
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines rumänischen Ingenieurs kassiert, der am Arbeitsplatz mit seiner Verlobten und seinem Bruder gechattet hatte.
Das ist allerdings kein Freibrief für privates Telefonieren, Mailen und Chatten am Arbeitsplatz. Auch im Fall aus Rumänien war die private Internetnutzung eigentlich nicht erlaubt. Der Arbeitgeber hatte sich jedoch noch mieser verhalten (im Juristen-Deutsch: grob rechtswidrig), als er die gesamte Kommunikation seines Mitarbeiters überwachte. Big Brother lässt grüßen.
Das Urteil stärkt die jüngste Rechtsprechung in Deutschland: Chefs kamen auch hier nicht damit durch, einfach ins Blaue hinein die Nachrichten ihrer Angestellten mitzulesen. Das hatte das Bundesarbeitsgericht erst im Juli ausgeschlossen.
Privat telefonieren und chatten am Arbeitsplatz ohne Erlaubnis vom Arbeitgeber sollten Sie jedoch sein lassen. Wenn der Chef Sie zum Beispiel mehrfach beim Telefonieren überrascht und es ausdrücklich untersagt hat, haben Sie schlechte Karten. In unserem Ratgeber erklären wir, wie Sie sich vor fristlosen Kündigungen schützen.
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