Die Wahl ist die einzige Möglichkeit des „kleinen Mannes“ für seine Rechte zu kämpfen. Die Selbsbedienungspolitik und das Festhalten an den Posten der Regierenden bringt und keinen Millimeter weiter.

        1. Und es geht mir tatsächlich noch gute, denn ich arbeite noch und zahle auch – wirklich gern (nicht ironisch) – in die Rentenversicherung ein und werde auch bald doppelt durch meine private Vorsorge belastet.
          Übrigens gab es noch nie eine Rentnergeneration, der es finanziell so gut geht und es wird auch nie wieder eine Rentnergeneration geben.
          Und im Vergleich zur Armut von Kindern und Jugendlichen liegt die gemessene Altersarmut (3 % erhalten Grundsicherung im Alter) deutlich niedriger

    1. Danke Heymann du sprichst mir aus der Seele. Erst gaukelt man uns vor – wir müssten privat vorsorgen damit wir das Rentenloch stopfen.
      Wenn man dann eine GUD abgeschlossen hatte wurde still und heimlich 2004 von der Bundesregierung der ganze Abzockerscheiß beschlossen. Danke Angela! Wir Deutschen Deppen werden belogen und betrogen. Jeder Franzose geht auf die Straße doch wir stecken den Kopf in den Sand. Die nächsten Wahlen sind in Sicht…

      1. Also das war nicht unsere heißgeliebte Rautenfrau welche die Betriebsrenten v o l l
        unter Beitragspflicht (zu zahlen nur vom Rentner) gestellt hat – sondern ROT / Grün .
        Eine Änderung hat aber bisher noch j e d e Bundesregierung verweigert.

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