Den ricthtigen Stromanbieter finden
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Die Ergebnisliste unseres Vergleichsrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen von Check24 und Verivox. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig und erfüllen unsere strengen Finanztip-Kriterien.


Das Angebot ist verlockend: 50 Euro „Sofortbonus“. Und ein zweiter Bonus („Neukundenbonus“) senkt die Stromkosten um 25 Prozent. Unsere Leserin greift zu. Als aber im September 2017 die Rechnung kommt, ist die Euphorie verflogen: Die berechneten Preise sind höher als vereinbart, der Neukundenbonus ist nicht aufgeführt – nicht einmal den Sofortbonus hat sie schon bekommen.

Es folgt eine längere Auseinandersetzung mit dem Stromversorger BEV (Bayerische Energieversorgungsgesellschaft). Die Kundin widerspricht der Rechnung. Die BEV korrigiert sie daraufhin. Doch von alleine überweist der Versorger das Geld nicht. Erst nachdem unsere Leserin nochmal nachhakt, fließt das Geld auf ihr Konto: insgesamt 522 Euro. Die BEV erklärte: „Die Abrechnungen hätten so nicht versendet werden dürfen.“ Der Kundenservice habe die Sache klären können.

Keine Frage: Tarife mit Bonus zählen zu den günstigsten, die es im Strommarkt gibt. Viele dieser Tarife können allerdings nicht kostendeckend sein, wie eine Untersuchung von Finanztip 2017 ergab. Solche Tarife enthalten häufig Fallstricke. Für unseren Stromvergleichsrechner setzen wir zweifelhafte Anbieter auf eine Schwarze Liste und schließen Sie von vorneherein aus.

Sie sollten unbedingt prüfen, ob Ihr Versorger eventuelle Boni korrekt abrechnet. Andernfalls mahnen Sie die Zahlung an. Nutzen Sie dazu gern unser Musterschreiben.

Der Fall unserer Leserin ist nicht der einzige. Sechs weitere Finanztip-Leser berichten Ähnliches – allesamt ehemalige Kunden bei BEV oder Fuxx (die Sparenergie GmbH). Sie erhielten nicht automatisch den Sofortbonus ausgezahlt oder der Neukundenbonus fehlte auf der Jahresrechnung. Erst nach Wochen und Monaten von Briefwechseln bekamen sie die versprochenen Rabatte.

Wichtig ist, hartnäckig bleiben: Fordern Sie die Begleichung des Guthabens, wieder und wieder, wenn es sein muss. Hilft das Mahnen nicht, kann das Amtsgericht helfen. Einem Kunden half auch das Vergleichsportal Check24 weiter, über den er seinen Stromvertrag abgeschlossen hatte.

Finanztip hat auch Fuxx um eine Stellungnahme gebeten. Bis Redaktionsschluss ging keine Antwort ein.

Nachtrag vom 2. Februar 2018:

Nach Redaktionsschluss ging von Fuxx noch eine Stellungnahme ein. Das Unternehmen verweist darauf, dass es nur in Ausnahmefällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen könne, wenn Rechnungen zu korrigieren sind. „Rechnungskorrekturen erfolgen schnellstmöglich, im Regelfall innerhalb weniger Tage. Die Guthabenauszahlung erfolgt dann üblicherweise innerhalb von zwei Werktagen nach Erstellung der korrigierten Rechnung“, erklärte das Unternehmen weiter.

Ines Rutschmann
Autor

Stand:

Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

35 Kommentare

  1. Hallo, auch ich zähle mich zu den geschädigten. aber erst mal eine andere Frage, wie werden die 25 % Wechselbonus berechnet, von der Gesamtrechnung 25% abgezogen oder von den verbrauchten Kilowatt oder wie genau ?
    So, nun hat sich ja durch die Insolvenz von BEV alles erledigt und wir werden alle nichts mehr bekommen denke ich. Habe noch von dem fehlenden Wechselbonus abgesehen Mitte Januar die Rechnung 2018 mit einem Guthaben von 350 € bekommen, die sind wohl auch im Eimer denn zurück wurden sie vor der Insolvenz nicht mehr überwiesen. Und wie ich gelesen habe, kann man in so einem Fall auch nicht mehr den Bankeinzug über SEPA zurück rufen. Und Check 24 verarscht genauso, denn im Falle einer Insolvenz sind sie aus dem Schneider und es gibt auch von denen nichts. Und jeder schaute zu und keiner machte was.
    Dazu die weitere Frage hat jemand Strafanzeige erstattet, denn das ist ja einwandfrei nicht nur eine Panne bei denen sondern beabsichtigter Betrug. Danke fürs antworten

