
Als wäre ein DSL-Vertrag nicht schon kompliziert genug. Nun stehst Du im Telefon-Shop, hast Dich endlich zu einem Tarif durchgerungen, bekommst einen kleinen Bildschirm zugedreht – und sollst bitte darauf unterschreiben. Der Bildschirm zeigt den Vertragstext gar nicht an; der wäre auch zu lang. Was nun? Die meisten Kunden unterschreiben natürlich.
Und nicht wenige bereuen das später. Im Vertrag stehen plötzlich Leistungen, die gar nicht gewünscht waren. Oder versprochene Rabatte fehlen. So die Beschwerden, die mehr und mehr bei Verbraucherzentralen auflaufen.
Besonders häufig kommt das bei DSL- oder Handyverträgen vor oder bei Autovermietern – besonders in Urlaubsländern. Auch manche Wohlfahrtsverbände besiegeln an Straßenständen inzwischen Fördermitgliedschaften auf Tablet-Bildschirmen.
Lass Dich nicht unter Druck setzen. Du solltest Vertragstexte stets gründlich lesen. Wir empfehlen, Verträge ausdrucken oder per E-Mail schicken zu lassen. Den Vertrag kannst Du ja auch später unterzeichnen, wenn Du nach der Lektüre noch willst.
Denn ist er einmal unterschrieben, gibt es kaum Wege, wieder herauszukommen. Juristisch kannst Du zwar wegen einer Täuschung oder eines Irrtums gegen den Vertrag vorgehen, praktisch sind Kosten und Aufwand dafür aber sehr hoch.
Manche Verbraucher gehen davon aus, ein Vertragsabschluss per Tablet sei mit einem online abgeschlossenen Vertrag gleichzusetzen. Dann könntest Du den Vertrag 14 Tage lang widerrufen. Verbraucherschützer fordern das tatsächlich schon länger. Derzeit ist das aber nicht möglich.
Autorin: Louise Sommerfeld. Schreibt für Finanztip und studiert Medienmanagement.
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