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Bei uns lag der Schadensfall anders: Ein Autodieb hatte mit unserem Auto einen Unfall gebaut und dann Fahrerflucht begangen.
Die Versicherung hat uns den Schaden bezahlt. Wir mussten uns ein anderes Auto zulegen (natürlich mit unserem „eigenen Aufschlag“).
Ich bin hinter dem betrunkenen Typen hergefahren und konnte ihm stellen. War vielleicht leichtsinnig, aber effektiv.
Ich hatte im Winter auch mal diese Überraschung, dass durch die verengte Fahrbahn der Seitenspiegel meines am Seitenstreifen Parkenden Autos so abgefahrenen wurde, dass dieser nurnoch herunter hing. Ich habe das ganze erstmal mit panzertape geflickt, dass nicht noch mehr Feuchtigkeit in die elektrik kommt.
Ich rief die Polizei nach 2 Tagen des Geschehens an, weil ich es dann erst bemerkte. Ich fuhr dann allerdings selbst hin um den Fall aufnehmen zu lassen und Anzeige gegen unbekannt zu machen.
Nach ca. 1er Woche habe ich Post von der Polizei im Briefkasten, dass sich eine Dame (Nachbarin, aber mir nicht bekannt) selbst angezeigt hat bei der Polizei mit kontaktdaten usw.
Ich habe dann zum Glück alles mit dem verursacher persönlich klären können und er kam für den Schaden auf. Ich frage mich nur, warum die Polizei nicht schon etwas vorliegen hatte als ich den Schaden nach 2 Tagen erst gemeldet habe. Die verursacherin hat sich unmittelbar bei der Polizei deswegen gemeldet. Es war ja schließlich auch mein Kennzeichen im Spiel und darunter gab’s noch keine Einträge.. Komisch manchmal aber ich habe Glück gehabt
Ich habe die Variante Fahrerflucht als Geldschneiderei kennengelernt. Mein Vater wurde beschuldigt, ein Fahrzeug beim Einparken beschädigt zu haben, allerdings war ich mit im Auto und bin sogar ausgestiegen um nachzuschauen, doch der Wagen hatte den anderen nicht berührt. Die Polizei wurde in unserer Abwesenheit gerufen, unser Wagen parkte dort ja, doch die Fahrerin des „beschädigten“ Wagen war schon weggefahren. Die Spuren an der Stoßstange meines Vaters Wagen reichten dann für eine Anzeige aus. Nur durch meine Zeugenaussage und die sehr widersprüchliche Aussage der Zeugin, die die Polizei gerufen hatte, sowie die nicht passende Beschädigung des Fahrzeugs könnte der Anwalt den Vorwurf entkräften. Das Zahlen des Schadens wäre preiswerter gewesen.
Es gibt noch eine Variante zum Thema Fahrerflucht,
Die ich erleben musste:
Ich wurde zu Unrecht der Fahrerflucht beschuldigt, da
Ich den fraglichen Vorgang , anderen Spiegel touchiert,
gar nicht bemerkt haben konnte.Die Verkehrsgeräusche waren viel zu laut. Es ging bis zu Gericht, Gutachter…etc.
Die Polizei stand auf der Matte, ohne dass ich zunächst eine Ahnung
Hatte warum. Anzeige erstatten kann erstmal jeder.
Mein Rat an alle: Aussagen bei der Polizei immer ablehnen,
Es sei denn man ist klar als Zeuge benannt.Ansonsten kann
Jegliche Aussage zum Strick um den eigenen Hals werden!I
Immer über Anwalt gehen.
Fahrerflucht setzt immer voraus ,dass die Person sich absichtlich vom Unfallort entfernt hat.
Ich konnte also viel lernen