  2. Ich habe genau das gleiche Problem, bis heute (nach 2 Jahren) keine 150€ Wechselbonus erhalten. Gleich v.Anfang an Probleme gehabt trotz mehrfacher emails keine Antwort erhalten ,telefonisch niemand zu erreichen.Keine Jahresrechnung erhalten-erst auf Anforderung. Zum Glück hatte ich nach knapp 1 Jahr gekündigt…allerdings erfolgte der Wechsel erst z. 7.12.2018. Ich habe wohlwissend die Abschlag f.Oktober November einbehalten-Zum Glück.Endabrechung über 130€ erhalten u.die Verrechnung mit meinem Wechselbonus v.150€ gefordert. Darauf bekam ich ein Schreiben in dem stand,dass ich zunächst das Konto Endabrechnung v.130€bezahlen soll…danach würde man lur doe 150€überwrisen…Frechheit. was f.ein geschäftsmodell???das grenzt schon an Betrug!wie ich nun gestern gesehen habe im TV sind die jetzt insolvent! Zum Glück hatte ich die Zahlung eingestellt u.einen neuen Anbieter,bei dem ich nach 2 Wochen Vertragsbeginn auf d.Konto hatte!

  3. Hallo,
    Tipps:
    1. durchatmen
    2. sich mit dem Gedanken anfreunden, dass das Geld futsch ist. Das hilft wirklich.
    3. recherchieren und sich einen Überblick verschaffen. Im Verlauf des Blogs sind ettliche Links gelistet. Auch interessant sind die Bewertungen bei https://de.trustpilot.com/review/www.bev-energie.de. Weiterhin hat sich eine Gruppe Geschädigter bei Facebook zusammengefunden https://www.facebook.com/groups/596767164088233/ – es werden stündlich mehr. Sie sind also nicht allein.
    4. wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht: alles ab zum Anwalt
    5. wenn der Vertrag über check24 vermittelt wurde: Prüfen, ob diese Garantiebedingungen zutreffen: https://www.check24.de/strom-gas/funktioniertgarantiebedingungen/
    Seite ist auf üblichem Weg nicht zu finden.
    6. beschweren: https://www.marktwaechter-energie.de/
    7. wenn noch keine Klarheit besteht: Termin bei nächster Verbraucherberatung vereinbaren. Kostet ca. 15 Euro.
    8. Anwalt selbst beauftragen – Kosten-/Nutzenrechnung aufstellen (Verbraucherzentrale hilft!)
    oder
    Aufrechnen mit laufenden Abschlägen – vorher gut informieren (Verbraucherzentrale hilft!)
    oder
    Schlichtungsstelle einschalten: https://www.schlichtungsstelle-energie.de/
    oder
    Mahnverfahren einleiten: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/ -reklamation/kundenrechte/das-mahnverfahren-so-kommen-sie-an-ihr-geld-10851
    10. seriöse Medien, evtl. auch Politik (erste Wortmeldungen kommen: https://www.stmwi.bayern.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/pm/14-2019/) sachlich informieren bzw. auf das Problem aufmerksam machen
    11. Name des Geschäftsführers gut in Erinnerung behalten
    12. auf seriösen Homepages und in seriösen Blogs weiter berichten, wie es Ihnen weiter erging
    Viel Erfolg.

