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Ich hatte auch eine Direktversicherung über meine Firma abgeschlossen und meist den Höchstbetrag zur Krankenkasse an die Barmer gezahlt. Trotzdem muss ich jetzt für diese Versicherung KK-Beiträge 10 Jahre lang bezahlen und es ist nicht einmal möglich, den Betrag auf einmal zu erstatten.
In meinen Augen ist dieses Vorgehen reine Abzocke und rechtswidrig. Wenn der Staat schon in „geldnot“ ist, sollte er die Pensionen seiner Beamten zuerst anpassen, denn ca. 70 % oder mehr Pension vom Bruttoeinkommen (!) ist im Vergleich zur freien Wirtschaft völlig überhöht.
Und wer bezahlt diese Pension?
Mir und vielen ging es genau so! Ich zahle auch aus meiner Direktversicherung die ich als Altersvorsorge angespart habe, in der Summe ca. 13.000,00 Euro an die Krankenkasse.
aufgrund eines Beschlusses der Politik (Seehofer und Ula Schmidt) um die „Krankenkassen zu retten“. Die sollten besser erst mal ihre Einsparpotentiale ausschöpfen!
Es wird uns erzählt wir sollen privat für unsere Altersvorsorge was tun, wenn dann irgendwo ein Finanzloch zu stopfen ist werden einfach Gesetze geändert! ohne Besitzstandswahrung etc. Unsere Politiker sollen mal eher an ihre satten Diäten ran gehen. Aber die „Volksparteien“ brauchen sich nicht wundern wenn sie nicht mehr gewählt werden. Nicht weil die Anderen besser sind, sondern weil ihre Politik am Volk vorbei geht! Im Prinzip aller Parteien. Erst mal schauen, dass sie selbst „im Warmen sitzen“!
1978 Abschluß einer Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung. 1979 Mitnahme der Versicherung zu meinem neuen Arbeitgeber. Beginn 2006 Ablauf der Versicherung und Auszahlung der Versicherungssumme. November 2015 Mitteilung meiner gesetzlichen Krankenkasse, HEK, daß es sich
bei der Auszahlung um eine Kapitalleistung handelt. Als Versorgungsbezug ist diese Kapitalleistung beitragspflichtig. D. h. Aufforderung der HEK rund 9 Jahre und 10 Monate nach Auszahlung der Kapitalleistung zur Nachzahlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil in Höhe von 8.279,24 Euro. Basis für die Nachforderung soll eine Rechtsänderung (GMG) aus dem Jahre 2004 sein.
Können Sie mir helfen etc. ?