Rettung im Ski-Urlaub
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Der Ausflug in den Tiefschnee endet am Baum, das Auto schlittert in den anderen Wagen am Straßenrand, die geliehenen Skier sind zerbrochen. Wer kommt für die Schäden auf? Auch wenn es hoffentlich nicht soweit kommt, beantworten wir Ihre Fragen schon jetzt.

1. Wenn ich im Tiefschnee verletzt zurückbleibe, wer zahlt dann die Rettung?

In Deutschland kommt Ihre Krankenkasse für die medizinisch notwendigen Rettungskosten auf. Für Reisen in andere Länder sollten Sie hingegen eine Auslandskrankenversicherung abschließen, denn sonst müssen Sie dafür meist selbst zahlen. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie außerhalb Deutschlands zum Arzt müssen: Die Krankenkasse erstattet oft nur einen Teil der Kosten.

2. Wenn ich geliehene Skier kaputtfahre, wer kommt dann für den Schaden auf?

Haben Sie fremdes Eigentum beschädigt, ist das ein klassischer Fall für die Privathaftpflicht. Bei Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen kann es jedoch anders aussehen: Da leistet Ihre Versicherung eventuell nicht; schauen Sie in Ihrem Vertrag nach. Doch selbst wenn: Überlegen Sie sich gut, ob Sie Ihre Haftpflicht bei sehr kleinen Schäden wirklich nutzen wollen. Denn oft gibt es eine Selbstbeteiligung. Und der Versicherer könnte nach der Regulierung sogar Ihren Vertrag kündigen.

3. Wenn ich ohne Schneeketten fahre und einen Unfall verursache, bezahlt dann die Kfz-Versicherung?

Den Schaden beim Unfallgegner zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung immer. Also auch dann, wenn Sie in einem Gebiet mit Schneekettenpflicht ohne Ketten unterwegs sind. Nur in Extremfällen wird Ihr Versicherer einen Teil der Zahlung von Ihnen zurückfordern. Zum Beispiel, wenn Sie betrunken einen Unfall verursachen.

Anders sieht es aber bei Schäden an Ihrem Auto aus. Die Teil- oder Vollkasko kann sich bei grober Fahrlässigkeit querstellen. Um das zu verhindern, sollten Sie schon beim Abschluss der Police darauf achten, dass die Versicherung auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet.

4. Wenn ich auf der Skipiste jemanden umfahre, zahlt in diesem Fall meine Privathaftpflicht?

Eine gute Privathaftpflicht übernimmt alle Personen- und Sachschäden, die man auf der Piste verursacht, solange keine Absicht dahintersteckt. Eine spezielle Wintersportversicherung ist in aller Regel nicht notwendig.

Ein weiteres Plus der Privathaftplicht: Sie prüft, ob Ansprüche gegen Sie, die von Dritten erhoben werden, überhaupt gerechtfertigt sind. Ihre Haftpflichtversicherung wehrt also unberechtigte oder zweifelhafte Forderungen gegen Sie ab – auch vor Gericht.

Nicolas Heronymus
Autor

Stand:

Nicolas Heronymus war bis Sommer 2022 Redakteur im Newsletter-Team von Finanztip und schrieb über die wichtigsten aktuellen Geldthemen. Nicolas hat bei Finanztip volontiert und dabei auch bei Zeit Online hospitiert. Vor Finanztip sammelte er erste Erfahrungen in der Finanz- und Versicherungswelt. Er hat Politikwissenschaft in Lüneburg, Berlin und Rom studiert.

2 Kommentare

  1. Zahlt eine Auslandskrankenversicherung die Rettung außerhalb der Skipiste im Tiefschnee, z.B. die Rettung durch Hubschrauber, Suchteam der Bergwacht usw.

    Ich war bislang der Annahme, dass bei vielen nur die Rettung ab Piste oder per Krankenwagen würde gezahlt. Bei manchen dachte ich, gibt es auch einen Höchstbetrag. Der wird ja bei Bergrettung schnell überschritten.
    Daher habe ich eine Versicherung die Bergrettung in unbegrenzter Höhe mit einschließt. Ist diese tatsächlich unnötig?

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