  4. Das selbe ergeht mir zur Zeit .Habe gewechselt zur BEV und mir wurde Vertraglich ein Wechsel Bonus mit Neu Kunden Bonus in Höhe von 240 Euro Vertraglich 6 Wochen nach LIEFERBEGINN zur Gutzahlung auf mein Konto Vereinbart.Die Zahlung sollte Mitte Dezember.2018 von Statten gehen.Am Telefon wird man von dem was die Kundendienst Nennen Verarscht.“Das tut uns leid Herr Stahl , Selbstverständlich haben sie ein Anspruch auf die Zahlung Innerhalb von 3 bis 7 Werktagen.Passiert ist Nichts bis zum Heutigen Tag und dort jemand am Telefon zu Erreichen ist fast ein Ding der Unmöglichkeit (Dauer Besetzt) Auf Mails wird nicht Geantwortet und der Gesetzgeber samt Verbraucher Schutz schaut Taten los zu ! Bin ich eigentlich an den Vertrag gebunden wen die BEV sich an ihren Teil der Vereinbarung hält? Ich will schnellst Möglich weg von dem Verein.Ich möchte nicht Wissen was da kommt wen Strom Überbezahlt würde (Was in meinem Fall gut Möglich ist ) Das Geld wird man dann wohl Abschreiben können.Ich kann jeden Nur Warnen,das man die Finger von der BEV Bayrische Energie Versorger lässt.Weiss jemand was ich genau Machen kann in meinem Fall? Am liebsten Raus aus dem Vertrag.

    1. Hallo ich würde sofort die letzte Zahlung zurückbuchen lassen,sofern per Einzugermächtigung erfolgt.Das ist soweit ich weiss 6 Wochen lang möglich. Und sofort den Anbieter wechseln.
      Viel Glück und Erfolg,wobei ich denke, dass Du da leider nichts zurückbekommen wirst auf Grund der Insolvenz!bei mir sind es 20€ da lohnt der Aufwand nicht.MusstvDu selbst abschätzen/ausrechnen ob es sich lohnt Finanz. Und vorallem der Stress da rechtlich vorzugehen? Denke eher nicht!Lgr Leidensgenosse 😉

  5. Leute bucht die letzten Abbuchungen zurück! Und sperrt das Konto für BEV!
    Ich habe gerade so gemacht. Aber zur Kündigung zum 31.01.2019 habe ich trotzdem eine wahrscheinliche Restforderung von ca. 200 €

  6. Ich habe ebenfalls 2 Verträge (Gas / Strom) vor Kurzem bei BEV abgeschlossen. Die „Sofort-Bonus“-Zahlung ist nach 60 Tagen fällig. Kam natürlich nicht. Inzwischen sind es 80 Tage.
    Auf Schreiben reagiert das „Unternehmen“ nicht.
    Kann ich nicht einfach – natürlich mit Ankündigung – deren monatliche Lastschrift widerrufen, solange der Sofort-Bonus ausgeglichen ist?

  7. Bei mir die gleiche Geschichte.
    (trotz Nachfragen per Telefon, Kontaktformular und per Post leider nichts)
    Allerdings ist Verivox genauso dreckig.
    Die haben sich geweigert mir zu helfen und verweisen auf einen Rechtsanwalt.
    (Da scheint check24 ein wenig besser zu sein).

    Hier noch ein Link zum Thema Vergleichsportale:
    http://www.spiegel.de/spiegel/check24-verivox-und-co-wie-vergleichsportale-die-verbraucher-taeuschen-a-1157826.html

    Ich bin geschockt, dass so eine Frechheit bundesweit abgezogen werden kann ohne,
    dass es Konsequenzen für dieses Unternehmen gibt.
    Ich bin auch dafür, dass dieses Thema der breiten Masse zugeführt werden muss
    und in die Medien kommen sollte, wenn die Leute schon über weit verbreitete TV-Werbung angelockt werden.

    Das ist doch Vertragsbruch auf hohem Niveau.

    Die Frage ist, lohnt sich der Gang zum Anwalt, wenn der Betrag sich um 180€ beläuft?
    Oder gibt es eine Möglichkeit, sich mit wem zusammenzutun und eine Sammelklage oder Ähnliches in Gang zu setzen?

  8. Hallo,

    ich habe den Neukundenbonus erhalten (Lieferbeginn 01.07.2018).

    Heute erreicht mich jedoch eine Mitteilung zur Preisanpassung, obwohl es sich um einen Vertrag mit eingeschränkter Preisgarantie handelt. Eine Preisanpassung ist somit für die Dauer von 12 Monaten ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen handelt (s. Ziff. 5.9 Ihrer AGB). Nur in diesem Falle wäre eine Preisanpassung vertraglich zulässig.

    An der Kundenhotline habe ich beim 3. Versuch eine Mitarbeiterin erreicht, die mir bestätigt hat, dass ein Vertrag mit Preisgarantie besteht. Trotzdem sei ein Widerspruch (per E-Mail) erforderlich.

    Fragt sich, warum
    1. die BEV Kunden mit Preisgarantie überhaupt anschreibt und
    2. ein schriftlicher Widerspruch erforderlich ist, wenn der „Fehler“ festgestellt wird.

    Ich habe der angekündigten Preisanpassung zum 01.02.2019 per E-Mail widersprochen und die vertragsgerechte Belieferung bis zum 30.06.2019 eingefordert. Abwarten, ob ich die eingeforderte Bestätigung erhalte.

    1. Die BEV hat auf meinen Widerspruch innerhalb weniger Tage reagiert und mir mitgeteilt, dass die Preisanpassung gegenstandslos sei und der Vertrag unverändert fortgesetzt wird.

      Also: Widerspruch einlegen!

  9. Liebe LeidgenossInnen, schreibt doch bitte mal, wie es bei Ihnen / Euch weiterging!

    Leider kann ich mich allen Einträgen nur anschließen. Blöd, wenn man immer erst dann recherchiert, wenn es zu spät ist. Auch fast ein Jahr nach der Veröffentlichung dieses Artikels hat sich an dem Geschäftsgebahren nichts geändert.
    – Der Neukundenbonus wird nicht automatisch ausgezahlt aber die angebliche Nachzahlung wegen erhöhtem Verbrauchs (die es gar nicht geben dürfte, weil im Vertrag geregelt ist, dass das mit dem Neukundenbonus verrechnet wird) wird sofort abgebucht . Nur wer gernau nachrechnet, stolpert vielleicht darüber, dass – wie bei uns – hunderte von Euros fehlen. Wir diskutieren seit Wochen mit immer neuen Personen am Telefon und schreiben E-Mails. Es wird nicht bestritten, dass uns der Bonus zusteht, wir werden immer wieder auf einen (nicht zu datierenden!) Zahllauf verwiesen – nur ausgezahlt wird eben nicht. Auf E-Mails wird überhaupt nicht reagiert. Vermutlich wird von vorneherein einkalkuliert, dass ein Großteil der Kunden nicht nachrechnet und/oder den Anspruch nicht reklamiert und wenn, dann den Anspruch nicht konsequent nachverfolgt. Ich rate allen nur an, die Finger unbedingt von der BEV zu lassen – damit kann man sich jede Menge Ärger ersparen. Ich neige mittlerweile dazu, an eine geplante Betrugsmasche zu glauben. Dass vermeintlich seriöse Portale wie Check 24 diesen Anbieter immernoch vermitteln, wirft auch auf sie kein gutes Licht. Bleibt also nur, den gerichtlichen Weg zu beschreiten und eben andere zu warnen.

  10. Ich hatte vom 01.08.2017-31.07.2018 über check 24 einen Stromvertrag abgeschlossen. Den zugesicherten Sofortbonus in Höhe von 180,00€ erhielt ich am 04.10.2017 automatisch. Jedoch auf meiner Schlussabrechnung fehlte der 15% Neukundenbonus. Am 08.11.2018 reklamierte ich telefonisch den Neukundenbonus. Man sagte mir, dass sie den Auszahlungsauftrag an die Buchhaltung weiter geben.
    Am 22.11.2018 erhielt ich dann den Neukundenbonus. Der Neukundenbonus steht auf Seite 2) unter Vertragsrelevante Informationen. Es wird aber nicht aufgeführt, dass man den Bonus nur erhält, wenn man ihn anfordert.
    Die BEV hofft anscheinend, dass man übersieht, dass der Bonus nicht ausbezahlt wurde.
    Er gehört doch automatisch auf die Endabrechnung. Wie nennt man diese Vorgehensweise?
    Übrigens mit meiner Tochter gingen sie genauso vor.

  11. Auch ich kämpfe schon seit 7 Monaten um die Auszahlung des Direktbonusses iHv 90 Euro. Die Jahresabrechnung wies einen dreimal so hohen Verbrauchswert aus und wurde erst nach mehrfachen Aufforderungen angeglichen! Ich rate ebenfalls dazu, Abrechnungen genau zu überprüfen und von der BEV Abstand zu nehmen. Dies ist definitiv ihre Masche und geht mE nach in den strafrechtlich relevanten Bereich.

  12. Auch ich habe nun meine BEV Schlussrechnung erhalten. Natürlich wurde der Neukundenbonus NICHT berücksichtigt. Der „Kundenservice“ gab mir die Auskunft, das ich erst die Zahlung leisten muss und mir der Neukundenbonus automatisch zwei Wochen später überwiesen wird. Zum Glück habe ich insgesamt, unter Berücksichtigung des Bonus, eine Nachzahlung. Den richtigen Betrag überwiesen und SEPA-Mandat widerrufen. Für mich ist die Sache damit erledigt.

  13. Finger weg von BEV!

    Hallo,
    Anfang August wechselte ich von BEV nach einjähriger Bezugsdauer von Strom zu einem
    neuen Anbieter.
    Bis heute habe ich weder den 90€ Sofortbonus noch den Neukundenbonus von 25% (ca. 300€)auf den Jahresumsatz erhalten, dafür aber eine Nachforderung von 195€ für den Mehrverbrauch
    in diesem Jahr, diese wurde von meinem Konto abgebucht, habe aber sofort reagiert und
    den Betrag durch meine Bank zurück buchen lassen.
    Ich habe BEV mehrfach angemailt und um eine korrekte Rechnung gebeten, aber keine Reaktion erhalten.
    Ich werde auf jeden Fall hartnäckig bleiben und hoffe, dass sich die Probleme, wie bei einigen
    hier auf dieser Seite vielleicht in Luft auflösen und sich BEV zu den vertraglich zugesicherten
    Bonuszahlungen bekennt und diese auszahlt.
    Ich werde weiter berichten.

    Niki

  14. Hat jemand auch Erfahrungen dass das Geld am Ende doch noch gezahlt wurde? Mir fehlt meine Schlussrechnung
    Ich weiß aber genau, dass es eine Gutschrift um die 500€ sein muss. Abschläge wurden zu hoch angesetzt. Mein Vertrag endete am 6.7.18 heute am 30.10 immer noch keine Endabrechnung erhalten.
    Anzeige aufgeben?
    Anwalt nehmen?

  15. Hallo zusammen
    Auch wir warten auf unser Guthaben von 19.09.
    Trotz mehrfachen anrufen bis heute nichts passiert.obwohl gerade in der heutigen Zeit ja Onlinebanking bzw Überweisungen ja ziemlich flott gehen.auf E-Mails reagiert dieses Unternehmen gar nicht. Diese rumdruckserei mit dem auszahlen geht einen ziemlich auf den senkel.deshalb Finger weg von BEV.

  16. Vielen Dank für den Bericht, den ich auch zum Anlass genommen habe, die Rechnung genauer zu prüfen. Bei mir war es genau wie bei SB. Das Guthaben aus geringerem Verbrauch wurde nicht überwiesen. Eine Abschlagszahlung im Abrechnungszeitraum fehlte und der unter (vielen Dank für den Hinweis!) „Vertragsrelevante Informationen“ ausgewiesene Bonus (15% vom Jahresumsatz) wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Statt 6,97 EUR schuldet mir BEV nun fast 200 EUR. Ohne diesen Bericht wäre mir dies tatsächlich nicht aufgefallen und ich hatte die Rechnung eigentlich schon lange abgehackt.

  17. Ich habe den Bericht (Danke dafür!) zum Anlass genommen, die erste Verbrauchsabrechnung der BEV nochmals genau zu prüfen.

    Dabei ist aufgefallen, dass weder das Guthaben aus geringerem Verbrauch noch der Neukundenbonus (ausgeweisen in „Vertragsrelevante Informationen“ auf Seite 2) tatsächlich ausgezahlt wurden. Der vereinbarte Sofortbonus war zuvor pünktlich gezahlt worden. Die Abschlagszahlung wurden auch nicht angepasst.

    Hinzu kommt, dass sich die BEV mit der ersten Abrechnung mehr als 3 1/2 Monate Zeit gelassen hat (nach den aktualisierten AGB Strom sind längstens sechs Wochen vorgesehen). Erst durch peinlich genaue Kontrolle meiner Kontoauszüge über viele Monate hinweg konnte diese dreiste Masche, das Wort Abrechnungsbetrug möchte ich vermeiden, aufgedeckt werden.

    Eine Email an den Kundenservice mit Fristsetzung über die geschuldeten Beträge (insgesamt fast 200 EUR) ging heute raus.

  18. Auch bei mir ist die Endabrechnung von der BEV nicht korrekt gelaufen.
    Trotz mehrmaliger Aufforderung per Email hat die BEV selbst nach 3 Monaten die Rückzahlung nicht geleistet und ist somit vertragsbrüchig geworden.
    Von anderen Kunden, sogar Firmen mit größerem Kontingent, habe ich erfahren, dass auch sie keine korrekten Abrechnungen erhalten haben. Wer den ausstehenden Betrag nicht hartnäckig genug einfordert, bekommt ihn auch nicht zurückgezahlt. Ist das nicht Betrug? Muss man das erst zur Anzeige bringen? Ich jedenfalls empfehlen allen, diesen Versorger zu meiden.

  19. Zur Zeit kämpfe auch ich mit der BEV, um meinen Direktbonus und Neukundenbonus ausbezahlt zu bekommen. Vertragsende war der 30.04.2018. Die Endabrechnung erfolgte mit Datum 04.05.2018. Am 09.05.2018 widersprach ich schriftlich und mahnte die fehlenden Boni an. Am 24.05.2018 wurde das Guthaben aus Vorauszahlungen und Verbrauch überwiesen. Am 28.05.2018 und 02.07.2018 beschwerte ich mich telefonisch. Jedes mal wurde mir gesagt, dass die Beschwerde weitergeleitet wird. Beim heutigen Telefonat wurde mir wieder mitgeteilt, dass meine Beschwerde weitergeleitet wird. Der Mitarbeiter meinte, dass das Geld wohl in diesem Monat zur Auszahlung kommt. Ich glaube, ich rufe da wöchentlich an, bis mein Geld überwiesen ist.

  20. Finger weg von der BEV Energie!!!

    Wer doch einen Vertrag abgeschlossen hat, sollte seine Jahresabrechnung gründlich kontrollieren. Kenne mittlerweile mehrere Fälle, in denen der Neukundenbonus nicht abgerechnet wurde. Das scheint das Geschäftsmodell zu sein. Nur wem es auffällt und wer sich rührt, dem wird anscheinend dieser Bonus erstattet (Anm.: Ich kämpfe schon seit zwei Monaten!!!).
    Besonders tricky ist, dass in der Abrechnung unter vertragsrelevante Informationen der Neukundenbonus betragsmäßig ausgewiesen wird. Auf den ersten Blick ist also gar nicht erkennbar, dass dieser nicht angerechnet/ ausgezahlt wird. Nur wer vom Gesamtbetrag die geleisteten Vorauszahlungen und den Neukundenbonus abzieht, wird feststellen können, ob der Rechnungsbetrag korrekt ist. Seriöse Unternehmen – so wie ich sie kennengelernt habe – berücksichtigen den Betrag in der Endabrechnung. Nicht so die BEV!!!
    Die Auszahlungsverpflichtung der BEV führt, wenn der Kunde sich nicht meldet, nicht zu einem Liquiditätsabfluss und dürfte nach zwei Jahren auch verjähren. Tolles Modell für die BEV!!!
    Ich kann nur raten, die Schlichtungsstelle nach vier Wochen einzuschalten. Wer Rechtschutz hat, sollte einen Anwalt einschalten. Die Kosten trägt grundsätzlich der Verlierer. Und bei so einem Modell dürften die Erfolgschancen für den Verbraucher sehr gut sein.
    Bleibt nur die Hoffnung, dass ein schnelles Umdenken beim Unternehmen statffindet, bevor es eventuell zu spät ist.

  21. seit 1.10.2017 BEV gas gekündigt.keine endabrechnung ,werde belogen jedesmal mit anderen gründen warum keine abrechnung.
    schlichtungsstelle eingeschaltet nicht einmal die bekommen antwort von der bev

  22. Ich hatte schon 1 Jahr (2015-2016) bei BEV Strom gekauft.
    Leider war bei der Jahresabrechnung der Neukundenbonus nicht leich dabei.
    Als ich nachgefragt hatte (08.2016), konnte ich mir wählen, ob ich den Sachpreis in dem Wert
    (ich glaube, es war ein Rasenmäher) oder bar ausgezahlt haben will.
    Dann habe ich die versprochene 25% meiner Summe erhalten.

    Dieses Jahr habe ich wieder bei BEV für 1 Jahr Strom bestellt – 2ter Versuch.
    Den versprochenen Sofort-Bonus habe ich unaufgefordert rechtzeitig erhalten.
    Mal sehen, ob wir auch den Neukundenbonus unaufgefordert kriegen werden.

    Ich habe festgestellt, man muss beim Bestellen die AGB genauer ansehen – besonders wo es um den Bonus geht.

    Also, bisher muss ich sagen, ist bei uns alles erträglich verlaufen.

  23. Wenn es bei diesem (oder auch anderen) Anbieter(n) regelmäßig diese Zahlungsumgehungsversuche gibt, dann liegt doch der Verdacht auf systematischen und gewerbsmäßigen Betrug nahe, da sich der Tarif wahrscheinlich aus den überwiegend nicht so hartnäckig reklamierenden Menschen finanziert. Da hilft nur eines, nämlich eine Betrugsanzeige z.B. durch eine Verbraucherschutzbehörde, die dann hoffentlich mit einem millionenschweren Bußgeld (mindestens in mehrfacher Höhe des durch den Betrug entstandenen Überschußes) geahndet wird. Ich gehe mal davon aus, dass sich dies Vorgehensweise dann 1) recht schnell bei diesem Anbieter und 2) voraussichtlich bei allen ähnlich vorgehenden Sportskameraden erledigt hat.

  24. Natürlich muss ein Anbieter sich an die Verträge halten. Das ist keine Frage.

    Aber dennoch muss Kunden, die einen Tarif mit hohen Boni und dennoch niedrigen kWh-Preisen wählen, klar sein, dass solche Tarife jur zu finanzieren sind, wenn der Anbieter trickst oder spätestens im zweiten Jahr die Tarif massivst anhebt. Denn man sollte nicht vergessen, dass ein Stromanbieter nur weit weniger als 20 % des Tarifes beeinflussen kann. Gute 80 % entfallen auf staatliche Abgaben oder staatlich festgelegte Netzentgelte.

  25. Neukunden-Bonus
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    die von Ihnen aufgezeigten Schwierigkeiten bei der Vergütung des Neukunden-Bonus
    kann ich leider nur bestätigen. Meine Erfahrung beruht besonders auf dem von Ihnen zitierten Versorger BEV. Die nicht Zahlung der Tochter Enervatis wurde sogar von einem Rechtsanwalt der Mutter BEV versucht zu begründen. Für mich ein Unding, wie sich ein seriöser Rechtsanwalt für solche Machenschaften hergeben kann. Nach monatelangem hartnäckigem Schriftwechsel habe ich die Rückzahlung meines Guthabens plus den vertraglich vereinbarten Boni endlich, zumindest zum grössten Teil, erhalten. Aus meinen bisherigen Erfahrungen kann ich Ihnen mitteilen, dass die Vorgehensweise der BEV/Enervatis glücklicherweise eine Ausnahme zu sein scheint. Bei all meinen bisherigen Versorgerwechsel wurden die vertraglichen Vereinbarungen allesamt sofort mit der Schlussrechnung berücksichtigt. Deshalb kann ich nur sagen, ein Vertrag mit dem Versorger BEV oder Tochter Enervatis ist auf keinen Fall zu empfehlen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Norbert Jung

    1. Diesen Kommentaren kann ich nur beipflichten !
      Auch ich hatte genau dieselben Probleme und kann den Versorger BEV absolut nicht empfehlen !

  26. Der „vergessene“ Bonus hat bei BEV System. Auch bei mir wurde dieser erst nach hartnäckigen Rückfragen berücksichtigt, dann aber immerhin schnell ausgezahlt.

    1. Auch ich kämpfe gerade mit der BEV. Die sind total abgetaucht. Keine Antwort auf Email oder Brief, auch nicht auf den Brief direkt an den Vorstand. Letzte Anforderung jetzt raus, sonst kommt die Schiedsstelle dran……

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